SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9688 Thema: landwirtschaftliche Flächen mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Fragen der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen , dass Informationen zu landwirtschaftlichen Flächen mit unbekannten Eigentümern erbeten werden. Frage 1: In welchem Umfang gibt es landwirtschaftliche Flächen mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen im Freistaat Sachsen? (Bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt) Es sind keine landwirtschaftlichen Flächen mit unbekannten Eigentumsverhältnissen im Freistaat Sachsen bekannt. In Abteilung 1 des Grundbuchs ist für jedes Grundstück ein Eigentümer eingetragen . Das Grundbuchamt prüft nicht von Amts wegen, ob der eingetragene Eigentümer erreichbar ist oder noch existiert. ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/27 /160- 2017126705 Dresden, 15. Juni 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen .de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Frage 2: Aus welchen Gründen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer jeweils unbekannt? Frage 3: In welchem Umfang werden auf diesen Flächen Pachteinnahmen generiert und wie wird mit diesen verfahren? Frage 4: Nach welchen Kriterien erfolgte bis jetzt die Entscheidung, durch wen und wie diese Flächen bewirtschaftet werden? Frage 5: Inwiefern sind Informationen zu diesen Flächen öffentlich zugänglich und wo können interessierte Betriebe erfahren, wann Flächen pachtfrei werden und sich auf diese bewerben und wie wird bei mehreren Interessenten eine Auswahl getroffen? (Bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt ) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Eine Beantwortung der Fragen 2 bis 5 entfällt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-06-19T10:16:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes