STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9635 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Nordsachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Nordsachsen gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgestellt wurde und wann ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter)) Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Nordsachsen wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche, kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides? (Landkreis Nordsachsen, 01.01.2015 - 31.12.2016) Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Nordsachsen wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/27/4.6 Dresden, . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN T. Freistaat SACHSEN Gegen einen Bescheid der Versammlungsbehörde des Landkreises Nordsachsen wurde in den Jahren 2015 und 2016 Widerspruch eingelegt, der nicht zu einer Änderung des Versammlungsbescheides führte. Gegen einen Bescheid wurde ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der erfolgreich war. Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Nordsachsen durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde? (Datum, Motto, Begründung der Untersagung und ob Seitens des Anmelders oder anderer Personen gegen diese Untersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte,Wieder Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016) Es *urcliön keine Versammlungen untersagt. Mit freUndlichen Grüßen rkus Ulbi\ ----Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9635 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Versammlungen Laufende Datum Ort Veranstalter Thema der Versammlung Tatvorwurf betrifft Nummer 01 28.03.2015 Taucha Gruppe „Rassismus tötet!" — Aufzug "Kamal K. von Verstoß gegen §§ 17 Abs. 1 Leipzig Rassisten ermordet! - Nazis i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 keine Ruhe lassen! - Nichts SächsVersG (Verstoß gegen wird vergessen, nichts ist Schutzwaffenverbot) vergeben!" 02 22.06.2015 Eilenburg „GIDA Regional" GIDA-Kundgebung u. Aufzug Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 "Frieden und Demokratie" i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 2 SächsVersG (Verstoß gegen Vermummungsverbot) 03 05.11.2015 Oschatz DIE LINKE „Herz statt Hetze" Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Protestversammlung gegen i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 die AFD-Demo SächsVersG (Verstoß gegen Schutzwaffenverbot) 2017-06-09T10:01:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes