STAATSM1N1STER1UM DES INNERN BGgüB Freistaat ||P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8613 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, ^ .März2015 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/964 Thema: Demonstrationsgeschehen am 8. Februar 2015 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 8. Februar 2015 fanden in Dresden Demonstrationen und Kundgebungen im Umfeld von DDfE statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Wie viele Versammlungen wurden am 8. Februar 2015 in Dresden mit welcher Zahl von Teilnehmern und welchen Routen angemeldet und durchgeführt (Bitte nach Versammlungsort, Datum der Anmeldung, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerzahl untergliedern)? Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten im Stadtgebiet Dresdens angezeigt oder registriert (Bitte nach konkretem Tatvorwurf und Tatort der Straftaten untergliedern. / Soweit möglich bitte nach politischer Motivation und im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration)? Frage 5: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 5: Es wurden weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten registriert. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden an welchen Orten in der Stadt Dresden aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen (Bitte nach Ort, Gründen und Zahl der ausgesprochenen Platzverweise untergliedern)? Frage 4: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage getroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Wie viele Platzverweise an welchen Orten in der Stadt Dresden aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen wurden und gegen wie viele Personen aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage durchgeführt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Einsatzunterlagen erfordern. Dies jbt im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden £eit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. i Mit f ndlichen Grüßen ii f Markus Ulbijg Anlage \ \ Seite 2 von 2 Anlage Datum der Anzeige Versammlungs- ort gemeldete Teilnehmer- zahl tatsächliche Teilnehmer- zahl angezeigte Route durchgeführte Route 28.01.2015 Dresden, Neumarkt 5.000 500 Sophienstr. - Postplatz - Marienstr. - Dippoldiswalder Platz - Waisenhausstr, - Georgplatz - St. Petersburger Str. - Pirnaischer Platz - Landhausstr. - Neumarkt (am 03.02. zu stationär geändert) keine 05.02.2015 Dresden, Jüdenhof 50 unbekannt stationär keine