Sächsisches Staatsministerium für W irtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 o 1073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9712 STAATSMI NISTERI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERK EHR Thema: Sanierungskonzept für die sächsischen Staatsstraßen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut eines Berichtes der Freien Presse vom 5. Mai 2017 entwickelt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr derzeit ein Sanierungskonzept für die sächsischen Staatsstraßen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stellen (Behörden, Abteilungen und Referate) sind an der Entwicklung des Sanierungskonzeptes für die sächsischen Staatsstraßen beteiligt und in welchem Umfang, d.h. in welchem Zeitrahmen und mit welchen Mitwirkungsrechten, werden die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden in den Entwicklungsprozess eingebunden? Die Erarbeitung der Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030 erfolgt unter Federführung des SMWA, Abteilung Verkehr durch eine verwaltungsinterne Projektgruppe. Die Projektgruppe besteht aus Vertretern des SMWA und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und wird durch die Fachreferate des SMWA und die LASuV-Niederlassungen unterstützt . Die Landkreise und auch die kommunalen Spitzenverbände Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG) und Sächsischer Landkreistag (SLKT) sind bereits von Beginn an in den Prozess eng eingebunden. Zum einen wurde die Thematik unter anderem in der jährlich stattfindenden Bauprogrammbesprechung (zuletzt Januar/Februar 2017) erläutert. Zum anderen wurde der Entwurf der Strategie in zusätzlichen Abstimmungsgesprächen Anfang 201 7, in der Regel unter Anwesenheit der Landräte oder/und ihrer Beigeordneten, umfangreich erörtert. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4002/3/3 Dresden , 2 8. JUNI 2D17 Zcttrflbt seit 2006 audlt bcrufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Mitwirkungsrechte der sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden bestehen im Entwicklungsprozess der Strategie nicht. Hinweise und Anregungen, zum Beispiel aus den geführten Gesprächen finden, wenn fachlich begründet, Berücksichtigung. Frage 2: Wann plant die Staatsregierung das Sanierungskonzept für die sächsischen Staatsstraßen dem Landtag zum Beschluss vorzulegen? Falls dies nicht geplant ist, warum nicht und welche andere Stelle soll stattdessen über seine Einführung beschließen? Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 bedarf unmittelbar keiner Beschlussfassung durch den Landtag. Da sie keine Rechtsvorschrift (Gesetz, Rechtsverordnung) darstellt, sondern der Straßenbauverwaltung als Arbeitsgrundlage dienen soll , ist ihre Einführung per Erlass vorgesehen. Der Landtag, der im Rahmen der Haushaltsaufstellung über die Mittelausstattung für die Staatsstraßen entscheidet, wird selbstverständlich vor der Einführung der Ausbauund Erhaltungsstrategie informiert werden. Die Grundzüge der Strategie wurden bereits in der 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 30. Mai 2017 vorgestellt. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen (Kategorisierung und Priorisierung von Straßen und Einzelmaßnahmen, Neu- und Ausbaumaßnahmen, Erneuerung des Straßenbelags, Beschilderung, Installation sowie Erneuerung von Lichtsignalanlagen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit [z.B. Leitplanken], etc.) sind im Rahmen des Sanierungskonzeptes geplant und mit welchem zeitlichen Horizont sind diese umzusetzen? (Bitte listen Sie alle geplanten Einzelmaßnahmen auf und erläutern Sie, inwieweit geplant ist, die vorgesehenen lnstandsetzungsmaßnahmen mit von der Sanierung unabhängigen Maßnahmen [z.B. Bau von staatsstraßenbegleitenden Radwegen] zu verknüpfen, bzw. zu koordinieren.) Das Staatsstraßennetz wird zukünftig formal - unabhängig vom Zustand der Straßen - in drei Netzklassen eingeteilt. Das Kernnetz (Netzklasse S1) übernimmt dabei überwiegend den großräumigen und überregionalen Verkehr. Diese Straßen haben eine Verkehrsbelastung mit mehr als 5.000 Kfz/Tag. Das erweiterte Kernnetz (Netzklasse S2) nimmt überwiegend den überregionalen und regionalen Verkehr auf, in der Regel bei geringerer Verkehrsbelastung als im Kernnetz. Das Sonstige Netz (Netzklasse S3) nimmt überwiegend den regionalen und nahräumigen Verkehr, mit einer Verkehrsbelastung deutlich unterhalb des Durchschnitts auf. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Verkehrsbedeutung einer Staatsstraße. Die Bedeutung der Straßen ergibt sich aus der Verbindungsfunktion , also der Verbindung von Grund-, Mittel- und Oberzentren im Raum sowie der Anzahl der darauf fahrenden Fahrzeuge. Seite 2 von 3 Ziele der Ausbau- und Erhaltungsstrategie sind STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN die bedarfsgerechte Erhaltung aller Staatsstraßen (Netzklassen S 1, S2 und S3) und der bedarfsgerechte Ausbau des Hauptnetzes (Netzklassen S 1 und S2) der Staatsstraßen , um die Erreichbarkeit aller Regionen zu verbessern . Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen für eine bedarfsgerechte Erhaltung im Verhältnis 25 % (S 1-Netz), 40 % (S2-Netz) und 35 % (S3-Netz) aufgeteilt werden. Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie befindet sich in Erarbeitung. Ab 2018 soll die sukzessive Einführung der Ausbau- und Erhaltungsstrategie in der Straßenbauverwaltung erfolgen. Erkennbare Ergebnisse werden sich im Bauprogramm 2019 widerspiegeln. Neubaumaßnahmen richten sich nach den Ausweisungen des Landesverkehrsplanes. Der Neubau von Staatsstraßen ist nicht Teil der Ausbau- und Erhaltungsstrategie. Frage 4: In welcher Höhe sind im Doppelhaushalt 2017/2018 Finanzmittel für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes für die sächsischen Staatsstraßen eingestellt, bzw. in welcher Höhe sollen die benötigten Mittel aus welchen Haushaltstiteln entnommen werden? Finanzmittel stehen im Doppelhaushalt 2017/2018 in Kapitel 0706 zur Verfügung : Soll 2017 Soll 2018 Titel Zweckbestimmung T€ 780 75 Um- und Ausbaumaßnahmen einschl. Ingenieur- 7.000,0 7.000,0 bauwerke mit Baukosten von mehr als 2.500,0 T€ 781 75 Um- und Ausbaumaßnahmen mit Baukosten bis 2.000,0 2.000,0 2.500,0 T€ 781 84 Ausgaben für Lieferungen und Leistungen der 3.000,0 3.000,0 baulichen Unterhaltung 782 84 Maßnahmen der Instandsetzung 3.000,0 3.000,0 783 75 Maßnahmen der Erhaltung 32.089,0 32 .089,0 786 75 Erhaltung von Ingenieurbauwerken 19.900,0 19.900,0 Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-06-28T15:05:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes