STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. 6/9769 Thema: Bedarf für die Errichtung eines bundesstraßenbegleitenden Radweges im Kreuzungsbereich der B 169 und B 182 auf Hö¬ he der Elbbrücke in Riesa (Landkreis Meißen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/49 Dresden, 0 *». JuU 20)7 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der Fertigstellung der Straßenelbbrücke der B 169 im Jahre 2001 in Riesa ist auch ein neuer, 4-spuriger Kreuzungspunkt mit der B 182 ent¬ standen. Straßenbegleitende Radwege wurden bei diesem umfangrei¬ chen Bauunternehmen nicht geschaffen. Radfahrerinnen werden seitdem sehr weitläufig umgeleitet. Diese weitläufigen Umfahrungen des Kreuzungsbereiches werden von den ortsansässigen Radfah¬ rerinnen wenig genutzt und sind für ortsfremde Radfahrerinnen (Fernradweg: Elberadweg!) schwer nachzuvollziehen, so dass es im Kreuzungsbereich von B 169/B 182 und im Verlauf der B 182 unterhalb der beiden Elbbrücken immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt. Dieser Streckenabschnitt ist sowohl von gro¬ ßer touristischer (Elberadweg) als auch innerstädtischer (Verbindung der Innenstadt mit dem Bahnhof und anderen Stadtteilen) Bedeutung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde durch den Landkreis Meißen, die Stadt Riesa oder durch die regionale Niederlassung des Lan¬ desamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Bedarf für die Errichtung eines bundesstraßenbegleitenden Radweges im Kreuzungsbereich der B 169 und B 182 auf Höhe der Elbbrü¬ cke in Riesa angemeldet und auf Grundlage welcher Ergeb¬ nisse der Multikriterienanalyse (Durchschnittliche tägliche Verkehrsleistung, Schwerverkehrsanteil, Kurvigkeit der Stra¬ ße, Bedeutung für den Pendler-, Schüler- oder touristischen Seite 1 von 4 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Caroiaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Radverkehr) wurde die Maßnahme welcher Prioritätsklasse der Radver¬ kehrskonzeption 2014 zugeordnet (ggf. bitte Abschnittsgenau ange¬ ben)? Im Zuge der Ausarbeitung der Radwegekonzeption Sachsen 2014 wurde ein Bedarf für den Bau einer Radverkehrsanlage im Knotenpunktbereich der B 169 und B 182 in Rie¬ sa gemeldet. Nach der Multikriterienanalyse wurde der Abschnitt im Knotenpunktbe¬ reich der B 169 und B 182 aufgrund seiner prognostizierten Verkehrsbelastung von ca. 1.000 Kfz/24h und seiner Bedeutung für den zentralen Ort in die Klasse C der Rad¬ wegekonzeption Sachsen 2014 eingeordnet. Maßnahmen der Klasse C sind hinsicht¬ lich ihrer Notwendigkeit weiter zu prüfen, d. h. die geringe Verkehrsbelastung und die geringe zentralörtliche Bedeutung reichen für den Nachweis der Erforderlichkeit einer Radverkehrsanlage nicht aus. Grundlage für die Bedarfsermittlung war die Verkehrsprognose für das Jahr 2025. Es wird auf die Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 im Internet verwiesen (http://radverkehr.sachsen.de/5700.html sowie https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel /21895). Frage 2; Welche Vorplanungen oder Planfeststellungsverfahren für die Realisie¬ rung finden aktuell statt, bzw. haben in welchem Zeitraum mit welchem Ergebnis stattgefunden (Bitte geben Sie den Stand der Vorplanung/des Planfeststellungsverfahrens nach den einzelnen Bauabschnitten ge¬ trennt an), bzw. zu welchem Zeitpunkt sind der Beginn der Vorplanun¬ gen, die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens, der Baubeginn sowie die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe welcher Teilabschnitte des Radweges jeweils geplant? Zur Radwegplanung im Bereich des Knotenpunkte B 169/B 182 gibt es zwischen der Großen Kreisstadt Riesa und der Straßenbauverwaltung eine Planungsvereinbarung aus dem Jahr 2004. Auf Grundlage dieser Planungsvereinbarung erstellte die Straßen¬ bauverwaltung 2007 den Vorentwurf. Im Genehmigungsverfahren gab das Regie¬ rungspräsidium Dresden Prüfanmerkungen, die durch die Große Kreisstadt Riesa bei der weiteren Planung zu berücksichtigten sind. Die dazu aufgestellte Unterlage der Stadt Riesa liegt der Straßenbauverwaltung nicht vor. Aussagen zum Baubeginn und Fertigstellung können deshalb nicht getroffen werden. Frage 3: Welche weiteren Neu-, Ausbau-, Instandsetzungs- und Wegweisungs¬ maßnahmen (bitte einschließlich Maßnahmen zum Anschluss an beste¬ hende auch kommunale Radwegenetze) sowie welche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind in diesem Bereich geplant und wann werden diese voraussichtlich umgesetzt? Es sind keine weiteren Neu-, Ausbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Ma߬ nahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung geplant. Im Rahmen der Erstausstattung des SachsenNetz Rad werden die entsprechenden Radwegabschnitte in der Großen Kreisstadt Riesa perspektivisch mit der richtlinienkon¬ formen Wegweisung ausgestattet. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Gesamtkosten sind für die Umsetzung des straßenbegleitenden Radweges im Kreuzungsbereich der B 169 und B 182 auf Höhe der Elb¬ brücke in Riesa veranschlagt (bitte auch Abschnittsweise angeben) und mit welchem Finanzmitteln (Bitte geben Sie den Haushaltstitel an) wer¬ den diese finanziert? In der Kostenberechnung zum Vorentwurf aus dem Jahr 2007 sind Gesamtkosten in Höhe von 331 TEuro ausgewiesen. Auf Grund der Baupreisentwicklung der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass diese Kosten zwischenzeitlich um 20 bis 25 % höher liegen. Da es sich bei der Anlage auf der Brücke entlang der B 169 um einen gemein¬ samen Geh-/Radweg handelt, wird dieser im weiteren Verlauf ebenfalls als gemeinsa¬ mer Geh-/Radweg weitergeführt. Die Herstellungskosten sind gemäß Ortsdurch¬ fahrtenrichtlinie hälftig zwischen den Baulastträgern Bund und Kommune zu teilen. Frage 5: Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) im Bereich der B 169 und B 182 in Riesa in den Jahren 2005 bis 2016 ent¬ wickelt (Bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs an), und wie hoch war im genannten Zeitraum die jährliche Zahl der Ver¬ kehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrerinnen (Bitte schlüsseln Sie nach Unfallschwere und Lebensalter der an den Unfällen beteiligten Fahrradfahrenden auf)? Hierzu wird auf die Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen der Jahre 2005, 2010 und 2015 verwiesen, die entsprechenden Belegungen sind in folgender Tabelle darge¬ stellt. 2005 2010 2015 B 169 von Rostocker Straße bis B 182 (Zählstelle 4645 1105) DTV (Kfz/24 h) 14.610 14.623 14.456 SV (Sfz/24 h) 1.856 1.676 1.634 B 169 von B 182 bis B 98 (Zeithain) (Zählstelle 4645 1100) DTV (Kfz/24 h) 15.670 15.875 20.056 SV (Sfz/24 h) 2.370 1.761 2.594 B 182 von B 169 bis S 28 (Zählstelle 4645 1104) DTV (Kfz/24 h) 16.000* 14.133 13.513 SV (Sfz/24 h) 1.456 1.375 * In der SVZ 2005 ist für den DTV ein Schätzwert und kein Schwerverkehrsanteil (SV) ausgewiesen. Eine Recherche nach Unfällen entsprechend der Fragestellung ist seitens des Statisti¬ schen Landesamtes des Freistaates Sachsen nicht möglich. Daher wurde die Anzahl der Verkehrsunfälle aus den polizeilichen Datensätzen der Elektronischen Unfalltypen¬ steckkarte (EUSka) ermittelt: Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 5 Jahr Anzahl VKU Alter Radfahrer Anzahl VKU Alter Radfahrer Anzahl VKU Alter Radfahrer Summe VKU 2005 0 2006 1 15 1 2007 2 25/18 2 2008 0 2009 2 48/29 2 2010 1 69 1 69 1 19 3 2011 0 2012 2 63/19/ 35 1 32 2 29/48 5 2013 1 91 1 2014 0 2015 0 2016 1 76 1 Summe 3 9 3 15 Legende: Kategorie 2: Unfall mit mindestens einer schwerverletzten Person Kategorie 3: Unfall mit mindestens einer leichtverletzten Person Kategorie 5: sonstiger Sachschadensunfall ohne Alkoholeinwirkung Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2017-07-05T07:43:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes