STAATS1V11N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9728 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Mai 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 des Gesetztes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächs- VSG) über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3073 Dresden, 74 . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick ,auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 Sächs- VSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Mai 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher, Redner 01.05.2017 Bautzen NPD ca. 120 Demonstration „Sozialstaat für Deutsche, statt Weltsozialamt für Fremde ", Redner: Jens BAUR, Andreas STORR, Arne SCHIMMER sowie ein Vertreter der tschechischen Partei DSSS 01.05.2017 Plauen Partei „Der Dritte * Infostand zur Mobilisie- Weg" Stützpunkt rung für den 1. Mai in Vogtland Gera und Liederabend mit „FreilichFrei" 02.05.2017 Erzgebirge ldentitäre Bewegung * Werbeaktion für die IB (IB) mit Plakaten und Luftballons 04.05.2017 Dresden „Wir lieben Sach- 4 3 Infostände sen/Thügida" 06.05.2017 Dresden Rechtsextremisten ca. 200 Pro-Le-Pen- Demonstration, Redner Alexander KURTH 06.05.2017 Plauen Partei „Der Dritte mind. 10 Mitgliederversammlung, , Weg" Stützpunkt Redner: Tony Vogtland GENTSCH 06.05.2017 Weißwasser Rechtsextremisten mind. 9 Gedenkveranstaltung 08.05.2017 Dresden JN * Aktion „08.05.2017 — Wir feiern nicht" Seite 3 von 7 STAATSM1N1STERIUM DES 1NNERN Freistaat SACHSEN 08.05.2017 Raum Mit- JN Mittelsachsen mind. 3 Aktion im Zusammentelsachsen hang mit dem 8. Mai 08.05.2017 Freiberg Partei „Der Dritte mind. 4 Aktion im Zusammen- Weg" Stützpunkt Mit- hang mit dem 8. Mai telsachsen unter dem Motto „Wir feiern nicht!" 09.05.2017 Dresden NPD mind. 4 Stammtisch 10.05.2017 Leipzig NPD * 2 Infostände 11.05.2017 Leipzig NPD * 2 Infostände 12.05.2017 Dresden IB Sprühaktion 12.05.2017 Aue / Rechtsextremisten ca. 100 Liederabend mit Frank Schwarzen- RENNICKE berg 13.05.2017 Raum Erz- Rechtsextremisten * Konzert mit „Stahlfront" gebirge (SN), „Adam" (SN), „White Death" und „Goatmoon" (Finnland) 14.05.2017 Waldheim Rechtsextremisten * Infostand „Ein Volk hilft sich selbst", Redner: Alexander KURTH 16.05.2017 Leipzig IB * Banneraktion 18.05.2017 Brandis „Thügida/VVir lieben 20-25 Kundgebung Sachsen" 18.05.2017 Naunhof „ThügidaNVir lieben 20-25 Kundgebung Sachsen" 18.05.2017 Grimma „Thügida/VVir lieben 20-25 Kundgebung Sachsen" 18.05.2017 Dresden NPD 6 Infostand: Unterschriftensammlung für die Bundestagswahl 18.05.2017 Plauen Partei „Der Dritte Infostand „Die volks- Weg" Stützpunkt feindliche Politik stop- Vogtland pen" mit Flugblattverteilung Seite 4 von 7 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 20.05.2017 Torgau, Rechtsextremisten ca. 100-120 Rechtsextremistisches OT Staupitz Konzert, angekündigte rechtsextremistische Bands: „Eternal Bleeding " (TH), „Pugilato" (Spanien), „Mai Morti" (Italien), „Fight Tonight" (ST) und „Legion of Thor" (BR) 20.05.2017 Chemnitz JN mind. 40 4. Seminar für Politik und Zeitgeschichte, Redner: Dr. Tomislav SUNIC 20.05.2017 Bautzen 16 -Ortsgruppe Baut- * Aktion unter dem Motto zen „Blind in den Untergang" 23.05.2017 Dresden NPD 3 Infostand: Unterschriftensammlung für die Bundestagswahl 26.05.2017 Dresden Rechtsextremisten ca. 80 Liederabend 27.05.2017 Dresden 16 -Ortsgruppe Dres- mind. 5 Gedenkaktion den 27.05.2017 Brand- Rechtsextremisten ca. 40 Liederabend mit „Frei- Erbisdorf, lichFrei" (SN), „F.i.e.l. OT Gränitz (Solo)" und „VILLAIN051" (A3STUS, BR) 27.05.2017 Moritzburg Rechtsextremisten ca. 130 rechtsextremistisches Konzert mit „Hobbit" (Italien ), „True Aggression" (Oberlausitz), „White Resistance" (SN) 31.05.2017 Zwickau 16 -Ortsgruppe Zwick- * Plakataktion au * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 5 von 7 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Mai 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Freistaat SACH SEN Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteiligung/ Anzahl rechts- Funktion, ggf. Bands, Liederma- extremistischer cher, Redner Teilnehmer 01.05.2017 Dresden Beteiligung der IB an einer PEGIDA- * Demonstration 15.05.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten, * u.a. der IB, an einer PEGIDA- Demonstration 16.05.2017 Chemnitz Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer Veranstaltung von PEGIDA Chemnitz/VVestsachsen 20.05.2017 Bischofs- Beteiligung von Rechtsextremisten an * werda einer Kundgebung „Wahljahr 2017 und Tagespolitik" 22.05.2017 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Mai 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Seite 6 von 7 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Keiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Freistaat SACH SEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner 22.04.2017 Plauen Partei „Der Dritte * Liederabend mit „Frei- 1 Weg" lichFrei" * Kan nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. niDarü er inaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Gehei alt ng nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit fteuridlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 7 von 7 2017-06-26T08:51:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes