STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9633 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Meißen gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgestellt wurde und wann ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter)) Auf die beigefügte Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Meißen wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides? (Landkreis Meißen, 01.01.2015 — 31.12.2016 Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Meißen wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Es wurde weder gegen einen Versammlungsbescheid Widerspruch erhoben noch mit sonstigen juristischen Mitteln dagegen vorgegangen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/27/51 Dresden, . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Meißen durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde? (Datum, Motto, Begründung der Untersagung und ob Seitens des Anmelders oder anderer Personen gegen diese ntersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte wieder Zeitr m 01.01.2015 — 31.12.2016) f Auf ieyei'gefügte Anlage 2 wird verwiesen. Mit redndlichen Grüßen 1 •••• MXrkus Uiteig Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/9633 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Versammlungen Laufende Nummer Datum Ort Veranstalter Thema der Versammlung Tatvorwurf betrifft 01 09.09.2015 Riesa NPD Kreisverband Riesa wehrt sich - Verstoß gegen § 28 Abs. 1, 2 Meißen Schluss mit SächsVersG (Verstoß gegen Waffen- Asylmissbrauch und und Vermummungsverbot - Mitführen Überfremdung von Pflastersteinen, Messer, Schlauchschal) 02 22.09.2015 Weinböhla AfD Sachsen Asylmissbrauch, Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Waldhotel, Real SächsVersG (Verstoß gegen Waffenverbot - Mitführen von Pfefferspray auf dem Weg zum Protest gegen eine Versammlung) Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ohne Zusammenhang mit einer Versammlung Laufende Datum Ort Art der öffentlichen Tatvorwurf betrifft Nummer Veranstaltung 03 23.04.2016 Riesa Fußball Verstoß gegen § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SächsVersG (Mitführen eines Mundschutzes auf dem Weg von einer öffentlichen Veranstaltung) 04 23.04.2016 Riesa Fußball Verstoß gegen § 28 Abs. 2 S. 1. Nr. 2 SächsVersG (Tragen eines Pullovers mit einer eingenähten Sturmhaube während einer öffentlichen Veranstaltung) 05 23.04.2016 Riesa Fußball Verstoß gegen § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SächsVersG (Mitführen eines Mundschutzes auf dem Weg von einer öffentlichen Veranstaltung) Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9633 Frage 5: Datum Motto Begründung der Untersagung Rechtsbehelf Ergebnis des Rechtsbehelfs 04.04.2016 „Panama Papers" Verstoß gegen § 14 SächsVersG - 04.04.2016 „Zusammenarbeit mit Verstoß gegen § 14 SächsVersG - - Russland/Frieden/etc." 2017-06-09T10:03:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes