STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8617 Dresden, f .März2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/968 Thema: Asylfeindliche Demonstrationen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit einigen Monaten versuchen Neonazis, rechte Parteien und Einzelpersonen mit dem Thema ,Asyl‘, vor allem aber mit der Unterbringung von asylsuchenden Menschen, Stimmung in Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu machen. Meine Fragen beziehen sich auf die Zeit des zweiten Halbjahres 2014 bis einschließlich 31. Januar 2015.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen im oben genannten Zusammenhang fanden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt, mit welcher Zahl von Teilnehmern und welchen Routen angemeldet und durchgeführt (Bitte nach Versammlungsort, Datum der Anmeldung, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerzahl untergliedern)? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten angezeigt oder registriert (Bitte nach konkretem Tatvorwurf und Tatort der Straftaten untergliedern. / Soweit möglich bitte nach politischer Motivation und im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERHJM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Frage 5: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 5: Eine mögliche politische Motivation ist Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nicht erfasst wird, „im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration“ sich eine Straftat ereignet. Insofern ist dazu keine Auskunft möglich. Im Weiteren wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden an welchen Orten aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen (Bitte nach Ort, Gründen und Zahl der ausgesprochenen Platzverweise untergliedern)? Frage 4: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage getroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von allen Tatverdächtigen zu den in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 2 und 5 aufgeführten Straftaten wurden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung auf Grundlage der StPO durchgeführt. Im Weiteren können die Fragen nicht beantwortet werden. Wie viele Platzverweise an welchen Orten in der Stadt Dresden aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen wurden und gegen wie viele Personen aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage durchgeführt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Einsatzunterlagen erfordern. Dies ist im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende^ Zejt unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen ?! i \ Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage 1 Datum der Anzeige Ort Anzahl gemeldeter Teilnehmer Anzahl tatsächlicher Teilnehmer Angezeigte Route Durchgeführte Route 11.11.2014 Wilsdruff ca. 50 ca. 50 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 13.11.2014 Wilsdruff ca. 200 ca. 120 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 14.11.2015 Heidenau ca. 100 ca. 200 S-Bahn-Haltepunkt - Pirnaer Straße S-Bahn-Haltepunkt - Pirnaer Straße 27.11.2014 Wilsdruff ca. 300 - 400 ca. 80 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 27.11.2014 Wilsdruff ca. 300 - 400 ca. 130 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 27.11.2014 Wilsdruff ca. 300 - 400 ca. 140 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 27.11.2014 Wilsdruff ca. 300 - 400 ca. 95 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 01.01.2015 Wilsdruff ca. 200 ca. 95 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 29.12.2014 Bad Schandau ca. 100 ca. 180 Marktplatz - Dresdner Str. -Poststr. - Basteiplatz - Marktplatz Marktplatz - Dresdner Str. - Poststr. -Basteiplatz - Marktplatz 08.01.2015 Wilsdruff ca. 200 ca. 85 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 19.01.2015 Sebnitz ca. 150 ca. 150 Marktplatz - Dresdner Str. -Poststr. - Basteiplatz - Marktplatz Marktplatz - Dresdner Str. - Poststr. -Basteiplatz - Marktplatz 10.01.2015 Wilsdruff ca. 200 ca. 65 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 10.01.2015 Wilsdruff ca. 200 ca. 55 Kleinbahnhof - Marktplatz Kleinbahnhof - Marktplatz 21.01.2015 Sebnitz ca. 300 ca. 160 Marktplatz - Dresdner Str. -Poststr. - Basteiplatz - Marktplatz Marktplatz - Dresdner Str. - Poststr. -Basteiplatz - Marktplatz Anlage 2 Tatzeit Straftat Tatort Tatverdächtige 28.11.2014 StGB § 185 - Beleidigung Heidenau Dresdner Straße 1 Verstoß VersammIG Heidenau Dresdner Straße 1 08.01.2015 StGB § 340 - Körperverletzung im Amt Bad Schandau Markt ./. StGB § 315 b - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Bad Schandau Markt 1 1