STAATS1V11N]STER1U1V1 FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/157-2017 JDresden, O'/^ n Juni 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9746 Thema: Semesterbeiträge von Drittstaatsangehörigen Nachfrage zu 6/9443 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Aus welchen Gründen haben die Hochschulen keinen Gebrauch von § 12 Absatz 3 SächsHSFG gemacht, mit Ausnahme der Felix Men delssohn Bartholdy Hochschule für Musik und Theater in Leipzig? Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die Gründe nicht be kannt. Die Hochschulen entscheiden im Rahmen ihres Selbstverwaltungs rechts eigenständig über die Erhebung von Gebühren gem. § 12 Abs. 3 SächsHSFG. Mit fr .chen Grüßennd Dr. Eva-Maria Stange Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. 2017-06-27T12:45:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes