STAATS1V11N1STER11JM DES liNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9750 Thema: Aussage zu Körperverletzung gegen Asylbewerber in Neustadt im Verfassungsschutzbericht 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind die folgenden Ausführungen vorangestellt: „Im Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2016 ist im Kapitel 2.12.11 (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) unter ,Subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene' (Seite 159) zu lesen: ,Bei einem öffentlichen Fest am 18. Juni in Neustadt wurde ein Asylbewerber von drei Personen geschlagen und getreten. Die Täter sagten dabei zum Geschädigten: ,Das Fest ist nur für Deutsche'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Handelt es sich bei dem in der Vorbemerkung benannten Ausschnitt aus dem Verfassungsschutzbericht 2016 um den Fall, der aktuell am Landgericht Dresden verhandelt wird und über den verschiedene Medien berichten (Siehe u.a. http://www.sz-online.de/nachrichten/ seltsame-zeugenaussagen-ueberschattensonnenwend-fest-3691029. html)? Frage 2: Wenn ja, weshalb weicht die Darstellung im Verfassungsschutzbericht deutlich vom tatsächlichen Sachverhalt ab (nur Nennung eines Opfers, Benennung des Opfers als Asylbewerber, Nichtnennung der Bewertung der Tat als versuchter Mord seitens des Staatsanwaltschaf.)? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3070 Dresden, 73. Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Darstellungen in der Vorabfassung des Verfassungsschutzberichtes (VSB) 2016 beziehen sich auf einen Teilsachverhalt der Vorkommnisse, die sich am 18. Juni 2016 in Neustadt ereigneten und die derzeit Gegenstand eines Strafprozesses am Landgericht Dresden sind. Bei dem in der Vorabfassung des VSB dargestellten Sachverhalt handelt es sich um eine Tat, die nicht in Tateinheit zu Straftaten an weiteren Opfern stand. Die Darstellung sollte der Verdeutlichung von Straftaten mit fremdenfeindlicher Motivation dienen. Bei der Saciverhaltswiedergabe in der Vorabfassung des VSB wurde dabei zunächst von einem beschädigten Asylbewerber ausgegangen. Tatsächlich handelte es sich nach jetzig K ntnisstand um eine Person, die in Rumänien geboren wurde. Eine entsprecend Ø Änderung in der Endfassung des VSB 2016 wird veranlasst. Mit fr&uncilichen Grüßen Mal-kus Ulbi\ g Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-06-26T08:49:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes