STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-N r.: 6/9749 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/9360: Cyberangriffe auf Banken und Großunternehmen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das „Cybercrime Competence Center Sachsen" (SN4C) in der sächsischen Polizei die Spezialdienststelle, die herausgehobene Fälle von Cybercrime bearbeitet (z.B. Cyberangriffe auf Banken und Großunternehmen ) insofern sie zur Anzeige gebracht worden sind? Wenn nicht, welche Umstände sind dafür entscheidend, dass das SN4C mit den Ermittlungen einer Internetstraftat betraut wird? Frage 2: Gibt es evtl. eine andere Dienststelle in Sachsen, die die entsprechenden Fälle (Cyberangriffe auf Banken und Großunternehmen) nachrangig bearbeitet? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden dann im angefragten Zeitraum bei dieser Stelle geführt? Frage 4: Wie werden Cyberangriffe auf Banken und Großunternehmen statistisch vom Freistaat Sachsen erfasst? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4: Das Cybercrime Competence Center Sachsen hat die originäre Zuständigkeit für Ermittlungen in schweren und komplexen Fällen der Cybercrime sowie bei neuartigen Begehungsweisen, insbesondere bzgl. Straftaten der Cybercrime im engeren Sinne. Des Weiteren hat es die subsidiäre Zuständigkeit für sonstige Välle der Cybercrime. Fälle der Cybercrime werden auch in anderen Polizeidienststellen bearbeitet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/29/10 Dresden, . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9360 verwiesen. Frage 3: Nachfrage zu Frage 5, Drs. 6/9360: Wie viele Cyberangriffe und entsprechende Verdachtsfälle wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz gemeldet? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen hat in den Jahren 2014, 2015 und 2016 keine Meldungen von Banken und Großunternehmen über Cyberangriffe erhalten. Nach dem Sächsischen Verfassungsschutzgesetz besteht keine gesetzlich normierte Pflicht zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen an das LfV Sachsen. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wurden dem LfV Sachsen durch das Landeskriminalamt (LKA) 2015 13 Fälle und 2016 sechs Fälle von Cybercrime mit eventuellem extremistischem Hintergrund übermittelt. Diese Angaben basieren auf den beim LKA im Rahmen des KPMD-PMK mit Stand vom 8. Juni 2017 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Das Themenfeld „Cybercrime" wurde für den KPMD-PMK zum 1. Januar 2015 eingeführt. Daher kann die Frage für 2014 nicht beantwortet werden. iErgän end wird darauf hingewiesen, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen nach § 8b Abs. Satz-' 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechn . u er anderem verpflichtet sind, erhebliche Störungen der Verfügbarkeit, Integrität , u entizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme an das Bund s mt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Mit frleuhdlichen Grüßen Maikus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-06-26T08:54:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes