STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UNO LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 619714 Thema: Intensive Teichwirtschaft in Sachsen im Lebensraumtyp 3150 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Teichwirtschaft in Sachsen ist eine weit verbreitete Form der landwirtschaftlichen Nutzung. Teichwirtschaften sind Aquakulturanlagen, die der Versorgung der Bevölkerung mit dem Nahrungsmittel ,,Fisch" dienen. Gleichzeitig werden durch die Teichnutzung landwirtschaftliche Flächen so gepflegt, dass eine Verlandung verhindert wird. Gerade die Teichwirte sorgen für den Erhalt der Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt in der sächsischen Kulturlandschaft, indem sie ,,Ersatzf ebensräum e" ztJr Verfügung stellen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der jährliche Durchschnittsertrag über alle Teiche des Freistaates Sachsen liegt heute bei 450 kg/ha und Jahr. Eine Ven¡rendung des Begriffes ,,intensive " Nutzung beziehungsweise ,,intensive" Teichwirtschaft ist aus Sicht der Staatsregierung vor dem Hintergrund, dass die Teichwirte heute nicht mehr intensiv zufüttern wie in den 1960er bis 1980er Jahren, nicht mehr zeitgemäß (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/6173). Frage l: Stellt die intensive Teichwirtschaft in Sachsen eine Veränderung oder Störung im Sinne der Vorschrift des $ 33 Absatz I Satz I Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dar, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Lebensraumtyps (Biotoptyp) 3150 führen könnte? Wennja, mit welcher Begründung? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 31 . Mai 2O17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050111950 Dresden 2,r. a. hq] simu[+ c\f.-|f) N f.- o N Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzerchnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für veßchlüsselte elektron¡sche DÕkumenteSeite 1 von 3 STAATSMìNISTERITJM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 h Fischereiwirtschaft nach guter fachlicher Praxis entsprechend $ 5 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG), welche die einschlägigen Rechtsvorschriften des Fischerei - und Naturschutzrechts beachtet, stellt keine Beeinträchtigung des Lebensraumtyps (LRT) 3150 in der Ausbildung 1 (Teiche) dar. Frage 2: Gibt es gesicherte Erkenntnisse (2.8. Fachgutachten) darüber, ob ein Zusammenhang zwischen intensiver Teichbewirtschaftung und Verschlechterung der Biotoptypen 3150 besteht? Wenn ja, was sind die häufigsten Ursachen der Verschlechterung? Anhand welcher Kriterien wird die Beeinträchtigung des Biotops festgestellt? Der Staatsregierung sind keine speziellen Fachgutachten bekannt, in denen ein direkter Zusammenhang zwischen der Form der Teichbewirtschaftung und einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes beim LRT 3150 untersucht wurde. Bei der Erfassung von LRT-Flächen wird die Beeinträchtigung anhand festgelegter Kriterien ermittell.Dazu wird beim LRT 3150 in derAusbildung 1(Teiche) derZustand der Einzelfläche anhand von 13 Parametern standardisiert erhoben und gutachterlich bewertet . Die l3 Parameter und deren Bewertungskategorien in den Stufen a (keine/geringe Beeinträchtigungen), b (stärkere Beeinträchtigungen) und c (erhebliche Beeinträchtigun-gen) sind aus dem sächsischen Kartier- und Bewertungsschlüssel in Umsetzung der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-Richtlinie) ersichtlich s ://www. u mwelt. sachsen. d e/u mw elll nalur I 1 87 23 Zu weiteren Erkenntnissen und Ursachen für eine Verschlechterung wird auf die Antwort zur folgenden Frage venviesen. Frage 3: Sind in Sachsen Verschlechterungsfälle des oben genannten Biotoptypus infolge intensiver Teichwirtschaft bekannt? Wenn ja, wie viele und wo? Regelmäßige und systematische Untersuchungen zu Verbreitung, Menge und Qualität der FFH-LRT erfolgen im Rahmen des FFH-Monitorings. Bisherige Auswertungen zum LRT 3150 beziehen sich auf gravierende Veränderungen, bei denen der LRT-Status der Flächen verloren ging. Nach aktuellem Stand betrifft der Verlust von Einzelflächen des LRT 3150 aufgrund der Bewirtschaftungsintensität (zum Beispiel Verschwinden der wertgebenden Untenvasservegetation) folgende FFH-Gebiete: o zwei LRT-Flächen im FFH-Gebiet Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche; o eine LRT-Fläche im FFH-Gebiet Teichgebiet Biehla-Weißig; c zwei LRT-Flächen im FFH-Gebiet Rohrbacher Teiche und Göselbach. Detailliertere Auswertungen zum Zustand des LRT 3150 bezüglich Verschlechterungen oder Verbesserungen des Erhaltungszustandes erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Berichtspflichten zu den Natura 2000 Richtlinien. Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Beabsichtigt die Staatsregierung die intensive Teichnutzung in den FFH-Gebieten mit Biotoptyp 3150 in Zukunft ganzzu verbieten, wenn die teichwirtschaftlichen lnteressen mit den Zielen des Naturschutzes kollidieren? (Bitte Ja/Nein mit Begründung). Sind anderweitige Lösungen des Konflikts möglich bzw. denkbar? Wenn ja, welche? Nein. Die Zuordnung von Teichen zum Biotoptyp (FFH-Lebensraumtyp) 3150 schließt eine weitere Bewirtschaftung der Teiche zur Fischproduktion nicht aus. Die weitere Bewirtschaftung der Teiche ist zum Erhalt der konkreten Schutzgüter der FFH-RL erforderlich und ausdrücklich im lnteresse der Staatsregierung (vergleiche Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. 6/6173). Die Teichpflege als Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie die Umsetzung von Naturschutzzielen bei der Teichbewirtschaftung werden durch die Richtlinie TWN/2015 gefördert. Dort erhalten am Förderprogramm teilnehmende Teichwirte einen finanziellen Ausgleich für erhöhte Bewirtschaftungsaufwendungen und Ertragseinbußen aufgrund von Naturschutzleistungen, die sie durch die Teilnahme am Förderprogramm erbringen. Frage 5: Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich der Biotoptyp 3150 und die dort erfassten Arten verändern, wenn die Teichbewirtschaftung eingestellt wird? Da Teiche künstliche Stillgewässer sind, ist zu ihrer Erhaltung eine regelmäßige Teichpflege erforderlich. Diese lässt sich am besten im Rahmen der Teichbewirtschaftung gewährleisten. Ein Teich ohne Pflege verlandet sukzessive, was den Verlust des FFH- LRT 3150 zur Folge hätte. Damit geht auch ein Artenwandel einher. Arten mit Bindung an größere offene Wasserflächen gehen zurück und verschwinden sukzessive ganz. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ú Barbara Seite 3 von 3 2017-06-26T14:46:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes