SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs. -Nr.: 6/9677 Thema: Migrantenquote in Schulklassen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Schulklassen mit einem Migrantenanteil von mehr als 35 Prozent führen nach Einschätzung des Deutschen Philologenverbandes zu Leistungsabfall und lntegrationsproblemen . Das sei ein 'Richtwert', der sich aus den Ergebnissen verschiedener Studien ableite. Die Überführung von Flüchtlingskindern aus Vorbereitungsklassen in Regelklassen funktioniere vielfach nicht. Er begrüße deshalb, dass sich Bundesbildungsministerin Wanka erstmals offen für eine Begrenzung der Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund pro Klasse gezeigt habe. Ein Expertenkreis der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktionsvorsitzenden Julia Klöckner schlug jüngst in dieselbe Kerbe. Viele Kinder sprächen schon zu Hause kein Deutsch und täten es in der Schule umso weniger, je mehr Kinder aus ihrem Kulturkreis in ihrer Klasse seien. Damit setzten sich auch Wertevorstellungen fest, die nicht immer mit denen unseres Grundgesetzes vereinbar sind (Gleichberechtigung, Antisemitismus, Primat des Staates vor der Religion etc.). Wichtig sei deshalb ein ,balancierter Ausgleich': wenn einheimische Kinder sich in der eigenen Klasse fremd fühlen, dann sei das kein ,gedeihlicher Zustand'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Migrantenanteil weisen sächsische Grund- und Regelschulklassen seit 2010 auf (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Schulart, Minder- und Höchstanteil und den fünf verbreitetsten anderen Sprachen außer Deutsch)? Schüler mit Migrationshintergrund sind laut Definition des Statistischen Landesamtes jene Schülerinnen und Schüler, die zwei- oder mehrsprachig aufgewachsen sind und die selbst oder deren Elternteil (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind . Seite 1 von 4 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen {bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/9/56 Dresden, lj(f'. Juni 2017 Hausanschrift : Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststel le@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS SSACHsEN Die Angabe des Migrationshintergrundes ist freiwillig . Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die erfragten Angaben nicht vollständig erfasst werden können . Die Anlage enthält eine Übersicht der Schüler mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges nach Jahr, Schulart sowie Mindest- und HöchstanteiL Mit Blick auf den in der Frage formulierten "Minderanteil" wird darauf hingewiesen, dass der geringste Wert, sofern in der Anlage nicht anders angegeben, jeweils null Prozent beträgt. Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden die Schüler der Vorbereitungsklassen statistisch mit in den Regelklassen erfasst. Aus diesem Grund erfolgt keine gesonderte Ausweisung mehr. Eine Darstellung nach den "fünf verbreitetsten anderen Sprachen außer Deutsch" ist nicht möglich, da diese Angaben statistisch nicht erhoben werden. Die erfragten Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Sie können auch nicht durch eine Abfrage in Datenbanken, die die Staatsregierung führt, erlangt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Schüler in Vorbereitungsklassen, die Unterricht im Fach "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) erhalten, einen Migrationshintergrund aufweisen . Insgesamt sind mit Stand 6. Juni 2017 564 Vorbereitungsklassen an öffentlichen Schulen sowie 23 Vorbereitungsklassen an Schulen in freier Trägerschaft eingerichtet. Zur Beantwortung der Frage müsste zunächst eine Abfrage der Schüler in den Vorbereitungsklassen bzw. bei deren Eitern oder Erziehungsberechtigten erfolgen. Erforderlich wäre die Erstellung eines entsprechenden Fragebogens, dessen Verteilung und die begleitende Information der Schulen, die Einholung und Sammlung der Antworten durch die Lehrkräfte sowie deren Auswertung . Hieraus ergibt sich bei einem mindestens zu veranschlagenden Arbeitsaufwand von 30 Minuten je Klasse ein Gesamtaufwand von mindestens 294 Stunden, die überwiegend durch die Schulen bzw. deren Lehrkräfte zu erbringen wären. Hinzu kommen gemäß der o. g. Definition weitere Schüler, die selbst oder deren Eiternteil (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind, aber aufgrund vorhandener Sprachkenntnisse im regulären Unterricht eingegliedert sind. Diese Schüler werden statistisch ebenfalls nicht erfasst. Eine sachgerechte Erfassung deren primärer oder zweiter Sprache außer Deutsch wäre nur durch eine Abfrage aller Schüler an Grund- und Regelschulklassen in Sachsen nach dem Herkunftsland der Eitern und Großeltern und der Herkunftssprache möglich. Dies ist eine Frage nach der ethnischen Herkunft und somit eine gemäß § 4 Abs. 2 SächsDSG besonders sensibel zu handhabende Information, welche nur auf der Grundlage einer besonderen Rechtsvorschrift verarbeitet werden darf. Verpflichtende schulrechtliche Vorschriften zur Erhebung des Migrationshintergrundes und somit der Herkunftssprache der Eitern und Großeltern gibt es nicht, so dass eine entsprechende Datenerhebung datenschutzrechtlich kritisch wäre. Allenfalls käme auf der Basis der Freiwilligkeit mit Einwilligungserklärungen der Eitern und Großeltern eine entsprechende Datenerhebung im Wege einer vollständigen, flächendeckenden Erhebung in Betracht, bei der jeder Schüler im Freistaat Sachsen einen Fragebogen erhält, in dem nach dem Herkunftsland und deren Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Herkunftssprache der Eitern und Großeltern gefragt wird . Die Antwort ist freiwillig, die Belastbarkeit des Ergebnisses ist daher fraglich . Ausgehend von ca. 361 .000 Schülern an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen mit jeweils zwei Elternteilen, die wiederum jeweils zwei Elternteile besitzen (demnach insgesamt bis zu vier Personen je Schüler), müssten zwischen 361 .000 und 1.444.000 Personen nach ihrer Herkunft und ihrer Herkunftssprache befragt und die Daten entsprechend ausgewertet werden . Der dafür erforderliche Aufwand entzieht sich einer seriösen Schätzung und ist im Hinblick auf die fragliche Belastbarbarkeit freiwilliger Erhebungen unverhältnismäßig. Selbst mit einer solchen Abfrage könnten nur Zahlen für das laufende Schuljahr 2016/2017, nicht jedoch für vergangene Schuljahre ab 2010 ermittelt werden . Für vergangene Schuljahre wäre es vielmehr erforderlich , die damaligen Zusammensetzungen der Klassen zu rekonstruieren, die aktuellen Anschriften der seinerzeitigen Schüler bzw. ihrer Eitern oder Erziehungsberechtigten zu ermitteln und sodann eine Abfrage mit einem ähnlichen Aufwand je Schuljahr wie für das Schuljahr 2016/2017 durchzuführen . Soweit die Betroffenen nicht mehr in Sachsen beschult werden, käme dies zudem auf der Grundlage eines Schulverhältnisses nicht in Betracht. Eine Beantwortung der Frage wäre somit auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig aufwändig und überschreitet den Rahmen des Zumutbaren. Frage 2: Plant die Staatsregierung eine Migrantenquote in Schulklassen und wenn ja, in welcher Höhe? Frage 3: Wenn nein - warum nicht und welchen Migrantenanteil hält die Staatsregierung für maximal beherrschbar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Sächsische Staatsregierung lehnt die Festlegung einer sog . "Migrantenquote" ab, da dies eine Diskriminierung nach Herkunft darstellen würde. Eine Unterscheidung nach Herkunft oder Aufenthaltstitel findet deshalb an sächsischen Schulen nicht statt. Damit Integration nach innen und außen erfolgreich gesteuert und gestaltet werden kann, strebt der Freistaat Sachsen einen prozentualen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund von max. 30 bis 40 %je Klasse an. Nach Auffassung der Staatsregierung lässt sich hingegen ein "maximal beherrschbarer" Migrantenanteil nicht sachgerecht bestimmen. Frage 4: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund DStGB hat eine Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren für Flüchtlinge gefordert, die Analphabeten sind. Da diese Gruppe Unterricht auf Grundschulniveau erhalten müsste, aber nicht mit Grundschülern gemeinsam unterrichtet werden könne, stellt sich DStGB-Chef Landsberg eigene Flüchtlingsklassen vor, in denen die jungen Leute vier bis fünf Jahre lernen sollen. Plant die Staatsregierung eine ähnliche Regelung und wenn nein, wie soll ggfls. diese Zielgruppe (Migranten von 18-25 Jahre) in Sachsen unterrichtet werden? Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5j SACHsEN Eine Ausweitung der Schulpflicht für Flüchtlinge auf 25 Jahre ist von der Staatsregierung nicht geplant. Jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und bei denen es sich um funktionale Analphabeten handelt, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Es gibt Alphabetisierungskurse des BAMF und im Freistaat Sachsen auch Alphabetisierungskurse im Rahmen der Landessprachkurse des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration. Nach erfolgreichem Abschluss eines solchen Kurses können Aufbaukurse besucht werden, z. B. die Landessprachkurse "Deutsch sofort" und "Deutsch qualifiziert". Je nach eigener Entscheidung der über 18-Jährigen kann anschließend ein Schulabschluss über den zweiten Bildungsweg nachgeholt werden, z. B. ein Hauptschulabschluss an einer Abendoberschule. Es kann auch eine berufsvorbereitende Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter absolviert werden , um sich besser in die Arbeitswelt integrieren zu können. Mit freundlichen Grüßen 1.7/l(_ Brunhild Kurth Anlage Seite 4 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9677 geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster Allgemeinbildende Schulen insgesamt - 61,5 - 61,6 - 65,4 - 60,7 - 60,6 - 61,1 - 66,7 Grundschulen - 61,5 - 61,6 - 65,4 - 60,7 - 60,6 - 61,1 - 66,7 1 - 64,2 - 52,2 - 60,5 - 62,5 - 64,2 - 58,8 - 79,5 2 - 75,0 - 73,7 - 66,1 - 68,2 - 57,1 - 65,4 - 72,5 3 - 66,7 - 59,3 - 75,0 - 61,2 - 69,8 - 53,3 - 65,7 4 - 62,8 - 70,0 - 61,1 - 73,3 - 67,9 - 68,0 - 63,8 V2) 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 x x Mittel-/Oberschulen - 43,2 - 45,4 - 46,0 - 48,0 - 54,8 - 57,0 - 57,7 5 - 38,3 - 50,0 - 47,5 - 51,2 - 62,0 - 53,9 - 61,2 6 - 39,0 - 40,4 - 47,7 - 43,1 - 48,5 - 61,7 - 60,2 7 - 42,1 - 40,9 - 43,5 - 49,3 - 49,4 - 52,3 - 60,5 8 - 47,6 - 43,8 - 39,0 - 39,6 - 49,4 - 52,4 - 60,5 9 - 39,0 - 51,6 - 51,9 - 42,7 - 67,7 - 52,7 - 60,5 10 - 57,1 - 56,0 - 53,8 - 54,3 - 45,9 - 51,2 - 54,0 V2) 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 x x Gymnasien - 38,3 - 37,9 - 43,7 - 47,5 - 44,4 - 48,9 - 48,6 5 - 38,8 - 56,4 - 62,5 - 67,4 - 45,6 - 54,0 - 45,3 6 - 32,5 - 45,3 - 58,3 - 62,9 - 60,7 - 42,6 - 53,5 7 - 36,8 - 26,7 - 47,3 - 59,0 - 56,9 - 63,0 - 46,6 8 - 32,3 - 47,7 - 38,5 - 49,1 - 60,6 - 61,0 - 70,7 9 - 42,1 - 36,4 - 57,7 - 44,6 - 51,9 - 50,0 - 62,7 10 - 67,4 - 42,1 - 42,4 - 53,2 - 37,6 - 46,4 - 57,6 11 - 46,7 - 45,8 - 40,7 - 42,9 - 59,1 - 38,4 - 48,8 12 - 45,0 - 55,6 - 44,4 - 42,9 - 38,5 - 52,9 - 36,8 Allgemeinbildende Förderschulen - 25,9 - 26,4 - 26,9 - 27,7 - 27,8 - 29,9 - 30,8 1 - 28,6 - 21,7 - 28,6 - 25,0 - 40,0 - 40,0 - 27,3 2 - 33,3 - 40,0 - 28,6 - 33,3 - 22,2 - 28,6 - 42,9 3 - 16,7 - 27,3 - 45,5 - 27,3 - 50,0 - 32,0 - 25,0 4 - 28,0 - 18,8 - 23,8 - 40,0 - 37,5 - 31,8 - 40,0 5 - 21,1 - 26,9 - 29,4 - 35,3 - 35,3 - 36,4 - 41,7 6 - 33,3 - 31,8 - 32,1 - 27,3 - 28,6 - 33,3 - 39,1 7 - 28,0 - 28,0 - 36,0 - 29,6 - 35,3 - 33,3 - 29,0 8 - 44,1 - 33,3 - 30,0 - 46,2 - 34,8 - 35,7 - 30,8 9 - 18,5 - 38,5 - 40,0 - 27,3 - 46,2 - 33,3 - 30,8 10 - 20,0 - 22,2 - 66,7 - 28,6 - 33,3 - 25,0 - 20,0 11 - - - - - - - - - - - - 12,5 12,5 Unterstufe - 22,2 - 28,6 - 33,3 - 25,0 - 23,5 - 25,0 - 42,9 Mittelstufe - 15,4 - 28,6 - 27,3 - 25,0 - 25,0 - 38,9 - 33,3 Oberstufe - 16,7 - 28,6 - 21,1 - 23,5 - 22,2 - 25,0 - 30,8 Werkstufe - 20,0 - 23,8 - 20,0 - 16,7 - 21,7 - 19,0 - 16,7 Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund1) an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Schulen des zweiten Bildungsweges in den Schuljahren 2010/11 bis 2016/17 nach Schularten und Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen Schulart Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen 2010/2011 Anteil in Prozent 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 1 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9677 geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund1) an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Schulen des zweiten Bildungsweges in den Schuljahren 2010/11 bis 2016/17 nach Schularten und Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen Schulart Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen 2010/2011 Anteil in Prozent 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Freie Waldorfschulen - 4,7 - 5,3 - 5,9 - 6,9 - 13,0 - 11,8 - 12,1 1 - 1,7 - 2,4 - 3,1 - 13,5 - 16,3 - 13,6 - 13,6 2 - 13,3 - 3,6 - 3,6 - 7,4 - 8,0 - 12,5 - 14,6 3 - 1,8 - 11,8 - 3,6 - 3,6 - 23,1 - 12,5 - 13,6 4 - 4,2 - 14,3 - 7,1 - 4,5 - 10,7 - 21,4 - 12,0 5 - 3,6 - 3,8 - 14,3 - 7,1 - 28,0 - 10,0 - 21,4 6 - 5,3 - 3,7 - 4,0 - 14,3 - 10,7 - 20,0 - 8,3 7 - - - 10,7 - 7,1 - 3,8 - 17,9 - 10,3 - 25,0 8 - 5,3 - - - 10,7 - 7,1 - 3,8 - 17,2 - 13,8 9 - 4,0 - 7,1 - - - 10,3 - 10,7 - 3,8 - 17,9 10 - - 3,5 4,3 1,5 8,0 - 4,2 - 15,4 - 7,1 - 3,8 11 - 10,7 1,8 10,7 1,7 4,5 - 7,4 - 4,3 - 7,1 - 7,7 12 - - 1,9 20,7 3,6 11,5 1,6 6,7 - 9,4 - 4,5 - 7,7 13 - 9,1 - - - 11,1 2,4 13,3 - 7,1 - 14,3 - 3,2 Berufsbildende Schulen insgesamt3) - 35,6 - 50,9 - 25,5 - 29,4 - 29,2 - 33,3 - 55,1 Berufsschulen3)4) - 25,0 - 40,7 - 11,8 - 8,6 - 12,6 - 18,9 - 56,7 1 - 32,8 - 58,5 - 11,8 - 16,7 - 24,0 - 29,1 - 56,7 2 - 10,5 - 7,3 - 10,5 - 8,5 - 25,0 - 14,2 - 22,3 3 - 22,2 - 16,7 - 15,0 - 8,1 - 13,3 - 9,1 - 12,5 4 - 10,5 - 6,7 - 6,9 - 5,3 - 11,5 - 25,0 - 14,3 Berufsfachschulen3) - 21,4 - 27,3 - 31,1 - 29,4 - 40,0 - 33,3 - 28,6 1 - 50,0 - 25,0 - 40,0 - 38,5 - 25,0 - 40,0 - 31,4 2 - 25,0 - 43,8 - 25,0 - 36,4 - 42,9 - 33,3 - 46,2 3 - 14,3 - 50,0 - 60,0 - 25,0 - 33,3 - 37,5 - 100 4 - - - 12,5 - 4,8 - - - 11,1 - 7,7 - - Berufliche Gymnasien - 10,5 - 14,8 - 24,0 - 17,9 - 12,8 - 20,4 - 19,0 11 - 14,3 - 20,0 - 27,9 - 17,3 - 12,3 - 25,0 - 16,4 12 - 17,1 - 14,9 - 15,1 - 22,9 - 14,3 - 13,1 - 21,0 13 - 13,8 - 17,0 - 14,3 - 14,3 - 22,6 - 21,7 - 20,0 Fachoberschulen - 52,0 - 62,2 - 30,2 - 33,3 - 29,2 - 28,2 - 35,6 11 - 66,7 - 67,9 - 33,3 - 28,6 - 29,2 - 27,6 - 44,1 12 - 59,5 - 72,1 - 28,3 - 29,3 - 27,5 - 29,3 - 24,0 12L - 50,0 - 31,6 - 42,9 - 33,3 - 25,0 - 16,7 - 14,0 Fachschulen - 15,4 - 9,1 - 16,1 - 22,7 - 50,0 - 14,0 - 10,5 1 - 15,4 - 12,5 - 33,3 - 23,8 - 22,2 - 14,3 - 18,2 2 - 7,1 - 18,2 - 10,0 - 36,4 - 19,0 - 13,3 - 11,1 3 - 2,7 - 7,1 - 6,5 - 8,3 - 50,0 - 23,5 - 13,3 4 - 4,8 - 4,5 x x x x x x x x x x © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 2 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9677 geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster geringster höchster Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund1) an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Schulen des zweiten Bildungsweges in den Schuljahren 2010/11 bis 2016/17 nach Schularten und Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen Schulart Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen 2010/2011 Anteil in Prozent 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Schulen des zweiten Bildungsweges insgesamt - 14,2 - 15,7 - 23,0 - 22,7 - 27,1 4,4 42,7 5,8 59,7 Abendmittel-/-ober- schulen 1,3 14,2 2,3 23,7 8,5 25,9 4,7 20,3 6,9 27,1 6,5 41,9 10,9 39,4 Vorkurs (8) - 25,0 - 34,6 - 52,0 6,7 40,0 18,8 43,9 4,0 68,0 17,6 84,2 9 - 13,9 - 22,6 6,6 26,7 - 18,7 4,8 22,2 8,3 32,4 12,0 32,5 10 1,5 17,3 5,3 22,4 6,3 20,9 10,5 20,0 - 21,2 5,6 24,8 - 35,0 V2) x x x x x x x x 100 100 100 100 x x Abendgymnasien - 6,6 - 7,1 - 9,9 - 11,4 - 13,0 4,4 11,9 7,5 18,7 Einführungsphase - 6,1 - 7,9 - 10,3 - 7,7 5,0 11,4 5,6 11,7 11,8 20,9 11 - 8,4 - 7,1 - 10,9 - 12,0 4,7 8,5 - 29,6 - 13,8 12 - 5,2 - 11,1 - 10,0 - 19,0 - 25,0 2,6 11,1 4,0 38,9 Kollegs - 7,3 - 9,5 1,7 16,4 4,0 22,7 0,7 26,2 4,8 42,7 5,8 59,7 Vorkurs - 9,5 - 20,0 - 23,8 4,8 23,8 - 11,1 11,3 19,0 30,0 55,6 Einführungsphase - 3,2 - 9,4 1,5 8,0 - 7,1 2,2 25,0 - 38,1 4,2 79,3 11 - 4,9 - 9,5 - 18,6 2,1 14,0 - 17,2 - 29,6 - 41,2 12 - 8,3 - 8,8 - 8,2 1,9 8,6 - 5,9 - 25,0 - 32,1 V2) 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 x x _____ 1) freiwillige Angabe 2) Schüler in Vorbereitungsgruppen und -klassen für Migranten 3) einschließlich berufsbildende Förderschulen 4) einschließlich BGJ, BVJ, BVM © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 3 von 3 6-9677 6-9677 Anlage 2017-06-16T10:03:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes