STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9653 Thema: Nachfrage zur Drs.-Nr.: 6/8900 Übertragung von Ausgaberesten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Hauptgruppen wurde in welcher Höhe vom SMF im Rahmen des beschleunigten Verfahren die Übertragung von Ausgaberesten aus 2016 nach 2017 genehmigt? Es wurden in folgenden Hauptgruppen Ausgabereste aus 2016 nach 2017 im Rahmen des beschleunigten Verfahrens genehmigt: Hauptgruppe 5 Hauptgruppe 6 Hauptgruppe 8 gesamt: 405.529,96 € 41 .983.940,73 € 11.812.970.95 € 54.202.441 ,64 € Frage 2: Wann wurden die Mittel durch das SMF zur Bewirtschaftung freigegeben? Die Mittel wurden am 08.02.2017 durch das SMF zur Bewirtschaftung freigegeben . :3~dliz:ren Barbara K~ L-- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141 .51-17/545 Dresden, .-12_ Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www sms.sachsen.de 2017-06-13T08:55:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes