SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNJSTERIUM DER JUSTlZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9735 Thema: Bis Ende 2018 auslaufende Gesetze und Verordnungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Gesetze und Verordnungen laufen wegen Befristung bis zum Ende 2018 aus? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetz, Verordnung und Befristungsdatum) Bis zum 31. Dezember 2018 laufen folgende Gesetze und Verordnungen wegen Befristung aus: 1. Sächsisches Normenkontrollratsgesetz (SächsNKRG), befristet bis zum 30. Juli 2017. 2. Versorgungsrücklagengesetz (VersRücklG), befristet bis zum 31. Dezember 2018. Frage 2: Bei welchen der auslaufenden Gesetze und Verordnungen ist seitens der Staatsregierung eine Verlängerung oder Novellierung geplant? Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-1667 /17 Dresden, U Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen .de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp.de STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Zu Frage 1, Ziffer 1: Der Sächsische Landtag hat am 17. Mai 2017 mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes bereits eine Verlängerung der Geltungsdauer des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes bis zum 30. Juni 2020 beschlossen. Das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes ist noch nicht verkündet. Die Verkündung erfolgt voraussichtlich am 3. Juli 2017. Im Übrigen ist nicht beabsichtigt, Gesetzentwürfe zur Verlängerung der zu Frage 1 genannten Gesetze in den Sächsischen Landtag einzubringen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung /;j )/(Je_ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-06-29T14:50:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes