STAATS1VI1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/97 Thema: Überprüfung von Bewerbern für die Sicherheitsbranche und dort bereits tätigen Personen, Nachfrage zu Drs. 5/13487 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Nachrichtenmagazin SPIEGEL berichtete in Ausgabe 19/2013 (Andreas Ulrich: Allgemeine Verunsicherung, S. 51), dass Sachsen das einzige Bundesland sei, ,in dem Bewerber für die Sicherheitsbranche generell vom Verfassungsschutz überprüft werden'. Anlässlich dessen wurde in der Kleinen Anfrage, Drs. 5/13487 - hier insbes. Fragen 2 und 3 -, Auskunft begehrt zur Häufigkeit solcher Überprüfungen und der Zahl dabei festgestellter Beanstandungen. In einer zusammenfassenden Antwort heißt es: ,Der Staatsregierung liegen keine statistischen Angaben zu den Ergebnissen dieser Prüfungen vor“; die Einzelauswertung zurückliegender Vorgänge sei innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht möglich. In der Ausgabe 41/2014 berichtete der SPIEGEL allerdings wie folgt: ,ln Sachsen können die Gewerbebehörden seit 2008 angehende Wachdienstler vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. ,Bei rund 9500 Abfragen wurden in etwa 70 Fällen extremistische Bezüge festgestellt bilanziert das Innenministerium. ‘ (Matthias Bartsch u. a.: Schande mit System, S. 33f.) Demnach liegen dem SMI zum einen sehr wohl statistische Angaben zu entsprechenden Prüfungen und deren Ergebnissen vor. Zum anderen legt die Aktualität des Gegenstands der Berichterstattung nahe, dass die begehrten Angaben auch dann, wenn sie vorher nicht Vorgelegen haben sollen, durchaus in einer Zeit ermittelt werden können, die die übliche Frist für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht überschreitet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele „angehende Wachdienstler“ und/oder bereits in dieser Branche werktätige Personen wurden zurückliegend auf Initiative von Gekü ... Freistaat lg SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ Dresden,/^. November 2014 Sachsen ".vvi Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEIN werbebehörden bzw. durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen überprüft (bitte, sofern möglich, jahrweise aufschlüsseln)? Wie in der Kleinen Anfrage Drs. 5/13487 bereits ausgeführt wurde, liegen statistische Angaben zu Ergebnissen dieser Prüfungen seit Inkrafttreten dieser Rechtsvorschrift im Jahr 2003 nicht vor. Aufzeichnungen hierzu werden erst seit 2007 geführt. Im Zeitraum von 2007 bis zum 30. September 2014 gingen insgesamt 10.909 schriftliche Anfragen der Gewerbebehörden i. S. des § 9 Abs. 2 Bewachungsverordnung (Be-wachV) im LfV Sachsen ein. Diese verteilen sich auf den genannten Zeitraum wie folgt: 2007 1.394 Abfragen, 2008 981 Abfragen, 2009 1.257 Abfragen, 2010 1.540 Abfragen, 2011 1.489 Abfragen, 2012 1.816 Abfragen, 2013 1.474 Abfragen, 2014 958 Abfragen bis einschließlich 30. September. Frage 2: In wie vielen Fällen dieser Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte, dass die überprüften Personen einen Bezug zu welchen Phänomenbereichen des „Extremismus“ bzw. der PMK aufweisen, und in wie vielen Fällen waren diese Anhaltspunkte gerichtsverwertbar, so dass eine Übermittlung dieser Hinweise vorgenommen werden konnte (bitte, sofern möglich, jährlich aufschlüsseln)? Jahr Rechtsextre- mismus gerichtsver- wertbar Rechtsextre- mismus nicht gerichtsverwertbar Linksextre- mismus gerichtsver- wertbar Linksextremismus nicht gerichtsverwertbar 2007 4 2 0 0 2008 4 2 0 1 2009 9 0 0 0 2010 9 1 0 3 2011 10 2 2 1 2012 11 11 1 2 2013 12 14 2 1 2014 1 6 0 0 Gesamt 60 38 5 8 Im Bereich Ausländerextremismus ergaben sich keine Anhaltspunkte. Frage 3: Wie hoch ist die Zahl der Personen im Freistaat Sachsen, die bekanntermaßen Bezüge zur extremen Rechten aufweisen und im Bewachungsgewerbe - hier insbesondere mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum bei Objekten, bei denen im Falle eines kriminellen Eingriffes eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann - tätig sind? Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Personen, bei denen den Gewerbebehörden Erkenntnisse darüber vorliegen, dass diese Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgen, erhalten mangels Zuverlässigkeit keine Zulassung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Da Bewerber für die Sicherheitsbranche aber nicht generell vom Verfassungsschutz überprüft werden und der Staatsregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, in welchen Bereichen oder für welche Firmen die überprüften Wachleute dann tatsächlich eingesetzt werden, können keine generellen statistischen Aussagen über Rechtsextremisten im Bewachungsgewerbe getroffen werden. Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um zu ermitteln bzw. zu verhindern, ob bzw. dass Personen im Freistaat Sachsen, die Bezüge zur extremen Rechten aufweisen, als Wachpersonal in Einrichtungen für Geflüchtete und Asylsuchende eingesetzt werden? Neben einer konsequenten Umsetzung der geltenden Rechtslage, welche auch bisher schon Personen die erforderliche Zuverlässigkeit für das Bewachungsgewerbe versagt, wenn diese Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgen, unterstützt die Staatsregierung auch weitergehende politische Initiativen. So wird in der vom Sächsischen Innenministerium mitgetragenen gemeinsamen Erklärung der Innenminister und -Senatoren des Bundes und der Länder zur Sicherheitslage vom 17. Oktober 2014 unter anderem ausgeführt: „Zu den Standards einer Flüchtlingsaufnahme gehört der respekt- und würdevolle Umgang mit den betroffenen Menschen. Dazu gehört, dass der Einsatz von Sicherheitspersonal nur dann in Betracht kommt, wenn die beauftragenden Unternehmen und Kommunen das Personal einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen hat, die regelmäßig wiederholt wird. Soweit rechtlicher Ergänzungsbedarf besteht, werden Bund und Länder unverzüglich Gespräche dazu aufnjfehm^n.“ Sich hieraus ableitende Maßnahmen und ggf. bestehender Regelungsbe-darflweraen derzeit geprüft. I f Mit freundlichen Grüßen rkus Ulbig Seite 3 von 3