STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9716 Thema: Nachfrage zu Drs 6/3267 — Abschiebungen von aus Afghanistan Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele afghanisG•he Asylbewerber und Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Anerkennung/Asylberechtigung leben derzeit in Sachsen? Nach Auskunft der Landesdirektion Sachsen sind in der Datenbank der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) mit Stand 9. Juni 2017 5.978 Personen aus dem Herkunftsland Afghanistan verzeichnet, die sich in Sachsen aufhalten und sich entweder noch im Asylverfahren befinden oder bereits über eine Anerkennung verfügen. Frage 2: Wie viele vollziehbare ausreisepflichtige afghanische Geflüchtete halten sich derzeit in Sachsen auf? (bitte nach Ort der Unterbringung, Familienkonstellation, Geschlecht, Alter und Grund der Duldung - Passbeschaffung o.a - differenzieren) In der Datenbank der ZAB sind mit Stand 9. Juni 2017 353 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige verzeichnet. Hinsichtlich Geschlecht und Altersstruktur dieses Personenkreises können - soweit dies durch Datenauswertung möglich ist - nachfolgenden Angaben gemacht werden: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/28/23 Dresden, Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Alter Anzahl davon männlich davon weiblich unter 6 Jahre 27 14 13 6 bis 10 Jahre 13 8 5 11 bis 16 Jahre 12 8 4 17 bis 18 Jahre 3 1 2 über 18 Jahre 298 261 37 Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Säch- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Weitere Differenzierungen zu Ort der Unterbringung, Familienkonstellation, Geschlecht, Alter und Grund der Duldung wären nur durch händische Auswertungen zu jeder einzelnen Person möglich. Dabei ist jeweils mit durchschnittlich einer Stunde Arbeitsaufwand pro Fall zu rechnen, d. h. mit insgesamt ca. 350 Stunden Arbeitsaufwand. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 3: Wie viele Geflüchtete aus Afghanistan wurden seit Jahresbeginn 2017 aus Sachsen abgeschoben? (bitte nach Familienkonstellation, Geschlecht, Alter, Ort der letzten Unterbringung sowie Zielstaat der Abschiebung aufschlüsseln) Im Jahr 2017 (Stichtag der Beantwortung der Keinen Anfrage) erfolgte bisher keine Abschiebung nach Afghanistan. Lediglich ein aus Afghanistan stammender männlicher 15 -jähriger Asylbewerber wurde im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in die Schweiz zu seinem dort lebenden Bruder überstellt. Der Betroffene hielt sich in Deutschland ohne Familienangehörige auf und war zuletzt im Vogtlandkreis untergebracht. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN zgre' Freistaat SACHSEN, Frage 4: Wie viele afghanische Staatsangehörige sind im Jahr 2016 und bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Kleinen Anfrage freiwillig ausgereist? (bitte getrennt für 2016/2017 angeben) Die Zahlen der freiwillig ausgereisten afghanischen Staatsangehörigen in den Jahren 2016 und 2017 entwickelten sich wie folgt: Jahr Geförderte freiwillige Freiwillige Ausreisen Ausreisen nach ohne Förderung - REAG/GARP * 2016 165 25 2017 23 2 Quelle: International Organization for Migration (Stand: 31.05.2017) Quelle: Landesdirektion Sachsen (Stand: 30.04.2017) Die Angaben zu den freiwilligen Ausreisen ohne eine Förderung nach dem REAG/GARP-Programm beruhen auf Erkenntnissen der unteren Ausländerbehörden. Frage 5: Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren gab es im Jahr 2016/2017 im Zusammenhang mit Asylanträgen afghanischer Staatsangehöriger? (bitte nach Status und Ergebnis des Verfahrens aufschlüsseln) Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten für den erfragten Zeitraum sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger vor den Verwaltungsgerichten in Sachsen im Jahr 2016 und den Monaten Januar bis Mai 2017 anhängig gewordene Verfahren 3.041 erledigte Verfahren 834 darunter durch gerichtliche Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid , Beschluss) erledigte Verfahren 553 davon Stattgabe 170 d von teilweises Stattgabe, teilweise Abweisung/Ablehnung 49 avo Abweisung/Ablehnung ( a 334 am 3 .05 017 anhängige Verfahren 2.405 Mit fr unlilichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-06-26T08:56:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes