STAATSMlTMISTEKlUlVf DES INNERN l#g"g preistaat iE SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8620 Dresden, Ls» . März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/971 Thema: „Bürgerwehren“ in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Artikel der Dresdner Neuesten Nachrichten vom 5. Februar 2015 wird ein Sprecher des Innenministeriums wie folgt zitiert: ,Von Seiten des Ministeriums besteht kein Verständnis für Personen, die in amtsanmaßender Weise gegenüber Mitbürgern Selbstjustiz verüben. Bürgerwehren agieren ohne rechtliche Grundlage und verstoßen gegen den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols1, stellt ein Sprecher klar. Das Ministerium reagiert damit auf immer neue Bürgerwehren. Zuletzt hatten sich Leipziger Kleingärtner in der Schreberanlage .Gartenfreunde Südost1 entschlossen, wieder auf nächtliche Streife zu gehen.1 (Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten: ,Immer mehr Bürgerwehren in Sachsen - Ministerium warnt vor Selbstjustiz1, 05.02.2015, S.1)11 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Vorbemerkung: Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat keine Aussagen zu angeblich immer neuen Bürgerwehren getroffen. Der zitierte Satz aus der DNN „Das Innenministerium reagiert damit auf immer neue ist nicht Ausfluss einer Stellungnahme oder Auskunft des Ministeriums - im Gegenteil. Frage 1: Welche Kenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Anzahl und Wirkungsort von „Bürgerwehren11 im Sinne des oben zitierten Textes (bzw. Vigilanten Gruppen) in Sachsen vor? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Zeitraum des Bestehens der „Bürgerwehr“!) Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERHJM DES INNERN L-U _| Freistaat SACHSEN Frage 2: Werden oder wurden „Bürgerwehren“ in Sachsen vom Landesamt für Verfassungsschutz oder der Polizei beobachtet, bzw. bestehen Bestrebungen hierzu? (Bitte aufschlüsseln nach „Bürgerwehren“!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über Anzahl und Wirkungsort von „Bürgerwehren“ in Sachsen vor. Beobachtungen werden nicht angestrebt. Frage 3: Welche Kenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über die Teilnahme von als rechtsextrem eingeschätzten Personen in „Bürgerwehren“ vor? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Kenntnisse über die Teilnahme von als rechtsextremistisch eingeschätzten Personen in „Bürgerwehren“ vor. Dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen liegen lediglich Informationen zu einer rechtsextremistischen Einzelperson vor, die im Jahr 2012 eine „Bürgerstreife“ in Chemnitz gegründet haben soll. Frage 4: Wie wird eine „Bürgerwehr“ im Sinne des oben zitierten Textes von der Sächsischen Staatsregierung definiert? Nach Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung existiert keine Legaldefinition des Begriffes „Bürgerwehr“. Die Sächsische Staatsregierung versteht unter einer „Bürgerwehr“ einend Zusammenschluss von Bürgern zum Selbstschutz vor Kriminalität, der ohne rechtlichem Grundlage agiert und gegen den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols verstößt/ Mit freundlichen Grüßen 9 < , v 1 1 Markus Ulbig \ \ Seite 2 von 2