STAATSMINISTERIUM DES INNERN kU ^ Freistaat SACHSBIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/8619 Dresden,■ März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/970 Thema: Kraft- und Schmierstoffe für Dienst- und Einsatzfahrzeuge der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge an Kraft- und Schmierstoffen standen und stehen für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 zu Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kontingent pro Dienst-/Einsatzfahrzeug an Kraftstoffen, Schmierstoffen sowie nach Art der Dienst-/Einsatzfahrzeuge, nach Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt, Dienststellen und Polizeirevieren!) Frage 2: Nach welchem Einteilungsprinzip und auf welcher Berechnungsgrundlage des Verbrauchs erfolgt die Kontingentierung von Kraft- und Schmierstoffen, z. B. pro Jahr, Monat, Woche, Tag, Dienst-/Einsatzfahrzeug, Art des Dienst-/Einsatzfahrzeugs? Frage 3: Nach welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Kontingentierung der Kraft-und Schmierstoffe? Frage 4: Wie wird der Mehrbedarf an Kraft- und Schmierstoffen ausgeglichen, wenn in einem Planungszeitraum das Kontingent für ein Dienst-/Einsatzfahrzeug teilweise oder ganz aufgebraucht wurde? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahn nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: In wie vielen Fällen konnte bisher ein Dienst-/Einsatzfahrzeug der sächsischen Polizei nicht eingesetzt werden, weil das Kontingent an Kraft- und Schmierstoffen teilweise oder ganz aufgebraucht war? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, nach Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt, Dienststellen und Polizeirevieren!) Zusamppengefasste Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Für Kl t- und Schmierstoffe für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei werden ent-sprecj ndp Haushaltsmittel im Haushaltsplan eingestellt. Eine Kontingentierung erfolgt nicht Mit freu dlichen Grüßen Markus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2