STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDW]RTSCHAFT SÄCHSISCHES STAAÍSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Oresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/9713 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/6173'Teichwirtschaften in FFH'Gebieten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l. sachse n. de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 31. Mai 2Q17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050111949 Dresden, 2A- ø. ¿l Frage 1: lm Freistaat Sachsen werden nach aktuellem Erfassungsstand dem Lebensraumtyp 3150 (Eutrophe Stillgewässer) in der Ausbildung 1 (Teiche) insgesamt 1 .467 Teiche zugeordnet. Für Teiche, für die über die Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (TWN/2015) Fördermittel beantragt wurden, erfolgte die Aufschlüsselung àach Größenklassen anhand der jeweiligen Feldblockgröße. Bei Teichen ohne beantragte Fördermittel wurden die ermittelten Flächengrößen der Teiche kategorisiert. Die Größenklassen der nach aktuellem stand über TWN beantrãgten Teiche (LRT 3150, Ausbildung 1 (Teiche)) sind in der Tabelle in Anlage 1 ersichtlich. Die Größenklassen der nicht über TWN beantragten Tei-che (LRT 3150, Ausbildung 1 (Teiche)) gehen aus der Tabelle in Anlage 2 hervor. Die Zahlen der fur den Zeitraum seit dem Jahr 2006 zum LRT 3150 in der Ausbildung 1 (Teiche) erfassten Flächen enthält die Tabelle in Anlage 3' wie viele Teiche werden in sachsen aktuell dem Biotoptyp 3150 zugeordnet? (Bitte nach Anzahl und Größe in ha aufschlüéseln) Wie hat sich die Biotoperfassung in Bezug auf den Biotoptyp 3150 seit 2006 entwickelt? (Bitte in absoluten Zahlen pro Jahr aufschlüsseln) s¡mu[+ $ Fro c\¡ F.- o c! or.2ùrùnÍunru{tord6sódd.. sùñrñ¡de'i!ú úÙñÊt uDd ÞñùnBóàt Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDW]RTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie viele der dem Biotoptyp 3150 zugeordneten Teiche werden nicht bewirtschaftet (Teiche ohne Nutzung), seit wann und aus welchem Grund? Wo befinden sie sich? Wie viele der dem Biotoptyp 3150 zuge' ordneten Teiche werden aktuell intensiv genutzt und wo befinden sich diese? 41 der dem Biotoptyp 3150 zugeordneten und nach Richtlinie TWN/2015 aktuell beantragten Teiche werden nicht bewirtschaftet (Maßnahme T3b - Ohne Nutzung). Mit Beginn der Antragstellung für eine Förderung nach der RL TWN/2015 im Jahr 2015 konnte für diese Teiche mit einer Größe bis maximal fünf Hektar auf Grundlage der aus der Fachkulisse abgeleiteten Förderkulisse diese Maßnahme (Teiche ohne Nutzung) auf freiwilliger Basis beantragt werden. Die Lage der Teiche mit einer T3b-Förderung (Ohne Nutzung) ist der in Anlage 4 beigefügten Ubersichtskarte zu entnehmen. Zu den 943 dem Biotoptyp 3150 zugeordneten Teiche ohne Beantragung nach TWN/2015 liegen der Staatsregierung keine Daten zur Bewirtschaftung vor. 274 der dem Biotoptyp 3150 zugeordneten und nach Richtlinie TWN/2015 aktuell beantragten Teiche werden ohne Ertragsbeschränkung bewirtschaftet (Maßnahmen I1,I2a, T2b, 12c nach TWN 12015). Der jährliche Durchschnittsertrag über alle Teiche des Freistaates Sachsen liegt heute bei 450 kg/ha und Jahr. Eine Ven¡rendung des Begriffes ,,intensive" Nutzung ist vor dem Hintergrund, dass die Teichwirte heute nicht mehr intensiv zufüttern, wie in den 1960er bis 1980er Jahren, nicht mehr zeitgemäß (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6t6173). Die Lage der Teiche mit Nutzung ohne Ertragsbeschränkung und gleichzeitiger Zuordnung zu LRT 3150 ist der in Anlage 5 beigefügten Ubersichtskarte zu entnehmen. Frage 3: Die Teiche der Teichwirtschaft Dr. Zelder sollen laut SMUL in einem besonders geschützten Biotop liegen. Anhand welcher Kriterien (2.8. stark gefährdete Arten der Roten Liste etc.) wurde in diesem Fall die besondere Sch utzbed ü rfti gkeit des Biotops begrü ndet? Die Zuordnung von Teichen zum FFH-Lebensraumtyp 3150 erfolgt auf Grundlage des sächsischen Kartier- und Bewertungsschlüssels für FFH-Lebensraumtypen in Umsetzung der FFH-Richtlinie (http://www.umwelt.sachsen.de/umwellnatur/18723.htm) (vergleiche Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs. 6/6173). Die Zuordnung von Teichflächen beziehungsweise Abschnitten zu besonders geschützten Biotopen nach g 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und $ 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) erfolgt auf Basis der Ven¡raltungsvorschrift (VwV) Biotopschutz. Abschnitt ll Nr. 1 der VwV Biotopschutz vom 27. November 2008 stellt klar, dass gesetzlich geschützte Biotope unmittelbar kraft Gesetzes geschützt sind. Es bedarf keiner speziellen Ausweisung oder Eintragung in Verzeichnisse oder Biotopka.rten, sondern es kommt auf den tatsächlichen Zustand des Biotops in der Natur an. Ubersichten der gesetzlich geschützten Biotope führen die Unteren Naturschutzbehörden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Nach der Festsetzung der Teichwirtschaft Dr. Zelder im Jahr 2011 als FFH-Gebiet und Zuordnung zum Biotoptyp 3150 wurde der Teichwirtschaft Bestandschutz zugesichert. Trotz dieser Zusicherung wurden im Jahr 2015 Naturschutzauflagen erteilt, deren Erfüllung zwangsläufig das Massensterben von Fischen zur Folge gehabt hätte. Die Nichtbeachtung der Erfordernisse einer tierschutzgerechten Fischzucht führte zu mehreren aktuellen Rechtsstreiten mit der Unteren Naturschutzbehörde . Wie erklärt die Staatsregierung diese Vorgehensweise? Sind der Staatsregierung weitere Fälle der Einschränkung der Teichwirtschaft aufgrund Naturschutzauflagen in sächsischen FFH-Gebieten bekannt? Wenn ja, wie viele und wo? Ein Massensterben von Fischen durch Naturschutzauflagen ist der Staatsregierung nicht bekannt. Eine Genehmigung zum Einsatz von Mischfuttermitteln wurde der Teichwirtschaft Neudorf durch Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 30. Juni 2015 erteilt. Die mit Bescheiden aus dem Jahr 2015 festgesetzten Nebenbestimmungen zum Schnitt von Schilfröhricht und von Submersflora dienen der Sicherung der Schutzgüter im Rahmen des Biotop- und Artenschutzes und sichern weiterhin die ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung im Sinne von $ 3 (Schutzzweck) der Verordnung zum Schutzgebiet ,,Dubringer Moor". Der Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Naturschutzauflagen zu einer Verhinderung der Teichwirtschaft in sächsischen FFH-Gebieten führen. Es bestehen lediglich entweder.. ein erhöhter Bewirtschaftungsaufiruand und/oder gegebenenfalls Ertragseinbußen. Uber das Förderprogramm TWN/2015 werden der erhöhte Bewirtschaftungsauñ ¡rand und Ertragseinbußen auf naturschutzgerecht bewirtschafteten Teichflächen ausgeglichen. Die Förderung soll eine Nichtnutzung/Stilllegung verhindern. Rechtsstreitigkeiten zwischen Teichbewirtschaftern und Naturschutzbehörden hinsichtlich einer tierschutzgerechten Fischzucht sind der Staatsregierung mit Ausnahme der in Frage 4 Envähnten ebenfalls nicht bekannt. Frage 5: Wer ist für die fachliche Beratung der Unteren Naturschutzbehörden in Fragen der Teichwirtschaften verantwortlich, damit Schäden an Fischbeständen oder Teichanlagen vermieden werden? Für eine fachliche Beratung der Unteren Naturschutzbehörden in Fragen der Teichwirtschaften ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zuständig. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung o Barbara Kl Anlagen: 5 Seite 3 von 3 Anlage 1 Größenklassen der 524 nach aktuellem Stand uber TWN beantragten Teiche (LRT 3150, Ausbildung 1 Teiche): Größe (Feldblöcke) Anzahl <1ha 61 >lhabis<5ha 230 >Shabis<10ha 99 > 10 ha bis < 20 ha 80 >20ha 54 Anlage 2 Größenklassen der 943 nicht über TWN beantragten Teiche (LRT 3150, Ausbildung 1 Teiche)*: Größe ffeiche) Anzahl <1ha 780 >lhabis<5ha 118 >5habiss10ha 22 > 10 ha bis s 20 ha 16 > 20ha 7 * Hinweis: Die Anzahl der nicht über TWN beantragten Teiche wurde in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 616173 nicht aufgeführt. Darunter befinden sich viele kleinere Gewässer (< t ha Größe) des LRT 3150 in derAusbildung 1 (Teiche). Anlage 3 Für den Zeitraum seit dem Jahr 2006 zum LRT 3150 in derAusbildung 1 (Teiche) erfasste Flächen*: Erfassungsiahr Anzahl 2006 145 2007 192 2008 98 2009 244 2010 174 2011 51 2012 137 2013 161 2014 100 2015 '108 * Hinweis: 64 Flächen stammen aus den Jahren 2003 bis 2005. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2016 sind noch in der Endbearbeitung. Anlage 4 Lage der Teiche mit Fördermaßnahme T3b (Ohne Nutzung) und gleichzeitiger Zuordnung zu LRT 3150: c')c N z (l¡ o (l, ËoÊlt>gõ så o a o o o Anlage 5 und gleichzeitigerLage der Teíche mit TWN-Förderung ohne Ertragsbeschränkung Zuordnung zu LRT 3150: 6 _Ëc ,(r' åt(l¡ -a L Ct)([É IU (¡) E I û) ËoÊtt _\c,to:õg¡ a o a 2017-06-26T14:47:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes