STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat (||i SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/86 Dresden u . März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/972 Thema: Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Entwurf des sächsischen Haushaltsplans 2015/2016 im Kapitel Einzelplan 03 20 ist unter Titelgruppe 98 auf Seite 383 zu lesen: ,Auf Grund des rasanten technologischen Fortschritts der Telekommunikation, insbesondere in den Infrastrukturbereichen Sprache und Daten, werden bis etwa zum Jahre 2017 erhebliche Investitionen erforderlich werden, [...]. Davon ausgehend haben sich die Länder der Sicherheitskooperation das Ziel gestellt, im Wege der Auftragsdatenverarbeitung bisher in den Ländern separate Geschäftsprozesse in einem Kompetenzzentrum TKÜ in der Rechtsform einer länderübergreifenden Anstalt öffentlichen Rechts zu bündeln.““ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage wurde wann die Sicherheitskooperation der beteiligten Bundesländer ins Leben gerufen und auf welcher Rechtsgrundlage soll nun zu welchem Zeitpunkt und an welchem Standort das Gemeinsame Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) entstehen? Frage 2: Welche Aufgaben zu welchen grundrechtsrelevanten Bereichen (Post-und Fernmeldegeheimnis, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Unverletzlichkeit der Wohnung) werden dem Rechen- und Dienstleistungszentrum zugeordnet und welche Rechtsgrundlage zur Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAÄTSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEIN Aufgabenübertragung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bundesländer besteht oder ist beabsichtigt? Frage 3: Wie viel Personal werden die einzelnen Bundesländer für das Gemeinsame Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Verfügung stellen und befinden sich die zukünftigen sächsischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RDZ bereits in einem Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis zum Freistaat Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesländern!) Frage 4: Welchem Landtag bzw. welchen Landtagen der beteiligten Bundesländer kommen Kontroll- und Informationsrechte im Sinne der Aufgaben und Rechte der parlamentarischen Kontrolle zu Eingriffen nach Frage 2 zu, wie werden diese Kontrollrechte hinsichtlich der hoheitlichen Aufgaben der Bundesländer und der länderübergreifenden Personaldurchmischung und mithin gemeinsamen Aufgabenerledigung zu und wie werden Überschneidungen rechtlich und praktisch gehandhabt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Sicherheitskooperation zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Thüringen und Sachsen wurde am 2. September 2002 durch eine Verwaltungsvereinbarung begründet. Durch eine weitere Verwaltungsvereinbarung trat am 23. Januar 2004 das Land Brandenburg der Sicherheitskooperation bei. Die Rechtsgrundlage für die Sächsische Staatsregierung ergibt sich dabei aus der Verfassung des Freis|aateS'Sachsen Artikel 59 Absatz 1. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Drs.-Nr.: 6/894 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen ,ft Ü I Mäfkus Ulbig Seite 2 von 2