STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9667 Thema: Ermittlung von Sanierungsausgleichsbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach § 154 Baugesetzbuch hat der Eigentümer eines in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung nach deren Abschluss an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht. Bei der Bewertung der für den Anfangs- und Endwert maßgeblichen Faktoren steht der Gemeinde Einschätzungsspielraum hinsichtlich des Umfangs , der durch diese Faktoren bewirkten Erhöhung oder Minderung des Bodenwertes zur Verfügung. Anfangs- und Endwert gehen aus einem Ermittlungsverfahren hervor, dass zahlreiche Spielräume zulässt . Wenn die wesentlichen Sanierungsziele erreicht sind, können zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Grundstückseigentümer auch freiwillige und vorzeitige Vereinbarungen zur Ablösung des Ausgleichsbetrages abgeschlossen werden. Mit Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung wird dies auf der Basis von zonalen Gutachten vertraglich freiwillig geregelt. Auch hier bestehen zahlreiche Bewertungsspielräume ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 54-1053/26/10 (li.Dresden, ' . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Frage 1: Gibt es eine Verwaltungsvorschrift für die Ermittlung von Sanierungsausgleichsbeträgen bzw. freiwilligen Ablösen (die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen — VwVStBauE — enthält dazu keine Aussagen) bzw. ist die Erstellung einer solchen VwV geplant? Nein. Weder existiert eine solche Verwaltungsvorschrift noch ist geplant, eine solche zu erlassen. In Nr. 21 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen — VwVStBauE — wird bestimmt, wie Ausgleichsbeträge in der Abrechnung städtebaulicher Maßnahmen behandelt werden. Frage 2: Gibt es andere Handreichungen, Hinweise, Schulungen oder Sonstiges von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern dazu? Ja, es gibt eine Vielzahl solcher Hinweise. Vor dem Hintergrund des auslaufenden Förderprogramms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen — SEP" im Jahr 2012 — letzte Abfinanzierungsrate im Jahr 2016 — hatte das SMI insbesondere in den Jahren 2009, 2010 und 2011 dieses Thema sehr intensiv an die Gemeinden herangetragen . Es gab viele Hinweisschreiben, Beratungen und Schulungen unter Beteiligung ausgewiesener Experten von Gemeinden und Gutachterausschüssen hierzu. Zudem wurde explizit auf bereits erarbeitete Broschüren und Publikationen anderer Länder zu diesem Thema hingewiesen, die als Handreichung zur Wertermittlung mit genutzt werden können (vgl. Antwort auf die Frage 3). Frage 3: Sind der Staatsregierung standardisierte Ermittlungsvorgaben auf anderen Ebenen bekannt, etwa von bestimmten Kommunen oder anderen Bundesländern, wenn ja, welche? Grundlage für die Ermittlung sind die Vorschriften des Baugesetzbuchs sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010. Bekannt sind hier zudem die „Praxishilfe Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten" des Landes Brandenburg (Mai 2008), die „Ergänzungen zur Praxishilfe Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten" des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Brandenburg (Mai 2012), die Veröffentlichung „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten" der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staats inisterium des Innern (1999) sowie „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten — Ein eitfaden für die Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und der us?teichsbeträge" des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (200w). Mit freuhdlichen Grüßen MWrkus Ulbi Seite 2 von 2 2017-06-12T08:33:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes