STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIz Hospitalstraße 7 | 0l097 Drosdsn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeord.neten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/9689 Thema: Strukturermittlungen bei der sog. o,Terrorgruppe Freital" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Laut den Berichten zum Prozess gegen Mitglieder der sog. ,,Terrorgruppe Freital" habe die ermittelnde Staatsanwältin ausgesagt , dass sie während ihrer Tätigkeit für die Generalstaatsanwaltschaft keine Kenntnis von einem Strukturermittlungsverfahren im Freital- Komplex gehabt habe. Demgegenüber ist in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/4948, davon die Rede, dass parallel Strukturermittlungen veranlasst worden seien. Zudem wird berichtet, dass die Staatsanwältin an richtungsweisenden Entscheidungen in dem Verfahren nicht beteiligt und insbesondere bei Besprechungen zum Verfahren nicht teilgenommen habe. Grundlegende Überlegungen und Strategien zum Verfahren wurden ihr nicht mitgeteilt, Protokolle der Besprechungen seien nicht gefertigt bzw. ihr nicht zugeleitet worden. Zudem habe sie beim Verfassen der Anklageschrift nicht über alle Ermittlungsergebnisse verfügt bzw. die Anklageschrift in Teilen gar nicht selbst verfasst." Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ðurchwahl Telefon +a9 (0)351 564-1500 Telefax +aS (0)351 564-1509 staatsminister@ smi.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 251/1 7 Dresden, ?2, Juni 2017 Hausanschrift: Sächslsches Staatsmlnlsterium der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Slraßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengêrechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fùr eleKronisch s¡gnierte sowìe für versch[¡sselte elektronlscho Dokumente nur über das El€ldronischo Gor¡chts- und Verwaltungspostfach; nähere lnformationen unter www,êgvp,d€ Seite 1 von 4 STAÀTST\4 IN I STERI U I\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilN¡JNrdÊ$rl\r:lÞ' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt sich dieser Widerspruch, insbesondere ab welchem konkreten Zeitpunkt wurden Strukturermittlungen wegen welches Lebenssachverhaltes und Straftatbestandes mit welchen konkreten Maßnahmen durch welche Behörde veranlasst und aus welchen Gründen hatte die ermittelnde Staatsanwältin keine Kenntnis davon? Am 14. Oktober 2015 leitete die Staatsanwaltschaft Dresden wegen der sich in Freital im Jahr 2015 häufenden Sprengstoffexplosionen einen Prüfuorgang wegen des Verdachts einer Straftat nach $ 129 Strafgesetzbuch - StGB - ein. Dieser Vorgang wurde, nachdem durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, INES-PMK, bereits Anfang November 2015 von der Staatsanwaltschaft Dresden dortige Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Straftaten an der ,,Wilsdruffer Straße, Freital" und der ,,Overbeckstraße , Dresden" übernommen worden waren, mit Verfügung vom 19. November 2015 ebenfalls durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, INES-PMK, übernommen. lnnerhalb der durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, INES-PMK, bis zur Übernahme der Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt bearbeiteten Ermittlungsverfahren zum Komplex ,,Freital" waren die dort gewonnenen Ermittlungsergebnisse auch darauf zu prüfen, ob eine Straftat nach $ 129 StGB vorliegt. Es gab also im Prüfuorgang keine gesonderten Ermittlungen, vielmehr wurden diese Prüfungen an Hand der Erkenntn isse aus den Ermittl ungsverfahren vorgenom men. Die Frage unterstellt im Weiteren, dass die ermittelnde Staatsanwältin von dem Prüfuorgang keine Kenntnis hatte bzw. als Zeugin dahingehend ausgesagt hätte. Nach Mitteilung der betroffenen Staatsanwältin geben die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage den lnhalt der Zeugenvernehmung nicht den Tatsachen entsprechend wieder. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilKrlN¡dHSr't\<=y Frage 2: In welchem Zeitraum bearbeitete die Staatsanwältin welche der in der Drs. 6/4948 benannten Verfahren? Die Staatsanwältin war im Zeitraum der Bearbeitung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, INES-PMK, Dezernentin in allen zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 61 4948 mitgeteilten Verfahren. Teilweise wurden die Verfahren bereits vor ihrer Abordnung von der Staatsanwaltschaft Dresden an die Generalstaatsanwaltschaft durch sie bearbeitet. Sichere Angaben über konkrete Zeiträume sind derzeit nicht möglich, da die ursprünglichen Ermittlungsakten mit der Verfahrensübernahme an den Generalbundesanwalt abgegeben wurden. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde die ermittelnde Staatsanwältin an welchen Besprechungen , grundlegenden Überlegungen und Strategien nicht beteiligt? Die Frage unterstellt, dass die ermittelnde Staatsanwältin an Besprechungen und grundlegenden Überlegungen nicht beteiligt wurde. Das ist unzutreffend. Die Staatsanwältin war nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft als Dezernentin an den Verfahrensbesprechungen beteiligt. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Anklageschrift wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zum Jugendschöffengericht und die anderen Anklageschriften zu welchen Komplexen des Freitalverfahrens von welcher/m Staatsanwältin/Staatsanwalt (anonymisierte Angabe) verfasst und wie abgeschlossen? Die Anklageschrift zum Amtsgericht Dresden, Jugendschöffengericht, wurde durch die bereits erwähnte Staatsanwältin gefertigt. Die Anklage wurde am 16. Februar 2016 erhoben. Dabei wurden, wie es bei rechtlich und tatsächlich schwierigen Ermittlungsverfahren übliche Praxis ist, innerhalb der Abteilung vor Fertigstellung und Unterzeichnung der Anklageschrift durchaus Fragen wie Aufbau und Umfang der Anklage sowie auch rechtliche Fragen diskutiert. Seite 3 von 4 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNrl#w Die Rücknahme der Anklage erfolgte am 29. März 2016. Weitere Anklagen zur ,,Gruppe Freital" wurden durch die Staatsanwaltschaft Dresden oder die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht erhoben. Frage 5: Zu jeweils welchen Zeitpunkten lag das Ergebnis der Auswertung welcher, wann gefertigter Aufzeichnungen der Telekommunikation und welcher, wann beschlagnahmter Mobiltelefone vor? Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich der Auswertung gefertigter Aufzeichnungen der Telekommunikation wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 614976 verwiesen. Lediglich ergänzend kann mitgeteilt werden, dass die Auswertung der Aufzeichnungen der Telekommunikation ab dem 1 . Oktober 2015 kontinuierlich parallel zu der laufenden Telekommunikationsüberwachung bis zum 21. März 2016 erfolgte. Eine abschließende Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse erfolgte am 30. März 2016. lm Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme am 5. November 2015 wurden insgesamt 16 Mobiltelefone beschlagnahmt. Die Auswertungen wurden im Zeitraum vom 28. Januar 2016 bis 29. Juni 2016, konkret mit den Auswertungsberichten vom 28. Januar 2016,25. April 2016,6. Mai 2016,9. Mai 2016,9. Juni 2016,14. Juni 2016, 23. Juni 2016, 27. Juni2016,28. Juni 2016 und vom 29. Juni 2016 abgeschlossen. Am 9. März2Q16 wurden im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme insgesamt 13 Mobiltelefone beschlagnahmt. Die Auswertungen wurden im Zeitraum vom 2. September 2016 bis 11. November 2Q16, konkret mit den Auswertungsberichten vom 2. September 2016, 6. September 2016,21. September 2016, 20. Oktober 2016, 1. November 2016 und vom 1 1 . November 2016 abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Se¡te 4 von 4 2017-06-23T10:31:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes