Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9718 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Bedarf für die Errichtung eines staatsstraßenbegleitenden Radweges entlang der S 177 zwischen Ottendorf-Okrilla (Landkreis Bautzen) und Radeburg (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde durch den Landkreis Bautzen, durch den Landkreis Meißen oder durch die regionale Niederlassung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LA- SuV) Bedarf für die Errichtung eines staatsstraßenbegleitenden Radweges entlang der S 177 zwischen Ottendorf -Okrilla (Landkreis Bautzen) und Radeburg (Landkreis Meißen) angemeldet und auf Grundlage welcher Ergebnisse der Multikriterienanalyse (Durchschnittliche tägliche Vekehrsleistung , Schwerverkehrsanteil, Kurvigkeit der Straße, Bedeutung für den Pendler-, Schüler oder touristischen Radverkehr) wurde die Maßnahme welcher Prioritätsklasse der Radverkehrskonzeption 2014 zugeordnet (ggf. bitte Abschnittsgenau angeben)? Im Zuge der Ausarbeitung der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014 wurde ein Bedarf für den Bau eines Radweges zwischen den Ortsdurchfahrtsgrenzen Medingen und Cunnersdorf entlang der S 177 gemeldet . Nach der Multikriterienanalyse wurde der Abschnitt insbesondere aufgrund seiner prognostizierten Verkehrsbelastung von 3.053 Kfz/24 h, des Schülerradverkehrs und der Kurvigkeit in Klasse A (höchste Priorität) eingeordnet. Gemäß Radverkehrskonzeption sollen die Maßnahmen der Klasse A bis 2025 umgesetzt werden. Seite 1 von 4 ~SACHsEN Der Staatsm inister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/4 7 Dresden, 2 8. JUNI 2017 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufun dfamll ic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01 097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Grundlage für die Bedarfsermittlung war die Verkehrsprognose für das Jahr 2025. ~SACHsEN Es wird auf die Radverkehrskonzeption im Internet verwiesen (http://radverkehr.sachsen .de/5700.html sowie https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/21895). Die zutreffende Karte ist unter http://www.list.smwa.sachsen.de/radverkehr/RW LK-Bautzen2.pdf eingestellt. Frage 2: Wie stellt sich der Bedarf für die Errichtung eines staatsstraßenbegleitenden Radweges entlang der S 177 zwischen Ottendorf-Okrilla (Landkreis Bautzen) und Radeburg (Landkreis Meißen) aus Sicht der Staatsregierung insbesondere im Hinblick auf die Überlastung des Schulbusverkehrs auf dieser Strecke dar? Zwischen der Stadt Radeburg und Großdittmannsdorf sowie zwischen Großdittmannsdorf und Medingen (Gemeinde Ottendorf-Okrilla) besteht bereits ein meist straßenbegleitender Radweg. Zum Bedarf eines straßenbegleitenden Radweges entlang der S 177 zwischen Ottendorf -Okrilla und Radeburg wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen einer sehr guten Auslastung der Schulbusse und des notwendigen Baus eines straßenbegleitenden Radweges. Insbesondere in den Wintermonaten müssten ohnehin Schulbusse eingesetzt werden, da kaum ein Schüler den Weg von Medingen bzw. Großdittmannsdorf nach Radeburg mit dem Fahrrad bewältigen würde. Die S 177 wird zwischen Radeburg und Ottendorf-Okrilla von der Buslinie 308 befahren . Diese verkehrt von der Landeshauptstadt Dresden Ortsteil Marsdorf über Dresden Ortsteil Weixdorf weiter über Medingen und Großdittmannsdorf (Gemeinde Ottendorf- Okrilla) nach Radeburg. Diese Buslinie wird von Schülern der Grundschule Radeburg und der Oberschule Radeburg genutzt. Da der Unterricht der Grundschule Radeburg bereits 7:45 Uhr beginnt, sollen die Grundschüler den Bus nutzen, welcher 7:09 Uhr in Medingen bzw. 7: 15 Uhr in Großdittmannsdorf abfährt. Der Unterricht der Oberschule beginnt 8:05 Uhr. Der entsprechende Bus fährt 7:41 Uhr in Medingen bzw. 7:47 Uhr in Großdittmannsdorf ab. Da der zweite Bus an manchen Tagen Verspätung hatte und somit die rechtzeitige Ankunft zum Unterricht nicht gewährleistet war, nutzten die Oberschüler auch den ersten Bus, so dass dieser ausgelastet war. Bei regulärer Nutzung beider Busse gibt es keine starken Auslastungen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es keinen Anspruch auf einen Sitzplatz gibt. Ein Handlungsbedarf zur weiteren Optimierung der Schülerbeförderung ist somit nicht erkennbar. Die Sicherstellung der Pünktlichkeit der Schülerbeförderung liegt nicht in der Verantwortlichkeit der Staatsregierung. Seite 2 von 4 STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 3: Welche Vorplanungen oder Planfeststellungsverfahren für die Realisierung finden aktuell statt, bzw. haben in welchem Zeitraum mit welchem Ergebnis stattgefunden (Bitte geben Sie den Stand der Vorplanung/des Planfeststellungsverfahrens nach den einzelnen Bauabschnitten getrennt an), bzw. zu welchem Zeitpunkt sind der Beginn der Vorplanungen , die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens, der Baubeginn sowie die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe welcher Teilabschnitte des Radweges jeweils geplant und welche alternativen Streckenführungen werden aktuell oder wurden im laufe des Planungsprozesses aus welchen Gründen in Erwägung gezogen? Für die im Bereich des benannten Bedarfsabschnitts zwischen Medingen und Cunnersdorf liegende Maßnahme „S 177 Ausbau östlich Medingen mit Anbau eines Radweges " liegt seit Mai 2013 der Planfeststellungsbeschluss vor. Am Verwaltungsgericht Dresden ist jedoch ein Klageverfahren gegen eine externe Kompensationsmaßnahme anhängig , welches bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Frage 4: Welche weiteren Neu-, Ausbau-, Instandsetzungs- und Wegweisungsmaßnahmen (bitte einschließlich Maßnahmen zum Anschluss an bestehende auch kommunale Radwegenetze) sowie welche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der S 177 zwischen Ottendorf-Okrilla (Landkreis Bautzen) und Radeburg (Landkreis Meißen) sind geplant, wann werden diese voraussichtlich umgesetzt, welche Gesamtkosten sind für die Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte jeweils veranschlagt und mit welchem Finanzmitteln (Bitte geben Sie den Haushaltstitel an) werden diese finanziert? Zwischen Radeburg und Ottendorf-Okrilla sind keine weiteren Neu-, Ausbau- und lnstandsetzungsmaßnahmen vorgesehen . Die auf einem Teilabschnitt entlang der S 177 geführte regionale Hauptradroute 11-20 Röderradroute soll ab dem Jahr 2018 im Rahmen der Erstausstattung der Routen des SachsenNetz Rad mit aktueller, regelgerechter Wegweisung beschildert werden . Maßnahmen an Staatsstraßen werden aus der Titelgruppe 75 des durch den Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanziert . Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen , liegen in der Verantwortlichkeit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Frage 5: Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der S 177 auf ihren jeweiligen Teilabschnitten zwischen Ottendorf- Okrilla (Landkreis Bautzen) und Radeburg (Landkreis Meißen) in den Jahren 2005 bis 2016 entwickelt (Bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs an) und wie viele Radfahrende wurden im genannten Zeitraum pro Jahr leicht, schwer oder tödlich verletzt (Bitte schlüsseln Sie nach Lebensalter der Radfahrenden auf)? Seite 3 von 4 STAATSMINJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Auf der S 177 wird die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) im Zuge regelmäßiger Straßenverkehrszählungen alle fünf Jahre erfasst. In der folgenden Übersicht wird der DTV werktags angegeben. Jahr DTV Schwerverkehr 2005 2.552 Kfz/24 h 83 Kfz/24 h 2010 3.635 Kfz/24 h 380 Kfz/24 h 2015 5.039 Kfz/24 h 639 Kfz/24 h Anmerkung: Vom 10. Juni 2015 bis 30. November 2015 war dieser Abschnitt Umleitungsstrecke . Dadurch kam es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen. Eine Recherche zu den Verkehrsunfällen entsprechend der Fragestellung ist seitens des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen nicht möglich . Daher wurde die Anzahl der Verkehrsunfälle aus den polizeilichen Datensätzen der Elektronischen Unfalltypenkarte (EUSka) ermittelt. Jahr Anzahl verletzte Radfahrer Alter Verletzung 2005 1 46 schwer verletzt 2006 0 2007 1 23 schwer verletzt 2008 1 32 leicht verletzt 2009 0 2010 1 83 schwer verletzt 2011 0 2012 2 64 schwer verletzt 22 leicht verletzt 2013- 2016 0 it freundlichen Grüßen ~ ~~~J~g Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2017-06-28T15:06:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes