STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9720 Thema: Folgen des Vorfalls um den Bundeswehrangehörigen Franco A. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nachdem bekannt geworden ist, dass Franco A., ein Angehöriger der Bundeswehr, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als subsidiär Schutzbedürftiger erhalten hat, sind von Bundesbehörden mehrere Konsequenzen gezogen worden. Zum einen hat der Bundesminister des Inneren angeordnet, über 2.000 bereits abgeschlossene Asylverfahren neu zu prüfen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der Asylverfahren, die an sächsischen Zweigstellen des BAMF abgeschlossen wurden, sollen neu geprüft werden? [Bitte nach Verfahrensabschluss (z.B. Anerkennung als Asylberechtigter nach Art.16a GG oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention) sowie den Staatsangehörigkeiten der betroffenen Ausländer aufschlüsseln ] Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft ver- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/27/70 Dresden,?4. Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN pflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs- AnhVeriG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der abgefragte Sachverhalt ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Frage 2: Wie viele rechtsextremistisch oder fremdenfeindlich motivierte Straftaten sind der Staatsregierung an Liegenschaften der Bundeswehr in Sachsen seit dem 1. Januar 2015 bekannt? (Bitte nach Jahreszahl und Straftatbestand aufschlüsseln) Frage 3: Wie viele rechtsextremistisch oder fremdenfeindlich motivierte Straftaten wurden von in Sachsen stationierten Angehörigen der Bundeswehr seit dem 1. Januar 2015 begangen? (Bitte nach Jahr und Straftatbestand aufschlüsseln) i eZusam nfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Seit d m 1./fanuar 2015 wurden keine Straftaten im Sinne der Fragestellungen registriert . Mit freundlichen Grüßen (1 ' Müfkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-06-22T08:53:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes