STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCUUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-15/94 Dresden» Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg J~März 2015 und Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/974 Thema: Förderung assistierter Reproduktion in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Wie viele Anträge gab es in Sachsen seit Inkrafttreten der Richtlinie (bitte aufgliedern nach Jahresschreiben sowie nach Annah* me/Ablehnung)? Die Anzahl der Anträge einschließlich der Ablehnungen wird nicht erfasst. Nur aufgrund der Auszahlung der Fördermittel an die Praxen ist die Anzahl der geförderten Behandlungen bekannt. Für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis 31.12.2013 waren das entsprechend der von den Praxen vorgelegten Verwendungsnachweise 466 Behandlungen. Für das Jahr 2014 waren das entsprechend der von den Praxen abgeforderten Mittel 1127 Behandlungen. Diese Zahl kann sich aber mit der Vorlage der Verwendungsnachweise gegebenenfalls noch ändern. Frage 2: Mit welcher Begründung wurden die Anträge jeweils abgelehnt? Die Gründe für nicht bewilligte Anträge werden nicht erfasst, da keine formelle Ablehnung der Anträge, etwa durch Verwaltungsakt, erfolgt. Die Bewilligungen erfolgen durch Zuwendungsvertrag zwischen der Praxis als Erstempfänger und dem Paar mit Kinderwunsch als Letztempfänger, so dass bei Ablehnung ein solcher Vertrag nicht zustande kommt. Eine Bewilligung kommt dann nicht in Betracht, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer II. Nr. 8.4 der Richtlinie Familienförderung nicht erfüllt sind oder die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse etwa aufgrund einer Satzungsleistung oder der Privaten Krankenversicherung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs vollfinanziert wird. Hausaoschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher-schütz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wie hoch war die Erfolgsquote der beantragten Behandlungen, sofern sie bewilligt wurden, im Sinne einer erfolgreichen Reproduktion? Erkenntnisse über die Erfolgsquote der bewilligten Behandlungen im Sinne einer erfolgreichen Reproduktion, d.h. erfolgreich ausgetragener Schwangerschaften, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Patientinnen werden nach Abschluss der Kinderwunschbehandlung in der Regel wieder in ihrer regulären gynäkologischen Praxis betreut. Frage 4: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten der Behandlungen und wie hoch ist der Förderungssatz (bitte nach Art und Anzahl der Behandlungen aufgliedern)? Frage 5: In welcher Höhe wurde die Förderung beantragt, insofern nicht der volle Förderungssatz beantragt wurde (bitte aufgliedern nach Art und Anzahl der Behandlung; bitte auch Anträge mit vollem Förderungssatz aufzählen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Daten zu den durchschnittlichen Kosten der Behandlungen und zum Förderungssatz werden nicht erfasst, da wie in der Antwort zu Frage 2 erläutert die Praxen die bewilligten Mittel an die Paare mit Kinderwunsch weiterreichen und die Förderung in Form einer Festbetragsfinanzierung erfolgt. In der nachstehenden Übersicht sind Behandlungskosten (einschließlich Medikamente und Spermaaufbereitung) beispielhaft und der Festbetrag, der nach der Richtlinie Familienförderung maximal gewährt werden kann, dargestellt. Freistaat SACHSEN 1.-3. IVF* 1.-3. ICSI** 4. IVF 4. ICSI Behandlungskosten (ca.) 2900,00 EUR 3200,00 EUR 4600,00 EUR 4100,00 EUR Festbetrag 375,00 EUR 450,00 EUR 800,00 EUR 900,00 EUR * In-Vitro-Fertilisation ** Intrazytoplasmatische Spermieninjektion Es können außerdem noch Kosten für eine Spermagewinnung von ca. 265 EUR hinzukommen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2