STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Li n den a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE cRUNEN Drs.-Nr.:6/9687 Thema: Genehmigungspraxis für konfliktträchtige Großvorhaben in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwieweit liegt in Sachsen ein standardisierter Ablaufder Genehmigungsverfahren bei konfliktträchtigen Großvorhaben wie bspw. Tierhaltungsanlagen nach BlmSchG, Windkraftanlagen etc. vor, wenn ja für welche? Frage 2: Welche Landkreise oder kreisfreien Städte verfügenüber einen standardisierten Ablauf bei der Genehmigung von konfliktträchtigen Großvorhaben?(Bitte auflisten und nach Möglichkeit die Dokumente anfügen.) Frage 4: lst vorgesehen, soweit noch nicht vorhanden, einen standardisierten Ablauf für Sachsen landesweit zu empfehlen und zu aktualisieren? Wenn nein, warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1,2 und 4 l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 26. Mai2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t947 Dresden, /9,Oft . Lo 47 s¡mu1+ -cù 0þabñdffiùSrh Slildñ&Udrrdffiófr Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Fûr Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Ftlr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronìsch s¡gn¡erte sow¡ê für verschlüsselte elektronische DokumênteSeite 1 von 2 STAATSI\IINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT l5iÄëiisnn Konfliktträchtige Großvorhaben, insbesondere die Errichtung von lndustrieanlagen unterliegen fast ausnahmslos dem Genehmigungserfordernis nach dem Bundeslmmissionsschutzgesetz (BlmSchG). Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist grundsätzlich im Paragrafen 10 des BlmSchG und speziell in der Neunten Verordnung zur Durchführung des BlmSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV) geregelt. Diese Vorschriften sind für die Genehmigungsbehörden im Freistaat Sachsen und in den anderen Ländern bindend. lnsofern bedarf es auch keiner gesonderten Festlegung eines standardisierten Ablaufs des Genehmigungsverfahrens . Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass bei der Aktualisierung von Richtlinien etc. die genehmigenden Behörden auf einem aktuellen Stand bleiben oder gebracht werden? Die Anderungen von Vorschriften für das Genehmigungsverfahren werden den zuständigen Behörden durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft unvezüglich mitgeteilt. Sollten sich bei der Anwendung dieser Vorschriften Auslegungsprobleme ergeben, werden diese mittels klarstellenden Erlassen geregelt oder in den zweimal jährlich stattfindenden Dienstbesprechungen behandelt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-06-20T09:42:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes