STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hüttner, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9682 Thema: Asylbewerber im Ehrenamt, Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6/6206 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Staatsregierung seit September 2016 neue Erkenntnisse über die ehrenamtliche Betätigung von Asylbewerbern, gleich welchen Schutzstatus, gesammelt? (Falls ja bitte aufschlüsseln insbesondere nach den ehrenamtlichen Betätigungsfeldern im sozialen Bereich , in der Jugendarbeit und in der Flüchtlingsarbeit selbst) Die Staatsregierung sammelt keine Erkenntnisse über die ehrenamtliche Betätigung von Asylbewerbern. Frage 2: Sofern der Staatregierung keine neuen Erkenntnisse zur Verfügung stehen, erachtet es diese als ausreichend, für Informationen auf diesem Gebiet auf Daten des Freiwilligensurveys 2019 zu warten? Die Staatsregierung erachtet den Freiwilligensurvey als wichtige lnformationsquelle . Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wirkt sie an der Weiterentwicklung des Surveys mit. Neben dem Freiwilligensurvey enthält auch der zwischenzeitlich erschienene "Zweite Bericht über die Entwicklung des bürgerschaftliehen Engagements" der Bundesregierung interessante Informationen. Auch wenn weitere und detailliertere Daten ein genaueres Bild abgeben könnten, erachtet die Staatsregierung die betreffende Informationslage als grundsätzlich ausreichend. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141 .51-17/555 Dresden, .d5Juni 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSM1NlSTER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie macht sich die Staatsregierung ein Bild über die Bemühungen und Erfolge verschiedenster Akteure bei der Einbindung von Asylbewerbern im Ehrenamt, wenn sie keine eigenen Daten sammelt? Die Integration von Migranten mit Bleibeperspektive ist ein wichtiges Anliegen, welches unter anderem, aber nicht nur, durch deren Einbeziehung in ehrenamtliches Engagement befördert werden kann. Grundsätzlich ist ehrenamtliches Engagement jedoch freiwillig. Zu berücksichtigen ist, dass es in sehr vielen Ländern keine den hiesigen Vorstellungen entsprechende Ehrenamtskultur gibt. Migranten müssen somit diese Form eines von Verwandtschafts- oder Nachbarschaftsbeziehungen unabhängigen Engagements erst kennenlernen. Speziell bei Asylbewerbern bestimmen aufgrund wechselnder Aufenthaltsorte sowie sich verändernder Aufenthalts-Status andere Aspekte den Alltag. Vor diesem Hintergrund macht sich die Staatsregierung kein Gesamtbild über das bürgerschaftliehe Engagement von Asylbewerbern. Frage 4: Hält die Staatsregierung einen Intervall von 5 Jahren zur Sammlung und Auswertung von Informationen über Asylbewerber im Ehrenamt für ausreichend und wenn ja, wie will sie gewünschte oder unerwünschte Tendenzen so frühzeitig fördern bzw. diesen entgegenwirken? Der Freiwilligensurvey ist eine Maßnahme der Bundesregierung. Der Freistaat Sachsen hat keinen direkten Einfluss auf die Periodizität dieser Untersuchungen. Das Intervall von 5 Jahren ist praktikabel, es berücksichtigt sowohl den jeweils hohen Aufwand für einen solchen Bericht als auch den Bedarf an relativ aktuellen Daten. Als Form des bürgerschaftliehen Engagements geht das Ehrenamt von den Bürgern selbst aus; es ist ein Teil zivilgesellschaftlicher Aktivitäten. Die Staatsregierung hat kein unmittelbares Interesse, bestimmte Tendenzen oder Bereiche des Engagements zu wünschen oder ihnen entgegenzuwirken. Auch die Förderung im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen" bedient ein relativ breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen. :;~nd~n Gr ßen Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-06-23T10:48:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes