STAATSIVIINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/9694 Thema: Pestizideinsätze in Naturschutzgebieten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung seit dem Jahr 2010 bekannt, bei denen durch den Einsatz von Pestiziden in der landwirtschaftlichen Nutzung konkrete Schäden in Naturschutzgebieten aufgetreten sind? (Bitte Auflistung des Jahres, des betroffenen Naturschutzgebietes, der Schäden, der Ursachen und der Gegenmaßnahmen) Der Staatsregierung sind seit dem Jahr 2010 keine Fälle bekannt, bei welchen durch den Einsatz von Pestiziden in der landwirtschaftlichen Nutzung konkrete Schäden in Naturschutzgebieten aufgetreten sind. Frage 2: ln wie weit sind der Staatsregierung konkrete Schäden in Naturschutzgebieten seit dem Jahr 2010 bekannt, die durch die Anwendung von Pestiziden im außerlandwirtschaftlichen Einsatz entstanden sind? (Bitte Auflistung der Ursachen, der Schäden, Der Staatsregierung sind seit dem Jahr 2010 keine Fälle bekannt, bei welchen durch den Einsatz von Pestiziden im außerlandwirtschaftlichen Einsatz konkrete Schäden in Naturschutzgebieten entstanden sind. Frage 3: ln welchen Naturschutzgebieten Sachsens ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln den unteren Naturschutzbehörden anzuzeigen und welche Fristen sind in den einzelnen Gebieten hierfür vorgesehen? Die jeweils individuellen Anzeigepflichten, Erlaubnis-/Genehmigungsvorbehalte und Verbote zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t945 Dresden, JO" Of, l9.o4+ s¡mu[+ @|l)(\ C\¡ Ì.- o(\ 0bffiùt¡M tuffiwôrU'Mdl¡#ÈMñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden wvvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch signierte sowie für verschlûsselts €lektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENlÐ Naturschutzgebieten ergeben sich aus den Rechtsverordnungen zu den Naturschutzgebieten . Ausnahmen von der Anzeigepflicht im Landwirtschaftsbereich können bei Teilnahme an Förderprogrammen des Freistaates Sachsen oder bei speziellen Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde bestehen. Für Verbote kann teilweise im Einzelfall die Möglichkeit einer naturschutzrechtlichen Befreiung geprüft werden. lm übrigen wird zur Beantwortung der Frage auf die Anlage 1 ven¡viesen. Frage 4: Neben einer möglichen Anzeigefrist für einzelne landwirtschaftliche Maßnahmen können auch direkte Vereinbarungen mit Naturschutzbehörden zu Regelungen getroffen werden, unter der Maßgabe, dass hierdurch eine dem schutzzweck entsprechende landwirtschaftliche Nutzung gewährleistet ist. Für welche Naturschutzgebiete wurden für welche landwirtschaftlichen Nutzungen derartige Vereinbarungen getroffen? (Bitte Nennung der Anzahlen sowie ob diese Vereinbarungen konventionel le oder ökologische wirtschaftsweisen betreffen) Allein der zuständige Landkreis Sächsische Schweiz-Ostezgebirge gibt an, für das Naturschutzgebiet,,Grenzwiesen Fürstenau und Fürstenauer Heide" im Jahr 2017 drei Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrüterarten sowie zum Schutz des Kiebitzes mit konventionell wirtschaftenden Betrieben abgeschlossen zu haben. Anlass dafür waren notwendige Schutzmaßnahmen für Bruthabitate der Bekassine, des Braunkehlchens und des Kiebitzes. Frage 5: Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren im Rahmen von Biotopschutz-, Biotopgestaltungs-, Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den jeweiligen sächsischen Naturschutzgebieten Pestizideinsätze genehmigt bzw. angeordnet und was waren die Gründe hierfür? lm Naturschutzgebiet ,,Mittelgebirgslandschaft um Oelsen" (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) wurde in den Jahren 2012 und 2015 ausnahmsweise der Einsatz von Herbiziden genehmigt, um Massenbestände der Lupine auf Bergwiesen einzudämmen. Die Maßnahme wurde im Rahmen der RL NE/RL NE 2014 umgesetzt. Dezeit wird diese Art nur noch durch selektive Mahd und ausstechen der Wuzel eingedämmt. T" Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 Anlage L 3. ln welchen Naturschutzgebieten Sachsens ist der Einsatz von Pflänzenschutzmitteln den unteren Naturschutzbehörden anzuzeigen und welche Fr¡sten sind ¡n den einzelnen Gebieten h¡erfür vorgesehen? ln den nachfolgend gel¡steten Naturschutzgebe¡eten besteht fùr den E¡nsatz von Pflanzenschutzm¡tteln gemàß den jewe¡llgen Rechtsverordnungen eine Anze¡gepflicht bzw. sind Fr¡sten fù¡r die Anzeige oder/und Fristen für Beanstandungen der zuständigen Behörde festgelegt. NSG An¿elge'/Bearbeltungsfrlsten Landkrels Bôutzen Dubringer Moor Kön¡esbrùcker He¡de 6 Wochen 6 Wochen Er4eblrgskre¡s Hermannsdorfer W¡esen Ste¡nbach Großer Kran¡chsee Halbme¡ler Wiesen Rauschenbachtal Kuttenbach F¡chtelbers 6 Wochen 4 wochen 6 Wochen 6 Wochen 4 Wochen 4 Wochen Wochen !andkrels Görlitr NiedersDreer Teichseb¡et und Kleine Heide Hähnichen 6 Wochen Landkels leipzlg Eschefelder Te¡chgebiet Kulkwitzer l-achen Rückhaltebecken stöhna Alte See-Ruhmbetg Döbener Wald Kirstenmühle-Schanzenbachtal 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen wochen l"ândkreis Me¡ßen Jahna-Auenwälder Winzerw¡ese und Gosebruch z¡egenbuschhänge bei Oberau Frauenteich Mor¡tzburg Gohrischhe¡de und Elbniederterrasse zeithain tlbtalhånge ¿w¡schen Rottew¡tz und Zadel Röderauwald zabeltitz 6 wochen 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen Wochen Landkrels M¡ttelsachsen 6immlltztal 6roßhartmannsdorfer Großteich Aschbachtal sandgrube Penna Alte Halde - Dolom¡tgeb¡et Ostrau K¡rstenmühle Schanzenbachtal 4 Wochen rechtzeit¡g rechtzeit¡g 4 Wochen 6 Wochen Wochen Lk. Sãchslsche Schwelz-Osteuteb¡rge Mittelgebirgslandschaft um Oelsen wê¡ßer¡tzwlesen schellerhau Ge¡s¡ngberg M¡ttleres Se¡dew¡tztal Grenzw¡esen Fi¡rstenau und Fürstenwalde 6 Wochen 6 Wôchen 6 Wochen 6 Wochen Wochen vogtlandkre¡s Jägersgrüner Hochmoor waschteich Reuth Großer Weidenteich 5te¡nwiesen sohrwiesen Fuchspöhl An der Ull¡tz Himmelreich Hasenreuth Pfarrwiese sachsenwiese Feilebach Pausaer We¡de Dre¡ländereck sandgrubente¡ch Stein¡cht zw¡ebrandwiesen Muldenwiesen syrau-Kauschw¡tzer Helde Großer Kranichsee Rauner- und Haarbachtal ze¡delwe¡dè und Pfaffenloh 6 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen wochen Landkrels zwlckâu Am Rümpfwald Callenberc Nord ll 4 wochen 4 Wochen Stadt lelpzlt Lehmlache Lauer Burgaue Lup0eaue (nur Te¡lseb¡et ¡m Stadtsebiet) 6 Wochen 6 Wochen 6 Wochen 2017-06-20T13:31:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes