SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9651 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/8898 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Übertragung von Ausgaberesten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Hauptgruppen wurde in welcher Höhe vom SMF im Rahmen des beschleunigten Verfahrens die Übertragung von Ausgaberesten aus 2016 nach 2017 genehmigt? Frage 2: Wann wurden die Mittel durch das SMF zur Bewirtschaftung frei gegeben ? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr.: 6/8898, wurden als „im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens" zu übertragende Ausgabereste alle vorab zu übertragenden Ausgabereste berücksichtigt , also sowohl die im Rahmen eines vorgezogenen Verfahrens vorab Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-84 7 /17 Dresden, ~-. Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.jusliz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp de STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ ~SACHsEN zu übertragenden Ausgabereste als auch die im Rahmen des regulären Verfahrens vorab zu übertragenden Ausgabereste. Dementsprechend umfasst die Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr.: 6/8898, ausweislich ihres Wortlautes auch die „Übertragung von Ausgaberesten im Rahmen des Vorabübertragungsverfahrens". Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 verweise ich auf die anliegende Übersicht. Sie umfasst im Anschluss an die vorausgegangene Kleine Anfrage, Drs.-Nr.: 6/8898, wiederum sowohl die im Rahmen eines vorgezogenen Verfahrens vorab übertragenen Ausgabereste als auch die im Rahmen des regulären Verfahrens vorab übertragenen Ausgabereste . Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Übersicht Seite 2 von 2 Drs. 6/9651 Anlage 1 Hauptgruppe Ausgaberest in Euro Freigabe zur Bewirtschaftung mit Schreiben des SMF vom 4 47.147,65 08. März 2017 5 1.249.889,58 08. März 2017 6 8.312.252,54 03. Februar 2017 8 1.621.181,07 davon 320.727,10 Euro am 03. Februar 2017 Summe 11.230.470,84 Vorab übertragene Ausgabereste 2016/2017 1 von 1 davon 1.300.453,97 Euro am 08.März 2017 KA6-9651 KA6-9651 Anlage 2017-06-01T07:49:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes