STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslraßo 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.'Nr.: 6/9719 Thema: Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Antifaschistlnnen aus Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,ln der Leipziger Volkszeitung vom 29. Mai 2017 behauptet der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, dass im Rahmen eines Verfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (Az.: 371 Js 98/15) ,,weder Telefonanschlüsse von Personen ohne konkreten Straftatverdacht, oder von behördlichen Kontaktpersonen in der (Fanlsozialarbeit noch von beruflichen Geheimnisträgern übenvacht" wurden. (http://www.lvz.de/Leipzig/ Lokales/Justizministerium-Gespraeche-von-Anwalt-und-Journalisten-in- Leipzig-belauscht) Erwiesenermaßen war einer der Beschuldigten Fansozialarbeiter beim Leipziger Fußballfanproiekt, das von der Outlaw gGmbH getragen wird." Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 534/1 7 Dresden, 16 . Juni2ll7 Hausanschrlft: Sächsisches Staåtsmi nisterium der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Posl 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndu ng: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugang für elektron¡sch s¡gn¡erte sow¡Ê fur verschlüsselto eleklronische Dokumente nur über das Elektron¡schê G€r¡chts- und VeMaltungspostfach; nåhere lnformationen unter w.egvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐNtrJs$ärJS\g Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob den Ermittlungsbehörden die Profession des o.g, Beschuldigten als Sozialarbe¡ter beim Fußballfanprojekt der Outtaw gGmbH tatsächlich nicht bekannt war bzw. darüber ob es in den Ermittlungsakten Hinweise auf die ausgeübte Profession gab? Der mit den Ermittlungen befassten Polizeibehörde war das Tätigkeitsfeld des Beschuldigten - Sozialarbeit im Umfeld der Fanszene der BSG Chemie Leipzig - bekannt. Frage 2: Wie viele Kontakte oder Personen oder Gespräche, die im Rahmen der Auswertung später Berufsgeheimnisträgern zugeordnet wurden, wurden während der Ermittlungen gespeichert oder verarbeitet? (bitte nach Rechtsanwältlnnen, Journalistlnnen oder anderen aufschlüsseln) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 61941 3 venruiesen Dem betroffenen Rechtsanwalt konnten insgesamt fünf Telekommunikationsereignisse (Gespräche ) in seiner Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger mit besonderem Vertrauensbezug zugeordnet werden. Den betroffenen Journalisten wurde ein Telekommunikationsereignis (Gespräch) in der besonderen Vertrauensstellung eines Berufsgeheimnisträgers zugeordnet. Nach der Zuordnung der Gespräche und Bewertung der lnhalte wurden diese weder gespeichert noch verarbeitet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM ÐER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNftrJMw Frage 3: Wie viele Kontakte oder Personen oder Gespräche, die im Rahmen der Auswertung später dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zugeordnet wurden, wurden während der Ermittlungen gespe¡chert oder verarbe¡tet? ln der Bewertung der Telekommunikationsereignisse im Zuge der geführten Ermittlungen wurden 52 Ereignisse (Gespräche und SMS) dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zugeordnet. Nach der Zuordnung wurden die kernbereichsrelevanten lnhalte nicht gespeichert und nicht verarbeitet Frage 4: Wie viele Gesamtkosten haben die geführten Ermittlungsmaßnahmen dem Freistaat Sachsen verursacht? Die Gesamtkosten, die dem Freistaat Sachsen im Zuge der Ermittlungen entstanden sind, können nicht beziffert werden, da ein Nachweis darüber nicht geführt wird. Frage 5: Wurden aus dem eingestetlten Verfahren weitere Verfahren nach S f 29 Strafgesetzbuch abgetrennt, die nun weitergeführt werden? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 617112 und zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 617113 verwiesen. Die dort dargestellten Gründe stehen einer Beantwortung der Frage entgegen. Mit freundlichen Grüßen @-? Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-06-22T13:55:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes