STAATSÏVI I N I STERI UI\4 FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/9676 Thema: Einsatz von gebietsheimischem Saatgut von Gräsern und Kräuter sowie Gehölzen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von 2010 wurde bei öffentlichen Ausschreibungen für Begrünungsmaßnahmen und ähnlichen Maßnahmen die Veruvendung von gebietsfremden Saatgut laut $ 40 Abs. 4 BNatSchG genehmigungspflichtig. Aufgrund der fehlenden Marktstrukturen für Wildpflanzensaatgut gilt bis 2020 eine Ausnahmeregelung, die den Einsatz von gebietsfremden Saatgut aus anderen Herku nftsregionen gestattet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird sichergestellt, das bis 2020 (dem Auslaufender Ausnahmeregelung für die Anwendung von gebietsfremden Saat- und Pflanzgut) und darüber hinaus , ausreichend Marktstrukturen entstehen können und damit Pflanz- und Saatgut in ausreichender Menge gesammelt, angebaut und vorgehalten werden kann und wie und durch wen erfolgt die genaue Bedarfsermittlung der benötigten Arten und deren Mengen sowie der Erzeuger von gebietseigenem Saatgut bisher und ab 2O2O? Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat in den zurückliegenden Jahren Aktivitäten unterstlitzt, die entsprechende Marktstrukturen ermöglichen. Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t943 Dresden, /l",oC 'Io'rI simul+ -N 0h4ñiMô3¡&Mhb¡fuðTÚÑUdWffiA Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium flir Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang firr elektronisch sign¡erte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 2005 -2007 2008 -2010 2011 -2013 2014 - 2018 ja (Berg-)Wiesenrenatur¡erung durch Mähgutübertragung Fachliche und organ isatorische Grundlagen der Erzeugung und des Einsatzes von gebietseigenem Saatund Pflanzgut (,,Biodiversität im Offenland") ,,DiverGen" : Schaffung naturschutzfachlicher und regionalwirtschaftlicher Grundlagen zum nachhaltigen Schutz der genetischen Biodiversität gebietseigener Pflanzen im Freistaat Sachsen - Phase 1 ,,DiverGen": Phase 2 Abbildung: Durch das SMUL finanzierte Projekte zur Thematik gebietseigenes Saat- und Pflanzgut. Durch die Staatsregierung erfolgt keine Abschätzung des gegenwärtigen und zukünftigenjährlichen Bedarfs an gebietsheimischen Saat- und Pflanzgut. Entsprechend der lntention des Bundesgesetzgebers soll sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Wege von Marktmechanismen bilden. Eine staatliche Planung ist nicht vorgesehen. Frage 2: sowohl die sammlung von Ausgangsmaterial durch Artspezialisten in der Natur, als auch der sich anschließende Prozess des tw. mehr-jährigen Aufbaus größerer, erntbarer Saat- und Pflanzgutmengen, ist nicht mit Umsatz verbunden. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Arbeiten zu honorieren, wie werden derzeit Akteure unterstützt, die am Aufbau der Strukturen, Vergrößerung der Anbauflächen bzw. Erschließung von Sammelstellen aktiv sind und wie wird deren Zusam menarbeit u nterstützt? Eine über die fachlichen, methodischen und organisatorischen Grundlagen hinausgehende Finanzierung von marktrelevanten Leistungen durch den Freistaat Sachsen, zu denen alle Schritte der Erzeugung und Vermarktung von Saat- und Pflanzgut gehören, ist mangels rechtlicher Grundlage sowie aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Frage 3: lst der Anbau von gebietsheimischem Saat- und Pflanzgut in die Agrarförderung eingebunden, wenn ja, wie? (Bspw. zählen zu ,,Gebietsheimischem Saatgut" Arten mit ein-, zwei, oder auch mehr als S-jähriger Standzeit. Welcher Nutzungscode ist bei der Beantragung der Agrarförderung von den Landwirten zu benuhen? welcher Nutzungscode aus der derzeitig aktuellen Liste wird von den Behörden für diese Art der landwirtschaftlichen Flächennutzung als förderfähig anerkannt?) Seite 2 von 4 STAATSMINISTER¡UIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK|2015) fördert in dem Vorhaben AL.5c (,,Mehrjährige Blühflächen") auch die Venryendung von Saatgut aus gebietseigener Herkunft. Die Hinweise zum Vorhaben AL.Sc (,,Mehrjährige Blühflächen") auf dem Förderportal des Freistaates Sachsen sind der Anlage zu entnehmen. Ðarüber hinaus gibt es in der Richtlinie AUK|2015 keine Vorgaben oder speziellen Optionen zur Venryendung von Saatgut gebietseigener Herkunft. Für ein nach Richtlinie AUK2015 gefördertes Vorhaben AL.5c (,,Mehrjährige Blühflächen") ist eine Beantragung der Förderung mit dem Nutzungscode (NC) 575 ,,Blühfläche (MSL- Maßnahme)" notwendig. Mit diesem aus der aktuellen NC-Liste für das Antragsjahr 2017 relevanten Code wird die Realisierung des Vorhabens ,,Mehrjährige Blühflächen" als förderfähig anerkannt. Frage 4: Wie können die ingenieurseitigen Vorgaben für die Begrünung von konkreten Bauprojekten (Hochwasserrückhaltebecken etc) im Vorfeld möglichst zeitig erfasst werden, so dass eine gezielte Erzeugung der in den Planungen aufgeführten Arten und Mengen in dem Maße erfolgen kann, dass zum Zeitpunkt der Umsetzung diese auch zur Verfügung stehen? lm Rahmen der Planung von baulichen Maßnahmen durch den Freistaat Sachsen werden die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes hinsichtlich der Begrünung von Anlagen und Flächen mit gebietsheimischem Saatgut berücksichtigt. Eine verbindliche lnformation über den konkreten Bedarf an gebietsheimischem Saatgut liegt jedoch erst mit Erteilung der Genehmigung fur die jeweiligen Maßnahmen durch die Genehmigungsbehörde vor. Bei kleineren Vorhaben ist davon auszugehen, dass eine langfristig zielgerichtete Ezeugung von Saatgut nicht erforderlich ist. Bei größeren Vorhaben wird im Regelfall eine ökologische Baubegleitung verlangt, die aufgrund ihrer Fachkompetenz dahingehend sensibilisiert ist, dass die Lieferung des benötigten Saatgutes frühzeitig auszuschreiben ist. Hinsichtlich der Ausschreibung selbst ist der Freistaat Sachsen an die Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) und die vergaberechtlichen Regelungen gebunden, das heißt eine vorherige lnformation von einzelnen Anbietern über beabsichtigte Beschaffungen ist nicht zulässig. Frage 5: Welche dafür notwendigen Zertltizierungen sind neben bspw. dem VWW (http llwww.natur-im-vww.de/startseite/) bekannt und wie werden diese unterstützt, bekannt gemacht, beworben bzw. sachsenweit bereits angewendet? Derzeit gibt es vier verschiedene Zertifizierungssysteme für gebietseigene Gehölze auf dem deutschen Markt: Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 o das bundesweit verfügbare, aber dezeit nur im Freistaat Sachsen genutzte Qualitätsprogramm ,,W14/V-Regiogehölze@" des Verbandes deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e. V., das bundesweit verfügbare Qualitätsprogramm ,,Zertifizierte gebietseigene Gehölze- ZgG" des Bundes deutscher Baumschulen e. V., das in Brandenburg verfügbare Qualitätsprogramm ,,pro-agro zertifiziertes gebietsheimisches Gehölz" des Verbandes zur Förderung des ländlichen Raums in der Region Brandenburg-Berlin e. V. in Kooperation mit dem Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e. V., die in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein verfügbaren Qualitätsprogramme der dortigen nach gleichen Standards arbeitenden Erzeugergemeinschaften zur Produktion gebietseigener Gehölze. Ein fünftes Zertifizierungssystem, das der RAl-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V., ist nach aktuellen lnformationen nur auf dem Gebiet der Forstgehölze (Arten, die dem FoVG und den dementsprechenden Nachweispflichten unterliegen) aktiv. Die Zertifizierungssysteme für gebietseigene Gehölze sind ausführlich im lnternet beschrieben . Das Zertifizierungssystem ,,Zeriifizierte gebietseigene Gehölze-ZgG" weist Lücken bei der Nachweisführung anhand von lD-Nummern anerkannter Bestände auf und wird deshalb vom SMUL dezeit nicht zur Anerkennung empfohlen. Derzeit befinden sich zwei privatwirtschaftliche Zertifizierungssysteme am Markt, nach denen gebietseigene Gräser und Kräuter kontrolliert werden: das Qualitätsprogramm ,,VUúW-Regiosaaten@" des Verbandes deutscher Wildsamenund Wildpflanzenproduzenten e. V. (V\AA/V) und das Qualitätsprogramm ,,Regiozert@" des Bundesverbandes deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BdP). Beide Zerlifizierungssysteme werden in Sachsen zur Anerkennung empfohlen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage a a a a o Seite 4 von 4 ,4"/"V.tEH In'¿,.ilLr¡'¡1,rJo'1',, .,'ì1!, :i.'r i¡ 'd ,¡,Lrr jìiìl. ¡: f{,' (ì.,.t \.r..' .el Europàrschcr !.¡ndr,rdsclìâltsfoûds fiû dre Irìtrr¡ckluDÈd{js l¡i¡dlichc¡ R¡urn9: lior rilvestr{rrr Ër¡rcù¡ ¡¡ (jre Ëndlrchr'¡ G.ìblr!(: STAATSMINIS'TERIUM nüR uwlwe ul Lit'to LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN | ,s-I rF-I ¡sltI -..li| -,/ Hinweise zur Maßnahme AL 5c - Me hri Blühflächen Ziel der Fördermaßnahme ist die Anlage mehrjähriger Blühflächen als Nahrungsquelle für blütenbesuchende lnsekten zur Aufi¡vertung des Nahrungsangebotes an Pollen und Nektar für die Dauer des Verpfl ichtungszeitrau ms von mindestens 5 Jahren. Der Saatgutbeleg dient im Falle einer Kontrolle als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme. Der tatsächliche Zustand der Fläche ist aber ebenfalls ein wichtiges Kriterium dafür. 1. Allgemeine Vorgaben für Saatgutmischungen Die Vorgaben für die Saatgutmischungen* resultieren aus Bewertungen von, auf dem Markt frei erwerbbaren , Saatgutmischungen. Vorgaben für Saatg utmisch u ngen bei aussch I ießlicher Verwendu n g von zertifiziertem gebietseigenen Saatgut Aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ist die Ven¡rendung von Saatgut aus gebietseigenen Herkünften wünschenswert. Diese Saatgutmischungen setzen sich ausschließlich aus Wildpflanzen aus gebietseigenen Herkunften (zertifiziertes gebietseigenes Saatgut)zusammen, sind aber in der Regel nur begrenzt verfügbar. Geeignete Zertifikate sind,,VWW-Regiosaaten@" bzw.,,RegioZert@". Stand: 10.03.2015 * Das SMUL übernimmt keine Haftung für die Qualität des konkreten Produkts der gelisteten Ansaatmischungen oder sich daraus ergebender Mängel bei der Realisierung der Maßnahme (2. B. ausbleibender Anwuchserfolg). "*,,Neophyten" in Anlehnung an Gurrr, HARDTKE & Sc¡wror [2013]: Die Flora Sachsens und angrenzender Gebiete, Verlag Quelle und Meyer. 2 1 Vorgaben für Saatgutmischungen . Artenauswahl ausschließlich auf Grundlage der im lnternet vorgegebenen Auswahlartenliste htto://www.smul.sachsen.de/foerderunoidownload/Liste Bluehpflanzenmischunqen AL 5c 12 03 2015. pdJ . Kaufbeleg mit vollständiger Artenliste ¡ Mindestartenzahl 36 . Maximaler Anteil an nur begrenzt zu ven¡vendenden Pflanzenarten (Neophyten**) 33 % der Gesamtartenzahl der gewählten Mischung, insgesamt maximal 14 Arten (die nur begrenzt zu verwendenden Pflanzenarten sind in der Auswahlartenliste entsprechend gekennzeichnet) ¡ Maximale Anzahl Grasarten (inkl. Getreide) 3 . Herstellerangabe zur empfohlenen Mindestaussaatmenge je Hektar in Kilogramm EEG, Ë¡r*{:irdûBs0rL)q'rûr¡r¡!r neo :i¡ d1¡.¡r,¡ 'l¡!1'lili F¡.,tn¡¡r lì.1.i*e¡2014 ?0?O Euro!¡ìrscher L¡ndwrd:ichafÌsfonds frr d¡e Enlwrcklung.jes ìiin(illclìL'¡ R¡ürls: Hrcr rnvestrcrt L.uropâ |ì (irÈ làndfrchen Gebjet4 STAATSMINIS'iERIUM FÜR UNIWELT UND LANDWIRl'SCHAFT F-reistaat SACHSEN Vorgaben für Saatgutmischungen bei ausschließlicher Venruendung von zertifiziertem gebietseigenen Saatgut a Mischungsname Artenauswahl ausschließlich auf Grundlage der im lnternet vorgegebenen Auswahlartenliste http://www.smul.sachsen.de/foerderunq/download/Liste Bluehpflanzenmischunqen AL 5c 12 03 2015. df Kaufbeleg mit vollständiger Artenliste Mindestartenzahl23 Maximale Anzahl Grasarten (inkl. Getreide) 3 Herstellerangabe zur empfohlenen Mindestaussaatmenge je Hektar in Kilogramm a a a 3. Sonstige Hinweise Es wird empfohlen, die Ansaat mit Mischungen der im lnternet unter http ://www. sm u l. sachsen. d e/foe rd eru no/33 1 3. htm veröffentlichten Saatgutmischungsliste vorzunehmen. Diese Mischungen wurden durch die Landesverwaltung dahingehend geprüft, ob die Vorgaben erfüllt sind*. Die Saatgutmischungsliste enthält Hersteller- und Mischungsnamen, die Mischungszusammensetzung sowie die vom Hersteller empfohlene Mindestaussaatmenge in Kilogramm. Bei Einsaat einer im Förderportal im lnternet veröffentlichten Saatgutmischung kann der Antragsteller davon ausgehen, dass diese den Vorgaben der Maßnahme AL 5c entspricht.* Weitere Saatgutmischungen sind zulässig, wenn diese den Vorgaben gemäß der oben genannten Auswah lartenliste entsprechen. Bei Einsaat einer nicht im Förderportal im lnternet veröffentlichten Saatgutmischung trägt der Antragsteller selbst die Verantwortung dafür, dass diese den Vorgaben entspricht. Die Einhaltung der Vorgaben ist mittels Lieferschein/Saatgutbeleg durch den Antragsteller nachzuweisen. Stand: 10.03.2015 * Das SMUL übernimmt keine Haftung für die Qualität des konkreten Produkts der gelisteten Ansaatmischungen oder sich daraus ergebender Mängel bei der Realisierung der Maßnahme (2. B. ausbleibender Anwuchserfolg). **,,Neophyten" in Anlehnung an Gurre, HARDTKE & Scun¡ror [2013]: Die Flora Sachsens und angrenzender Gebiete, Verlag Quelle und Meyer. 2 2017-06-19T13:02:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes