STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/9662 Thema: Drainagen auf Landwirtschaftsflächen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:,,Drainagesysteme werden in der Landwirtschaft eingesetzt, um durch Ableiten von Bodenwasser flächenhaft Erträge zu steigern, indem etwa Senken und Bachläufe als Landwirtschaftsflächen gewonnen oder Flächen mit hohen Grundwasserständen entwässert werden. Erhebungen Ende der l990er Jahre gehen davon aus, dass zirka elf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland mit Drainagesystemen ausgestattet sind. Dem landwirtschaftlichen Flächengewinn und der Ertragssteigeru n g steht der Verl ust gegen ü ber von landschaftsgestaltenden Strukturen, Oberflächengewässern sowie Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Uber Drainageleitungen fließen auch die in der Landwirtschaft großflächig eingesetzten Pestizide (Pflanzens -chutzmittel) in angrenzende Gewässer und können dortige Okosysteme gefährden, da sie nicht nur toxisch auf landwirtschaftliche Schadorganismen wirken, sondern auch auf Nichtzielorganismen " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Lage von Drainagen, wo werden diese veneichnet und bekannt gemacht und welche Kenntnisse existieren zur Gefahr des Eintrages von Pestiziden über Drainagen in feldnahe Gewässer? Kenntnisse über die Lage noch funktionsfähiger Drainagen liegen der Staatsregierung nicht vor. Es erfolgt keine Erfassung dieser Daten. Spezielle Hinweise und Ergebnisse, aus denen hervorgeht, dass Drainagen einen Haupteintragspfad für Pflanzenschutzmittel in sächsische Oberflächengewässer darstellen, liegen der Staatsregierung nicht vor. Dresden, /lrr&.00/'l s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. Mai 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t942 0hUñlnh&t¡'@ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fi¡r elektron¡sch s¡gnierte sowie für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente sft(\ c{ f.- oôt - - Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 2: lnwiefern werden Drainagen (analog zu Gewässerrandstreifen) bei den Kriterien zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis bedacht, welche vorsorgenden Regelungen zur Ausbringung von Pestiziden im unmittelbaren Umkreis von Drainageleitungen gibt es und werden diese Wasserleiter beprobt, wenn ja auf welche Substanzen, wie häufig und mit welchem Ergebnis? (Bitte nach Landkreisen auflisten)? Nach $ 3 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmaßnahmen nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Dazu wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Ländern Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis erlassen, welche die Bestimmungen des PflSchG näher ausführen. Gemäß $ 12 Absatz 1 PflSchG dürfen nur vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Pflanzenschutzmittel angewandt werden. Mit der Zulassung werden das jeweils gültige Anwendungsgebiet und entsprechende Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die vom Anwender beachtet werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften ist ein Verstoß gegen das PflSchG und kann mit Bußgeld geahndet werden. lm Falle bestehender Risiken eines Pflanzenschutzmittels für Gewässer setzt das BVL entsprechende Anwendungsbestimmungen auf drainierten Flächen fest. Diese beinhalten ein Anwendungsverbot auf drainierten Flächen in einem bestimmten Zeitraum. Für solche Pflanzenschutzmittel wird keine Genehmigung der Anwendung auf drainiertem Nichtkulturland erteilt. Die Anwender sind nach guter fachlicher Praxis verpflichtet, vor der Anwendung genau zu prüfen, ob das vorgesehene Pflanzenschutzmittel auf den zu behandelnden Flächen angewendet werden darf. lm Rahmen der Anwendungskontrollen durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wird die Einhaltung der Anwendungsvorschriften überprüft . Eine Beprobung von Drainageausläufen zur Gewinnung von Wasserproben für die Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände wird durch die zuständigen Stellen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) nicht durchgeführt. Frage 3: Für welche auf Roten Listen geführte Arten wird der Verlust von Quellbereichen und Bächen in landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Begradigung, Drainagen und Schadstoffe als eine der Ursachen für ihre Gefährdung angenommen und wie stellt sich die Situation dieser Arten in Sachsen dar? ln der als Anlage beigefügten Liste sind die Arten mit Gefährdungsstatus nach den Roten Listen aufgeführt. Dabei handelt es sich um Arten, bei denen der Verlust von Quellbereichen und Bächen in landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Begradigung , Drainagen oder Schadstoffe eine der Ursachen für ihre Gefährdung sein könnte. Die Ursachen für die Gefährdung durch die oben genannten Ursachen können lange zurückliegen, da auch langfristige Trends im Betrachtungszeitraum von 150 Jahren indie Gefährdungsanalysen der Roten Listen einbezogen werden. lnsgesamt liegen keine ausreichenden Kenntnisse über die Ursachen der Gefährdung in jedem konkreten Einzelfall vor. Seite 2 von 4 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl# Frage 4: ln welcher Weise spielt die Möglichkeit zum Rückbau von Drainagen flir die Staatsregierung und nachgeordnete Behörden sowie bei den Landschaftspflegeverbänden eine Rolle bei der Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, dem sächsischen Biotopverbund, Maßnahmen zum Artenschutz vor dem Hintergrund des Rückgangs der Biodiversität insbesondere auch im Rahmen eigener behördlicher Planungen, Steuerungen im Zusammenhang mit der Agrarförderung (u.a. etwa Greening, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes)? Die zur Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlichen Maßnahmen im Freistaat Sachsen betreffen: - Verbesserung der Gewässerstruktur und -durchgängigkeit, - Reduktion signifikanter stofflicher Belastungen durch Nähr- und Schadstoffe - Ausrichtung auf ein nachhaltigesWassermengenmanagement, - Verminderung regionaler Bergbaufolgen, - Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels. Die zur Erreichung der Ziele der WRRL im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen werden für jeden Oberflächen- und jeden Grundwasserkörper in den jeweiligen Maßnahmenprogrammen nach $ 82 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt und im Rahmen der Umsetzung gegebenenfalls weiter konkretisiert. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen liegt bei den jeweiligen Aufgabenträgern (Gewässerunterhaltungspflichtige, Gewässerbenutzer, Einleiter, Anlagenbetreiber, Flächennutzer etc.). lm Rahmen der Realisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und -durchgängigkeit können im Einzelfall auch Rückbaumaßnahmen beziehungsweise Modifizierungen von landwirtschaftlichen Drainagen erforderlich sein. Beim Rückbau von Drainagen handelt es sich um eine Möglichkeit unter vielen, um Fachziele des Naturschutzes, zum Beispiel im Biotopverbund und Artenschutz, zu erreichen. Entsprechend ist der Rückbau von Drainagen in den behördlichen Planungen und Steuerungen von Naturschutzmaßnahmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Förderung bestimmter Naturschutzmaßnahmen (siehe Antwort zu Frage 5) und der Kompensation von Eingriffen, als eine Möglichkeit unter vielen angelegt. Die jeweilige Bedeutung und die lnanspruchnahme der Maßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Bedingungen und Fachzielen im jeweiligen Einzelfall. Die Umsetzung von Greening- und Agrarumweltmaßnahmen betreffen nicht den Rückbau von Drainagen. Jedoch besteht bei der Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach Förderrichtlinie ,,Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. (AU1(/2015) auf Grünland und sonstige Flächen die allgemeine Verpflichtung, dass Handlungen wie zum Beispiel die Neuanlage von Entwässerungssystemen oder die Wiederherstellung nicht funktionsfähiger Entwässerungssysteme, die nachweislich das Vorhaben gefährden , unzulässig sind. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 5: Welche Programme und Fördermöglichkeiten bestehen für Beratung und Finanzierung, die auch zum Rückbau von Drainagen genutzt werden können und welche Drainagen wurden seit 2010 mit welcher Länge zurückgebaut? (Bitte nach Landkreisen auflisten) Über die ,,Förderrichtlinie Natürliches Erbe" (RL NE/2014) kann auch der Rückbau von Drainagen gefördert werden, sofern ein solches Vorhaben für die Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt zweckmäßig ist. Über die Richtlinie Natürliches Erbe werden auch Vorhaben der naturschutzbezogenen Offentlichkeitsarbeit unterstützt. Sensibilisierung und lnformation zum Rückbau von Drainagen im Zusammenhang mit der Wiedervernässung von Flächen ist hier ebenfalls ein möglicher Förderinhalt, sofern die Vorhaben einen Naturschutzbezug auñryeisen. Der Rückbau von Drainagen im Rahmen der Naturschutzförderung ist kein eigenständiger Fördertatbestand und wird somit nicht im Rahmen der Berichtssysteme der Förderung dokumentiert. Kenntnisse über den Rückbau von Drainagen liegen nicht vor. lm Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 1 veruviesen. Darüber hinaus bestehen nach der Förderrichtlinie Landwirtschaft, lnnovation, Wissenstransfer (RL LlWl2014) Fördermöglichkeiten zum Wissenstransfer sowie zur Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen lnnovationspartnerschaft ,,Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (ElP AGRI). lm Rahmen des Wissenstransfers können unter anderem Vorhaben nach dem Förderschwerpunkt ,,Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln " gefördert werden. lm Rahmen der EIP-Förderung können beispielsweise auch innovative Vorhaben zur Bewirtschaftung von Feuchtgebieten, einschließlich der Verwertung der erzeugten Produkte, gefördert werden. Mit freundlich Grüßen Thomas S m Anlage: 1 Seite 4 von 4 Artengruppe Art deutsch Art wissenschaftlich Rote ListeSachsen* Amphibien Rotbauchunke Bombina bombina 3 Amphibien Wechselkröte Bufo viridis 3 Amphibien Laubfrosch Hyla arborea Amphibien Bergmolch lchthyosaura alpestris 3 Amphibien Knoblauchkröte Pelobates fuscus Amphibien Moorfrosch Rana arvalis Amphibien Feuersalamander Salamandra salamandra 2 Amphibien Kammmolch Triturus cristatus 3 Fische und Rundmäuler Bachneunauge Lampetra planeri Fische und Rundmäuler Moderlieschen Leucaspius delineatus Fische und Rundmäuler Schlammpeitzger Misgurnus fossilis 1 Fische und RundmËiuler Neunstachliger Stichling/Zwergstichling Pungitius pungitius 3 Reptilien Kreuzotter Vipera berus 2 Reptilien Ringelnatter Natrix natrix Vögel Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 Vögel Bekassine Gallinago gallinago 1 Vögel Kiebitz Vanellus vanellus 1 Vögel Kuckuck Cuculus canorus 2 Vögel Rotschenkel Tringa totanus 1 Vögel Tüpfelralle Porzana porzana 1 Vögel Wachtelkönig Crex crex 2 Vögel Wiesenpieper Anthus pratensis 2 Vögel Weißstorch Ciconia ciconia Vögel Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 Vögel Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 Vögel Schilfrohrsåinger Acrocephalus schoenobaenus .t Vögel Schafstelze Motacilla flava Vögel Großer Brachvogel Numenius arquata 0 Vögel Uferschnepfe Limosa limosa 0 Vögel Dohle Coloeus monedula 3 Vögel Saatkrähe Corvus frugilegus 2 Säugetiere Biber Castor fiber Säugetiere Fischotter Lutra lutra 3 Såugetiere Zwergmaus Micromys minutus Såugetiere Mauswiesel Mustela nivalis Såugetiere Waldiltis Mustela putorius J Såugetiere Sumpfspitzmaus Neomys anomalus 3 Såiugetiere Wasserspitzmaus Neomys fodiens Farn- und Samenpflanzen Kahler Frauenmantel Alchemilla glabra 3 Farn- und Samenpflanzen Flaches Quellried Blysmus compressus 1 Farn- und Samenpflanzen Moor-Reitgras Calamagrostis stricta 2 Farn- und Samenpflanzen Sumpf-Schlangenwurz Calla palustris 3 Farn- und Samenpflanzen Haken-Wasserstern Callitriche hamulata 3 1 Artengruppe Art deutsch Art wissenschaftlich Rote ListeSachsen* Farn- und Samenpflanzen Schwarzschopf-Segge Carex appropinquata 1 Farn- und Samenpflanzen Rasen-Segge Carex cespitosa 1 Farn- und Samenpflanzen Entferntährige Segge Carex distans 1 Farn- und Samenpflanzen Gewöhnliche Gelb-Segge Carex flava 3 Farn- und Samenpflanzen Hartmans Segge Carex hartmanii 2 Farn- und Samenpflanzen Faden-Segge Carex lasiocarpa 2 Farn- und Samenpflanzen Schuppenfrüchtige Gelb-Segge Carex lepidocarpa 2 Farn- und Samenpflanzen Floh-Segge Carex pulicaris 1 Farn- und Samenpflanzen Filz-Segge Carex tomentosa 1 Farn- und Samenpflanzen Fuchs-Segge Carex vulpina Farn- und Samenpflanzen Graue Kratzdistel Cirsium canum 1 Farn- und Samenpflanzen Bach-Kratzdistel Cirsium rivulare I Farn- und Samenpflanzen Knollige Kratzdistel Cirsium tuberosum 1 Farn- und Samenpflanzen Fuchs' Knabenkraut Dactylorhiza fuchsii 2 Farn- und Samenpflanzen Fleischrotes Knabenkraut Dactylorhiza incarnata 1 Farn- und Samenpflanzen Breitblättriges Knabenkraut Dactylorhiza majalis 3 Farn- und Samenpflanzen Raue Nelke Dianthus armeria 1 Farn- und Samenpflanzen Pracht-Nelke Dianthus superbus 1 Farn- und Samenpflanzen Nickendes Weidenröschen Epilobium nutans 1 Farn- und Samenpflanzen Sumpf-Sitter Epipactis palustris 2 Farn- und Samenpflanzen Riesen-Schachtelhalm Equisetum telmateia 3 Farn- und Samenpflanzen Breitblättriges Wollg ras Eriophorum latifolium 1 Farn- und Samenpflanzen Lungen-Enzian Gentiana pneumonanthe 1 Farn- und Samenpflanzen Dachziegelige Siegwurz Gladiolus imbricatus 1 Farn- und Samenpflanzen Sibirische Schwertlilie lris sibirica 2 Farn- und Samenpflanzen Alpen-Binse Juncus alpinoarticulatus 2 Farn- und Samenpflanzen Stumpfblütige Binse Juncus subnodulosus I Farn- und Samenpflanzen Preußisches Laserkraut Laserpitium prutenicum I Farn- und Samenpflanzen Fieberklee Menyanthes trifoliata 3 Farn- und Samenpflanzen Acker-Quellkraut Montia arvensis 1 Farn- und Samenpflanzen Bach-Quellkraut Montia fontana 2 Farn- und Samenpflanzen Mittleres Quellkraut Montia fontana subsp. amporitana 1 Farn- und Samenpflanzen Glanzsamiges Quellkraut Montia fontana subsp. fontana 1 Farn- und Samenpflanzen Verêinderliches Quellkraut Montia fontana subsp. variabilis 2 Farn- und Samenpflanzen Kleinblättrige Brunnenkresse Nasturtium microphyllum G Farn- und Samenpflanzen Echte Brunnenkresse Nasturtium officinale 2 Farn- und Samenpflanzen Sumpf-Herzblatt Parnassia palustris 2 Farn- und Samenpflanzen Sumpf-Läusekraut Pedicularis palustris 1 Farn- und Samenpflanzen Wald-Läusekraut Pedicularis sylvatica 2 Farn- und Samenpflanzen Echtes Fettkraut Pinguicula vulgaris 2 Farn- und Samenpflanzen Alpen-Laichkraut Potamogeton alpinus 3 Farn- und Samenpflanzen Gras-Laichkraut Potamogeton gramineus I Farn- und Samenpflanzen Spiegelndes Laichkraut Potamogeton lucens J 2 Artengruppe Art deutsch Art wissenschaftlich Rote ListeSachsen* Farn- und Samenpflanzen Stumpfblättriges Laichkraut Potamogeton obtusifolius 3 Farn- und Samenpflanzen Knöterich-Laichkraut Potamogeton polygonifolius 3 Farn- und Samenpflanzen Großes Flohkraut Pulicaria dysenterica 2 Farn- und Samenpflanzen Flutender Hahnenfuß Ranunculus fluitans 2 Farn- und Samenpflanzen Rosmarinblättrige Weide Salix rosmarinifolia 1 Farn- und Samenpflanzen Kriech-Weide Salix repens 3 Farn- und Samenpflanzen Wurzelnde Simse Scirpus radicans I Farn- und Samenpflanzen Spießblättriges Helmkraut Scutellaria hastifolia 1 Farn- und Samenpflanzen Kleines Helmkraut Scutellaria minor 1 Farn- und Samenpflanzen Sumpf-Brenndolde Selinum dubium 1 Farn- und Samenpflanzen Wasser-Greiskraut Senecio aquaticus 3 Farn- und Samenpflanzen Wiesen-Silau Silaum silaus 3 Farn- und Samenpflanzen Sumpf-Sternmiere Stellaria palustris Farn- und Samenpflanzen Blauer Tarant Swertia perennis 1 Farn- und Samenpflanzen Bach-Greiskraut Tephroseris crispa 1 Farn- und Samenpflanzen Lauch-Gamander ïeucrium scordium 1 Farn- und Samenpflanzen Gelbe Wiesenraute Thalictrum flavum I Farn- und Samenpflanzen Glänzende Wiesenraute Thalictrum lucidum 3 Farn- und Samenpflanzen Erdbeer-Klee Trifolium fragiferum I Farn- und Samenpflanzen Moor-Klee Trifolium spadiceum 3 Farn- und Samenpflanzen Sumpf-Dreizack Triglochin palustre 1 Farn- und Samenpflanzen Europäische Trollblume Trollius europaeus 1 Farn- und Samenpflanzen Gewöhnlicher Wasserschlauch Utricularia vulgaris 2 Farn- und Samenpflanzen Niedriges Veilchen Viola pumila 1 Farn- und Samenpflanzen Graben-Veilchen Viola stagnina I Farn- und Samenpflanzen Moor-Veilchen Viola uliginosa I Schrecken (Saltatoria) Sumpfgrashüpfer Chorthippus montanus 3 Schrecken (Saltatoria) Maulwurfsgrille, Werre Gryllotalpa gryllotalpa 2 Libellen (Odonata) Blauflügel-Prachtlibel le Calopteryx virgo 3 Libellen (Odonata) Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale R Libellen (Odonata) Vogel-Azurjungfer Coenagrion ornatum I Libellen (Odonata) Flederm au s-Azu rj u n gfer Coenagrion pulchellum 2 Libellen (Odonata) Zweigestreifte Quellj u ngfer Cordulegaster boltonii J Libellen (Odonata) Gemeine Keiljungfer Gomphus vulgatissimus 3 Libellen (Odonata) Glänzende Binsenjungfer Lestes dryas 3 Libellen (Odonata) Kleine Binsenjungfer Lestes virens 3 Libellen (Odonata) Spitzenfleck Libellula fulva I Libellen (Odonata) Kleiner Blaupfeil Orthetrum coerulescens 3 Libellen (Odonata) Gefleckte Smaragdlibelle Somatochlora flavomaculata 2 Libellen (Odonata) Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum 3 Libellen (Odonata) Gebänderte Heidelibelle Sympetrum pedemontanum 3 Moose Sumpf-Goldschlafmoos Campyliadelphus elodes 0 Moose Stern-Goldschlafmoos Campylium stellatum 3 3 Artengruppe Art deutsch Art wissenschaftlich Rote ListeSachsen* Moose Dickwandiges Sichelmoos Drepanocladus sendtneri I Moose Kalk-Quellmoos Philonotis calcarea 1 Moose Philonotis capillaris Philonotis capillaris 3 Moose Gemeines Quellmoos Philonotis fontana Moose Reihenblåttriges Quellmoos Philonotis seriata 2 Moose Weigels Birnmoos Bryum weigelii 1 Moose Großes Schönmoos Calliergon giganteum 2 Moose Firnisglänzendes Sichelmoos Hamatocaulis vernicosus I Moose Sumpf-Gabelzahnmoos Dicranum bonjeanii 2 Moose Haarfarnähnliches-SpalÞahnmoos Fissidens adianthoides 3 Moose Königsfarnähnliches Spaltzahnmoos Fissidens osmundoides 1 Moose Sichellebermoos Harpanthus flotovianus 1 Moose Haar-Bruchmoos Meesia uliginosa 1 Moose Sumpfmoos Paludella squarrosa 1 Moose Benachbartes Torfmoos Sphagnum affine 3 Moose Schmalblåttriges Torfmoos Sphagnum angustifolium 3 Moose Gedrehtes Torfmoos Sphagnum contortum 1 Moose Glånzendes Torfmoos Sphagnum subnitens 3 Moose Warnstorfs Torfmoos Sphagnum warnstorfii 2 Moose Kalksumpfmoos Helodium blandowii I Moose Glänzendes Filzschlafmoos ïomentypnum nitens 1 Moose Scorpidium cossonii Scorpidlum cossonii 1 * Legende zur Spalte "Rote Liste Sachsen" Gefährdungsstatus 0: ausgestorben/verschollen 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefåhrdet G: Gefåhrdung unbekannten Ausmaßes V: Von¡¡arnliste R: extrem selten 4 2017-06-19T13:02:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes