STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9669 Thema: Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst seit 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2Frage 1: In welchem Umfang wurden die gesetzlichen Hilfsfristen (laut Hilfsfristanalyse) 2015 und 2016 eingehalten? (Bitte Prozentsatz angeben und nach Landkreisen und kreisfreien Städten /Rettungszweckverbänden aufschlüsseln.) Die für das 1. Halbjahr 2015 von den Trägern des Rettungsdienstes vorgelegten Daten sind der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4271 zu entnehmen. Die für das 2. Halbjahr 2015 und das 1. und 2. Halbjahr 2016 vorgelegten Daten sind der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8676 zu entnehmen. Frage 2: Inwieweit wurden die sog. Anlaufschwierigkeiten in den Integrierten Regionalleitstellen bei der Hilfsfristanalyse ausgeräumt? In den Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) Ostsachsen, Dresden und Zwickau konnten die mit der Migration der Altleitstellen in die IRLS verbundenen Probleme bei der Datenbereitstellung für die Hilfsfristanalyse bis Ende 2016 behoben werden. In den IRLS Leipzig und Chemnitz ist die Migration der Altleitstellen n die IRLS noch nicht abgeschlossen. 72' Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/27/59 r Dresden, / q h. Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Welche Maßnahmen wurden wann im Wege der Rechtsaufsicht seit 2016 insbesondere zur Einhaltung der Hilfsfrist getroffen? Seit 20/6 waren über die ergriffenen Maßnahmen hinaus keine rechtsaufsichtlichen MaßnahmerTim Sinne der Sächsischen Landkreisordnung in Verbindung mit der Sächsischen Gemeindeordnung zur Einhaltung der Hilfsfristen geboten. Mit freundlichen Grüßen , I • Mar`kus Ulbig Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2017-06-15T11:02:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes