STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9773 Thema: Arbeitsgruppe des Innenministeriums zur Aufarbeitung der missglückten Festnahme Albakrs — Nachfrage zu Drs. 6/9172 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Plenarsitzung am 1. Februar 2017 erklärte der Innenminister, er habe bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Empfehlungen der Expertenkommission auseinandersetzen soll. In der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage antwortete der Innenminister demgegenüber , dass die Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 10. Februar 2017 beauftragt wurde. Wie erklärt sich diese zeitliche Differenz? Vor dem 1. Februar 2017 wurden mit den späteren Mitgliedern der Arbeitsgruppe persönliche und fernmündliche Gespräche hinsichtlich der Einrichtung und Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe geführt. Insofern war faktisch die Arbeitsgruppe zum Zeitpunkt der Plenarsitzung am 1. Februar 2017 eingerichtet . Sie fand sich am 7. Februar 2017 konstituierend zusammen. Mit Schreiben vom 10. Februar 2017 wurden die Mitglieder durch den Sächsischen Staatsminister des Innern formal berufen. Im Berufungsschreiben erfolgte zudem die Fixierung und Konkretisierung des Arbeitsauftrages, insbesondere unter polizeifachlichen Gesichtspunkten, durch den Inspekteur der sächsischen Polizei. Insofern besteht ausschließlich eine zeitliche Differenz zwischen der faktischen Einrichtung der Arbeitsgruppe durch den Staatsminister und der formalen Ernennung deren Mitglieder sowie der Auftragskonkretisierung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/29/17 Dresden, . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Am 13. Februar kam es in Chemnitz erneut zu einem sog. „Antiterroreinsatz". Aus welchen konkreten Gründen wurde dieser — entgegen der Empfehlungen der Expertenkommission und der Ankündigung, dies künftig auf die Polizeidirektionen zu übertragen — erneut vom LKA geleitet? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8578 verwiesen. Frage 3: Mit welchem Ergebnis wurde die in o.g. Kleinen Anfrage angekündigte Auswertung des Ergebnisberichts der Arbeitsgruppe nunmehr ausgewertet, insbesondere welche Priorisierung und zeitliche Umsetzung welcher Maßnahmen wurden vorgenommen? Frage 4: Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden die Empfehlungen der Expertenund der Arbeitsgruppe mit den Empfehlungen der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei abgeglichen und harmonisiert? Frage 5: Inwieweit erfordern die Empfehlungen einen höheren Stellenbedarf in welchen Teilen der Polizei und wie wird dieser umgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/9172 mitgeteilt, erfolgt die Priorisierung und Konkretisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Harmonisierung mit den Empfehlungen der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen im Anschluss an die Auswertung des Ergebnisberichtes der Arbeitsgruppe. Die Bewertung und Priorisierung der im Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe enthaltenen Umsetzungsvorschläge ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich damit im internen Abstimmungs- und VVillensbildungsprozess der Staatsregierung. Von einer weiteren Beantwortung durch die Staatsregierung wird daher abgesehen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungstprozes so .e Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regier ngs ntscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Mit fr un lichen Grüßen Margus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-06-26T08:52:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes