STAATSM1N1STER1UM DES ff\1NERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9637 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Zwickau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Zwickau gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgestellt wurde und wann ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter)) Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Zwickau wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche, kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides? (Landkreis Zwickau, 01.01.2015 — 31.12.2016) Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Zwickau wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/27/48 Dresden, (.Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Gegen Bescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Zwickau wurden in den Jahren 2015 und 2016 weder Widersprüche noch weitere Rechtsbehelfe eingelegt. Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Zwickau durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde? (Datum, Motto, Begründung der Untersagung und ob Seitens des Anmelders oder anderer Personen gegen diese Untersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte wieder Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016) Es vlyirde keine Versammlungen untersagt. Mit flteuhdlichen Grüßen Nefkus Ulbi AnlageAnlage Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9637 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ohne Zusammenhang mit einer Versammlung Laufende Nummer Datum Ort Art der öffentlichen Veranstaltung Tatvorwurf betrifft 01 16. Juli 2016 Oberlungwitz MotoGP 2016 Verstoß gegen § 17 Abs. 1 SächsVersG (Mitführen von Schutzwaffen) 02 31. Mai 2015 Zwickau Fußball FSV Zwickau Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG (Mitführen von Vermummungsgegenstand) 2017-06-09T10:31:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes