STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9636 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Vogtlandkreis Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Vogtlandkreis gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgestellt wurde und wann ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter)) Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Zu den Verstößen gegen das Versammlungsrecht am 1. Mai 2016 in Plauen wird außerdem ergänzend auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/5037, 6/5041 und 6/9151 verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Vogtlandkreis wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides? (Landkreis Vogtlandkreis, 01.01.2015 31.12.2016 Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Vogtlandkreis wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/27/47 0 Dresden, .Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Freistaat T SACHSEN Gegen zwei Bescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Vogtlandkreis wurde in den Jahren 2015 und 2016 Widerspruch eingelegt, die beide nicht zu einer Änderung des Versammlungsbescheides führten. Gegen zwei Bescheide wurden Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, die beide erfolgreich waren. Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Vogtlandkreis durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde? (Datum, Motto, Bei rgründ g der Untersagung und ob Seitens des Anmelders oder anderer Personen geiff diese Untersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte leder Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016) Es vp,ürdOn keine Versammlungen untersagt. Mit freueidlichen Grüßen Märkus Ulbi Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9636 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Versammlungen Lfd. Datum Ort Veranstalter Thema der Tatvorwurf betrifft Nr. Versammlung 01 17. April 2015 Plauen Natürliche Person Überfremdung und Verstoß gegen § 22 SächsVersG - Asylmissbrauch stoppen (Störung der Versammlung) 02 5. September 2015 Neuensalz DIE RECHTE Heraus zum Tag der Verstoß gegen § 2 Abs.3 deutschen Zukunft 2016 SächsVersG (Mitführen einer - Freiheit für Horst Waffe [Baseballschläger] zur Mahler Versammlung) 03 18. September 2015 Plauen Natürliche Person Plauen wehrt sich - Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Schluss mit SächsVersG (Vermummung) Asylmissbrauch und Überfremdung 04 18. September 2015 Plauen Natürliche Person Plauen wehrt sich - Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Schluss mit SächsVersG (Vermummung) Asylmissbrauch und Überfremdung 05 11. Oktober 2015 Plauen Natürliche Person Wir sind Deutschland, Verstoß gegen § 2 Abs. 3 nur gemeinsam sind wir SächsVersG (Mitführen einer stark Waffe [Taschenmesser mit Klinge 9,5cm] bei Versammlung) 06 7. November 2015 Plauen DGB SWS Asyl ist Menschenrecht! Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG (Vermummung; außerhalb Versammlung) 07 15. Januar 2016 Plauen DIE LINKE Zona Antifaschista! Verstoß gegen § 2 Abs. 3 Vogtland Gegen den rassistischen SächsVersG (Mitführen einer Alltag und den III. Weg Waffe/Pyrotechnik bei Versammlung) 08 22. September 2016 Plauen Natürliche Person Merkels Asyltraum ist Verstoß gegen § 22 SächsVersG, geplatzt (Störung der Versammlung) Alle Verstöße im Zusammenhang mit den Versammlungen/Aufzügen am 1. Mai 2016 in Plauen wurden mit den Kleinen Anfragen Drs.Nr.:6/5037, 6/5041 und 6/9151 beantwortet. Seite 1 von 2 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ohne Zusammenhang mit einer Versammlung Lfd. Datum Ort Art der öffentlichen Tatvorwurf betrifft Nr. Veranstaltung 01 29. April 2015 Plauen Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG (Vermummung) 02 13. Mai 2015 Auerbach Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG (Vermummung) 03 24. Mai 2015 Auerbach Fußballspiel Verstoß gegen § 17 Abs. 1 SächsVersG (Mitführen von Schutzwaffen) 04 28. Januar 2016 Plauen Gesprächsrunde Verstoß gegen § 3 SächsVersG - (Uniformverbot) 05 18. Mai 2016 Plauen Gesprächsrunde Verstoß gegen § 3 SächsVersG (Uniformverbot) 06 13. Oktober 2016 Plauen ohne Verstoß gegen § 3 SächsVersG (Uniformverbot) Seite 2 von 2 2017-06-12T08:29:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes