STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9684 Thema: Wirtschaftliche Situation von Asylbewerbern 2016 sowie im ersten Quartal 2017 und Nachfrage zu Frage 6/4916 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Summen an Bargeld wurden von Asylbewerbern im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017 in Sachsen abgegeben oder ihnen abgenommen ? Im Bereich der Landesdirektion Sachsen wurden im betreffenden Zeitraum insgesamt 31.864,73 Euro eingezogen, die einen Bezug zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufweisen. Im Bereich der unteren Ausländerbehörden wurden im betreffenden Zeitraum insgesamt 8.725,61 Euro von Asylbewerbern eingezogen oder ihnen abgenommen. Frage 2: Wurden von AsylLewerbern persönliche Wertgegenstände abgegeben oder abgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl Asylbewerber, Wertgegenstände) Die Sächsische Staatsregierung sowie die Landkreise und Kreisfreien Städten verfügen über keine Informationen zur Abgabe oder Abnahme von persönlichen Wertgegenständen mit Bezug zum AsylbLG. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/28/17 Dresden, ?,/f. Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN i37,- 1Freistaat SACHSEN Frage 3: Ist es der Staatsregierung nunmehr möglich, zu beziffern, wie viele der 534 Vorgänge im Jahr 2015, bei denen in etwa 271.000 Euro eingezogen wurden, einen Bezug zum AsylbLG aufweisen? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Vorgänge und Höhe der nach dem AsylbLG relevanten Summen) Es ist bisher keine manuelle Prüfung der 534 Akten zu Sicherheitsleistungen mit potentiellem Bezug zum AsylbLG erfolgt (vgl. Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4916). Frage 4: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung zum 31.03.2017 bekannt gewesen, nach welchen aufenthaltsberechtigte Asylbewerber keine Leistungen nach SGB II bezogen ,/w eil sie sich ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus ihrem Vermögen oder rufstätigkeit finanzieren konnten? (Bitte nach Vermögen und Berufstätigkeit a fscesseln) Solcde Fälle sind nicht bekannt. Mit Neureichen Grüßen MaKus Ulbig Seite 2 von 2 2017-06-22T08:55:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes