SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9766 Thema: Aktivitäten und Gemeinnützigkeit der „Sächsischen Begegnungsstätte " (SBS gemeinnützige Unternehmergesellschaft) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine Beantwortung durch die Sächsische Staatsregierung kann nur insofern erfolgen, als keine Aussagen zu den steuerlichen Verhältnissen der SBS Sächsische Begegnungsstätte gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) getroffen werden. Einer Beantwortung stehen mit dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung eine gesetzliche Regelung und Rechte Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Mit den Fragen werden Auskünfte über vom Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse der SBS begehrt (§ 30 Abs. 2 Abgabenordnung) . Die Voraussetzungen für eine zulässige Offenbarung gegenüber dem Sächsischen Landtag nach § 30 Abs. 4 Abgabenordnung liegen nicht vor. Insbesondere liegt weder eine Zustimmung der Betroffenen (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 Abgabenordnung) vor noch begründet das allgemeine Kontrollrecht des Parlaments ein zwingendes öffentliches Interesse an der Offenbarung (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung). S SAcHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/31-S 0170/85/46- 2017/29165 Dresden , 3 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: . Juni 2017 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 O 1 097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 1: Ist der Staatsregierung bekannt, welche konkreten Begegnungsprojekte die „Sächsische Begegnungsstätte" (SBS) zwischen welchen Gruppen, welcher Herkunft und Konfession, seit ihrer Gründung im Jahr 2016 durchgeführt hat und welche messbaren Erfolge für die Integration bzw. das gesellschaftliche Miteinander daraus resultierten? Der Staatsregierung ist bekannt geworden, dass die SBS für das Jahr 2016 im Rahmen des Sonderprogramms Ehrenamtsförderung in der Flüchtlingshilfe einen Projektantrag für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2016 für vier ehrenamtliche Personen eingereicht hat. Das Projekt lautete: „Dresden für Alle - Wir verbinden" (inhaltlich wurden folgende Aufgaben beschrieben: Orientierungshilfe, Ausrichten von Veranstaltungen , Motivationsseminare ... ). Der Antrag wurde am 6. April 2016 wegen Doppelbeantragung /Doppelförderung abgelehnt, da alle vier Personen auch in einem anderweitig geförderten Projekt eines anderen Trägers tätig waren. Erkenntnisse darüber, ob das Projekt auch ungeachtet der unterbliebenen Förderung durchgeführt worden ist, liegen nicht vor. Erkenntnisse zu messbaren Erfolgen für die Integration bzw. das gesellschaftliche Miteinander liegen demgemäß ebenfalls nicht vor. Frage 2: Ist der Staatsregierung bekannt, ob die SBS für das Jahr 2016 einen Geschäftsbericht fertigte und wenn ja, was in diesem enthalten ist? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob die SBS für das Jahr 2016 einen Geschäftsbericht fertigte. Frage 3: In der Durchführung welcher konkreten Projekte der SBS sieht die Staatsregierung die Gemeinnützigkeit der SBS begründet? Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 4: Falls die Staatsregierung die Gemeinnützigkeit der SBS bejaht, wie ist dies damit in Einklang zu bringen, dass die Gesellschaft gleichzeitig Beobachtungsobjekt (zumindest mittelbar über die Beobachtung der Muslimbruderschaft und den Verbindungen zu dieser) des Verfassungsschutzes ist und es Hinweise auf eine Unterwanderung/Kooperation mit der Muslimbruderschaft gibt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Beantwortung steht das Steuergeheimnis entgegen. Die Fragen 3 und 4 betreffen ausschließlich die steuerlichen Verhältnisse der SBS. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-07-04T09:39:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes