STAATS1V11N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9630 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Görlitz gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgestellt wurde und wann ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter)) Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche, kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides? (Landkreis Görlitz, 01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: 27= Freistaat miL- 47ffl SAC1-ISEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/27/44 "-ZDresden, . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Gegen zwei Bescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz wurden in den Jahren 2015 und 2016 Widersprüche eingelegt; ein Versammlungsbescheid wurde daraufhin abgeändert. Gegen einen Bescheid wurde ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der teilweise erfolgreich war. Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Görlitz durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde? (Datum, Motto, Begründung d uder U tersagung und ob Seitens des Anmelders oder anderer Personen gegen dies rgersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte wieder Zeit upi 01.01.2015 — 31.12.2016) Es ‘frilirplen keine Versammlungen untersagt. Mit Weilindlichen Grüßen Mätkus Ulbi Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9630 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Versammlungen Laufende Datum Ort Veranstalter Thema der Tatvorwurf betrifft Verstoß gegen Nummer Versammlung 01 19.01.2015 Zittau Unbekannt Unbekannt § 14 SächsVersG 02 19.01.2015 Zittau Unbekannt Unbekannt § 14 SächsVersG 03 19.01.2015 Zittau Zittauer PEGIDA § 17 Abs. 2 SächsVersG Vermummung 04 10.06.2015 Weißwasser Natürliche Person Unbekannt § 14 SächsVersG 05 03.10.2015 Görlitz Piratenpartei Görlitz ist weltoffen! § 17 Abs. 2 SächsVersG Vermummung Bürgerinitiative „Görlitz „Gegen Krieg, Terror §§ 17 Abs. 1; 2 Abs. 3 SächsVersG wehrt sich" und Gewalt, für (CS-Gas, Einhandmesser, nicht autonome Völker in zugelassene Pyrotechnik, Europa" Teleskopschlagstock) 06 14.11.2015 Görlitz Verein „Görlitz bewegt § 17 Abs. 2 SächsVersG sich", „Offensive für Vermummung Görlitz" 07 15.11.2015 Großschönau Unbekannt Unbekannt § 14 SächsVersG 09 13.03.2016 Weißwasser Natürliche Person § 14 SächsVersG 2017-06-08T13:48:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes