STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9674 Thema: Gespräche mit der Unternehmensgruppe Theo Müller und der Homann Feinkost GmbH Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 15-4136/18/2 Dresden, J 5l Juni 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Zeitpunkten hat es in den letzten zwei Jahren Ge¬ spräche zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Vertretern der sächsischen Staatsregierung gegeben und was war jeweils Inhalt des Gespräches? Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt waren Subventionen im Zuge einer eventuellen Umsiedlung der Müller-Tochterfirma Homann Feinkost GmbH nach Leppersdorf Gegenstand der Kommuni¬ kation zwischen der Staatsregierung und dem Müller-Konzern (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Höhe und Art der bespro¬ chenen eventuellen Zuwendungen)? TT Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es hat in den letzten zwei Jahren Gespräche zwischen der Unternehmens¬ gruppe Theo Müller und Vertretern der Sächsischen Staatsregierung gege¬ ben. Hausanschrift: Sächsisches Sfaatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Wie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 2. Mai 2017 berich¬ tet, hat es ab Oktober 2016 auch Gespräche gegeben, die im Zusammen¬ hang mit der möglichen Investition der Unternehmensgruppe Theo Müller am Standort Leppersdorf stehen. Wie ebenfalls berichtet, hat dabei unter ande¬ rem die Höhe der Investitionskosten am Standort Leppersdorf eine Rolle gespielt. Die Staatsregierung hat bereits öffentlich erklärt, das Ansiedlungsvorhaben der Unternehmensgruppe Müller zu unterstützen, jedoch weder rechtswidri¬ ge Beihilfen noch Beihilfen aus EU-Mitteln gewähren zu wollen. Seite 1 von 3 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEM Die Bundesregierung hat, wie in der Presse nachzulesen, in der Antwort auf eine schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2017 (Nr. 193) zum Vorhaben folgendes ausgeführt: „Die Bundesregierung wurde im Rahmen ihrer Zuständigkeit ... begleitend für das Land Sachsen tätig. Am 23. Februar 2017 hat ein erstes informelles Gespräch zwischen deutschen Behörden und EU-Kommission stattgefunden." Die Staatsregierung bestätigt, dass es bei dem Gespräch mit der EU-Kommission um bei¬ hilferechtliche Fragen ging. Demgemäß ergibt sich, dass Fragen des Beihilferechts auch mit der Unternehmensgruppe Theo Müller und/oder der Flomann Feinkost GmbH besprochen worden sind. Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Fragen lehnt die Staatsregierung ge¬ mäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen ab, da sie den Kernbe¬ reich exekutiver Eigenverantwortung berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigen¬ verantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Hand¬ lungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vor¬ bereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH, Urteil vom 23. Ap¬ ril 2008, Vf. 87-I-06). Dies ist v. a. dann der Fall, wenn durch eine Frage der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung ausgeforscht werden soll. Eine Pflicht der Staatsregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, be¬ steht insoweit nicht, da der Landtag keine Befugnisse hat, in laufende Verhandlungen oder Entscheidungsprozesse einzugreifen, die der Kompetenz der Staatsregierung zugeordnet sind. Dies ist vorliegend der Fall. Die Staatsregierung verkennt nicht den hohen Rang des parlamentarischen Frage¬ rechts. Ebenso wenig wie ein Vorrang des Schutzes des Kernbereichs exekutiver Ei¬ genverantwortung gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht angenommen werden kann, besteht jedoch ein solcher Vorrang des parlamentarischen Fragerechts gegenüber dem Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, zwischen den gegenläufigen Belangen abzuwägen. Demgegenüber steht die Kompetenz der Staatsregierung, maßgebend über die Aus¬ richtung und Ziele der gesamten Staatstätigkeit zu bestimmen. Insoweit umfasst ihre Befugnis das Initiieren, Planen, Leiten sowie Entscheiden der Gesamtpolitik und aller wesentlichen Grundsatzfragen (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-1-06). Es bedarf daher der Begrenzung des parlamentarischen Fragerechtes auf ein dem Gewaltenteilungsprinzip entsprechendes funktionsverträgliches Maß, so dass der Exe¬ kutive ein eigener Erfahrungs-, Informations- und Handlungsraum verbleibt. Bereits zuvor ist über Informationen, die seitens der Bundesregierung oder der Staats¬ regierung zu dem Ansiedlungsvorhaben in Leppersdorf an Mitglieder des Bundestages oder des Landtages gegeben wurden, in der Presse berichtet worden, obwohl weder eine endgültige Standortentscheidung der Unternehmensgruppe getroffen noch ein Förderantrag gestellt worden war. Müsste die Staatsregierung ergänzend alle bisher im Zusammenhang mit dem Ansiedlungsvorhaben geführten Gespräche mit der Unter¬ nehmensgruppe Theo Müller und/oder der Homann Feinkost GmbH offenlegen, hätte sie zu befürchten, dass offene Gespräche und damit eine funktionsnotwendig informier¬ Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIM te und offene Willensbildung innerhalb der Staatsregierung bei diesem und künftigen Ansiedlungsvorhaben nicht mehr möglich wären. Gerade im Bereich von Ansiedlungsvorhaben finden Abstimmungen und Erörterungen sowohl innerhalb der Staatsregierung wie auch mit den in Frage kommenden Unter¬ nehmen regelmäßig nicht-öffentlich statt. Dies auch deshalb, um im Interesse der Ein¬ heitlichkeit des Regierungshandelns nach außen eine möglichst offene und ungestörte Willensbildung im Innern sicherzustellen. Bei einer schrankenlosen Offenlegungspflicht der Staatsregierung besteht somit die Gefahr, dass sich dies auf die künftige Bereit¬ schaft der Mitglieder der Staatsregierung auswirkt, noch nicht abgestimmte oder nicht abschließend geklärte fachliche Einschätzungen oder politische Standpunkte einzu¬ bringen, da mit der Ausübung des parlamentarischen Fragerechts stets gerechnet wer¬ den muss. Faktisch würde dies dazu führen, dass die oben beschriebene Kompetenz der Staatsregierung zur Leitung des Landes in einem funktionsunverträglichen Maß eingeschränkt würde. Insofern überwiegt unter Abwägung aller genannten Gründe der Schutz des Kernbe¬ reichs exekutiver Eigenverantwortung das parlamentarische Fragerecht der Abgeord¬ neten. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-06-15T11:09:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes