STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Garsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9685 Thema: EU Freizügigkeit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen hielten sich mit Stand 30.04.2017 im Rahmen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern in Sachsen auf? (Bitte aufschlüsseln nach Arbeitnehmern und Selbständigen, Arbeitsuchenden , nicht erwerbstätigen Unionsbürgern sowie Studenten oder Auszubildenden, die über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen , Daueraufenthaltsberechtigte, Familienangehörigen dieser Unionsbürger und Sozialleistungsempfängern dieser Unionsbürger und deren Familienangehörigen) Vorbemerkungen Zum Vorhandensein ausreichender Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz liegen keine Erkenntnisse vor. Nach dem Freizügigkeitsgesetz besteht für Unionsbürger in den ersten drei Monaten ein voraussetzungsloses Aufenthaltsrecht (§ 2 Absatz 5 Freizügigkeitsrecht , Artikel 21 AEUV) . Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz müssen nicht nachgewiesen werden. In dieser Zeit haben die Unionsbürger Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung ihrer Herkunftsländer. Sozialleistungsanspruch in Deutschland besteht nicht. Ab dem vierten Aufenthaltsmonat besteht grundsätzlich ein Freizügigkeitsrecht , wenn ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden können (Artikel 21 AEUV, Artikel 7 Absatz 1 b Freizügigkeitsrichtlinie ) . Gleichwohl haben Arbeitsuchende bis zu sechs Monate, bei begründeter Aussicht auf eine Arbeit grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht, auch ohne Nachweis ausreichender Existenzmittel (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 a Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/68/12 Dresden , 2 7. JUNI 207? , ... Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Freizügigkeitsgesetz). Nach wie vor besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Personen, die sich im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes/EU in Sachsen aufhalten Die Gesamtzahl der Personen, die sich zum 30. April 2017 auf der Grundlage des Freizügigkeitsgesetzes /EU in Sachsen aufgehalten haben, kann nicht angegeben werden , da zu diesen Personen auch Touristen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zählen , die unter § 2 Absatz 2 Nr. 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU fallen . Die Zahl dieser Touristen ist nicht bekannt. Die Zahl der Personen, die im Ausländerzentralregister in Sachsen auf der Grundlage des Freizügigkeitsgesetzes/EU erfasst worden sind, betrug zu dem genannten Zeitpunkt 53.432 (einschl. Angehörige von EU-/EWR-Bürgern aus Drittstaaten) . Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen , weil diese Angaben länder- und meldetechnisch nicht erfasst werden . Somit liegt weder eine Statistik noch eine elektronische Datenbasis vor. Die Zahlen können auch nicht durch Aktenauswertung gewonnen werden . Näherungsweise können für die Personengruppen Angaben aus der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) , des Statistischen Landesamtes und des Ausländerzentralregisters betrachtet werden. Die Angaben basieren jedoch auf unterschiedlichen Datenquellen , die zu verschiedenen Zeitpunkten erhoben werden . Insofern ist keine Vergleichbarkeit gegeben. Es wurden die letzten verfügbaren Angaben verwendet. Arbeitnehmer Nach Angaben der BA waren zum 30. September 2016 in Sachsen 34.147 EU-Bürger (EU 28, ohne Deutschland) sozialversicherungspflichtig und 4.737 ausschließlich geringfügig beschäftigt (am Arbeitsort) . Zur Zahl der Selbständigen Unionsbürger liegen keine Erkenntnisse vor. Arbeitsuchende Im Mai 2017 waren 6.420 Arbeitsuchende EU-Bürger bei den sächsischen Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Für Arbeitsuchende besteht jedoch keine Meldepflicht bei der BA. Insofern ist davon auszugehen, dass in der Statistik nicht alle arbeitsuchenden Unionsbürger erfasst sind . Nicht erwerbstätige Unionsbürger Nach Angaben der BA sind aktuell 3.244 EU-Bürger arbeitslos gemeldet (Mai 2017) . Allerdings besteht auch bei Arbeitslosigkeit keine Meldepflicht bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern, so dass möglicherweise nicht alle betroffenen Personen statistisch erfasst sind. Seite 2 von 3 Studenten STAATSMINJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Im Wintersemester 2016/2017 gab es nach Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes 5.072 Studierende EU-Bürger in Sachsen. Auszubildende Zum 31 . Dezember 2016 gab es nach Angaben des Statistischen Landesamtes 477 Auszubildende EU-Bürger in Sachsen. Daueraufenthaltsberechtigte und deren Familienangehörige Im Ausländerzentralregister (AZR) erfolgt eine gesonderte Erfassung der Ausländer als Daueraufenthaltsberechtigte nur dann, wenn den betreffenden Personen auf Antrag eine Daueraufenthaltsberechtigung bescheinigt wird. Das Daueraufenthaltsrecht entsteht jedoch bereits bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - unabhängig von der Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen des Daueraufenthaltsrechts. Aus der Zahl der im Ausländerzentralregister genannten Bescheinigungen des Daueraufenthaltsrechts kann also nicht darauf geschlossen werden, wie vielen Ausländern insgesamt das Daueraufenthaltsrecht zusteht. Zum 30. April 2017 waren beim AZR 52.229 EU-Bürger auf der Grundlage des Freizügigkeitsgesetzes /EU erfasst. Angaben zu Familienangehörigen der Unionsbürger können nur für die Angehörigen gemacht werden , die aus Drittstaaten kommen. Diese Ausländer erhalten eine Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte und werden hierdurch im AZR erfasst. Sozialhilfeempfänger und deren Familienangehörige Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Frage 2: Aus welchen Herkunftsländern stammen die unter 1. erfragten Personen? Angaben zu den Herkunftsländern können der Anlage entnommen werden . it freundlichen Grüßen Änlage Seite 3 von 3 Drucksache 6/9685 Personen, die im Rahmen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern in Sachsen leben Arbeitnehmer Arbeitsuchende sozial- ausschließ!. versicherungs- gering- darunter pflichtig füglg Insgesamt Arbeits- Beschäftiate Beschäftiate lose 30.09.2016 30.09.2016 Mal 17 Mal 17 Sachsen insgesamt 1.579.639 166.901 253.815 138.319 darunter EU-28-Staaten 34.147 4.737 6.420 3.244 Belgien 123 11 20 10 Bulgarien 1.198 288 479 222 Dänemark 56 12 10 . Estiand 45 11 33 10 Finnland 74 11 8 . Frankreich 525 45 88 40 Griechenland 1.021 181 504 232 Großbritanien u. Nordirtand 418 42 89 51 lrtand 81 9 19 9 Italien 1.342 185 460 221 Kroatien 692 34 102 53 Lettland 177 30 85 44 Litauen 314 80 108 49 Luxemburg 14 . 3 . Malta . . - - Niedertande 303 34 61 30 Österreich 610 53 113 60 Polen 12.290 1.551 1.417 811 Portugal 610 59 251 112 Rumänien 3.238 1.031 864 385 Schweden 51 8 8 5 Slowakei 1.012 114 343 175 Slowenien 94 11 24 16 Spanien 859 70 187 76 Tschechische Republik 6.725 688 685 392 Ungarn 2.253 170 455 231 Zypern 19 5 4 3 .. Quelle: Bundesagentur fur Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen, Ausländerientralreg1ste1 11 Wintersemester Personen mit EU- Auszu- Aufenthalts- Studierende bildende rechten nach Freizügigkeits G/EU 201612017'' 31 .12.2016 30.04.2017 111 .499 47.829 52.405 5.072 477 52.229 53 - 257 232 22 3.136 13 - 127 15 - 163 34 - 204 734 4 1.545 128 24 2.481 114 6 1.195 31 3 258 431 30 3.046 50 13 811 29 3 564 38 8 657 35 - 61 1 - 10 61 4 828 1.612 5 1.272 361 77 13.043 60 5 1.369 106 36 7.551 53 - 151 78 10 2.366 26 1 177 334 169 1.892 285 38 4.799 78 19 4.125 80 - 141 Angehörige von EU-/EWR- Bürgern aus Drittstaaten 30.04.2017 1.027 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 2017-06-27T13:47:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes