STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9774 Thema: eFAS-Verfahren im Phänomenbereich „Gewalttäter Sport" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Staatsregierung berichtete in der Sitzung des Innenausschusses am 1. Juni 2017, dass die Reduzierung von ehemals 594 Personendatensätzen im Phänomenbereich ,Gewalttäter Sport' seit März 2016 auf nunmehr 86 im Mai 2017 auf die Beendigung zweier Großverfahren in diesem Bereich zurückzuführen sei." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Entgegen der Darstellung des Fragestellers in den vorangestellten Ausführungen berichtete die Staatsregierung in der Sitzung des Innenausschusses am 1. Juni 2017, dass „die Reduzierung von ehemals 594 Personendatensätzen im Phänomenbereich ,Gewalttäter Sport' seit März 2016 auf nunmehr 86 im Mai 2017 auch auf die Beendigung zweier Großverfahren in diesem Bereich zurückzuführen ist". Darüber hinaus wird angemerkt, dass gemäß den Grundsätzen des Datenschutzes keine Inhaltsdaten zu den in eFAS-Verfahren gelöschten Datensätzen vorgehalten werden. Dies hat zur Folge, dass nach der Löschung der Daten in eFAS diese auch nicht mehr rekonstruierbar zur Verfügung stehen. Dies schränkt die Aussagefähigkeit zu den nachfolgenden Fragen 1 bis 3 deutlich ein. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/29/18 Dresden, 30 . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Um welche konkreten Ermittlungsverfahren handelt sich bei diesen Großverfahren ? (Bitte auch Angabe des Lebenssachverhaltes der jeweiligen vorgeworfenen Straftaten, der Tatzeit, Einleitungsdatum welcher Staatsanwaltschaft, des konkreten Tatvorwurfs, der Aktenzeichen, der jeweiligen Anzahl der Beschuldigten.) Frage 2: Wie und zu welchem Zeitpunkt wurden die Ermittlungsverfahren beendet? (Bitte Angabe des jeweils verfahrensbeendenden Tatbestands, Art der Einstellung bzw. der abschließenden gerichtlichen Entscheidung.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es handelt sich um die Verfahrenskomplexe „Faust des Ostens" (Anlage 1) und „Platzsturm im WestsachSenstadion Zwickau" (Anlage 2). Im Weiteren wird auf die Anlagen verwiesen. Frage 3: Wie viele der ehemals 594 Personendatensätze und welche konkreten Datensätze (Art der Daten) sind nach der Beendigung der Großverfahren in welchen polizeilichen Datenbanken gelöscht worden? Alle 508 Personendatensätze wurden in eFAS gelöscht. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor, dazu wird auch auf den zweiten Absatz der Vorbemerkung verwiesen. Frage 4: Inwieweit hatten Beschuldigte oder Drittbetroffene Kenntnis von ihrer Speicherung in eFAS und haben der Löschung widersprochen? Bei eingehenden Anfragen bezüglich der Speicherung ihrer Daten in polizeilichen Systemen wurde den betroffenen Personen Auskunft über die bestehende Speicherung in eFAS gegeben. Widersprüche von betroffenen Personen gegen die Löschung ihrer Daten wurden der Staatsregierung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Py6f.h/Georg Unland Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9774 Justizaktenzeichen Anzahl der Beschuldigten Tatzeit Tatvorwurf Sachverhalt Einleitungs-datum StA* Abschluss StA Datum Abschluss gerichtliche Erledigung 397 Js 44/97 186 Beschuldigte 2011 - Mitgliedschaft in bzw. Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der 05.12.2011; 17 x Einstellung gemäß § 154 Absatz 1 StPO Übernahme von StA 2012 Unterstützung einer kriminellen Vereinigung Faust des Ostens Übernahme durch (Erledigung zwischen 04.05.2015 und 18.05.2015); Dresden (Az. 211 Js kriminellen Vereinigung die Generalstaats- 4 Umtragungen in ein anderes Dezernat, Tatvorwurf 31800/13) anwaltschaft am dort nicht § 129 StGB (Erledigung zwischen 28.04.2015 06.05.2015 und 26.05.2015); 10 x Einstellung gemäß § 45 Absatz 1 JGG (Erledigungen zwischen 11.05.2015 und .., 20.05.2015); 12 x Einstellung gemäß § 153 Absatz 1 StPO (Erledigung am 06.05.2015) 143 x Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO, (106 Erledigungen am 28.05.2015; 37 Erledigungen zwischen dem 04.05.2015 und dem 20.05.2015) 211 Js 58420/11 (StA 5 Beschuldigte; 2010- Bildung einer bzw. Gründung einer / Mitgliedschaft in einer 05.12.2011 19.07.2013 Anklage gegen Anklage am 19.07.2013 noch keine Dresden) weitere 59 2012 Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung; 5 Beschuldigte zum Entscheidung über Beschuldigte kriminellen Vereinigung; weitere Einzelakte: Landgericht die Eröffnung des wurden gefährliche Angriff bei einer Fußballbegegnung am (Staatschutzkammer) Hauptverfahrens abgetrennt am Körperverletzung; 21.08.2010 in Dresden; Angriff auf Gruppe 12.07.2013 zu Bandendiebstahl; von Ausländern am 16.04.2011; 211 Js 31800/13 vorsätzliche Ausschreitungen Glücksgasstadion am Körperverletzung, 24.07.2011; Diebstähle in Kaufland - Märkten Landfriedensbruch in 2012; Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Dresden am 17.05.2012 *Staatsanwaltschaft Anlage 2 zu Drs.-Nr..6/9774 Staatsanwaltschaft (StA) Zwickau Tatzeit 29. Mai 2011, 13.00 h bis 15.00 Uhr Justizakten- Anzahl der Tatvorwurf Sachverhalt Einleitungsdatum Abschluss StA Abschluss- gerichtliches Ergebnis zeichen Beschul- StA datum Erledigungsdigten datum 300 Js 12755/11 1 Hausfriedensbruch Der r./* hielt sich während des Fußballspiels FSV Zwickau 07.06.2011 Einstellung gemäß 19.08.2011 gegen Borea Dresden im Westsachsenstadion auf, obwohl § 154 Absatz 1 gegen ihn ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen StPO ., wurde. Außerdem war er unmittelbar amPlatzsturm einiger Fans beteiligt. Beim Platzsturm war sein Gesicht durch ein schwarzes T-Shirt vermummt. 300 Js 13596/11 1 Hausfriedensbruch Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 07.06.2011 Einstellung gemäß 07.07.2011 FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er § 154 Absatz 1 mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette StPO überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. 300 Js 16080/11 1 Hausfriedensbruch Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 29.05.2011 Einstellung gemäß 14.09.2011 FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er § 170 Absatz 2 mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette StPO, weil überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. Tatbestand, des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 300 Js 13597/11 1 Hausfriedensbruch Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 07.06.2011 Antrag auf Erlass 14.09.2011 28.10.2011 Geldstrafe FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er eines Strafbefehls mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. 300 Js 16888/11 1 Hausfriedensbruch Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 07.06.2011 Einstellung gemäß 24.08.2011 FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er § 170 Absatz 2 mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette StPO, weil überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. Tatbestand, des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar Seite 1 von 2 * Tatverdächtige Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9774 300 Js 15412/11 1 Hausfriedensbruch Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 29.05.2011 Einstellung gemäß 14.09.2011 FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er § 170 Absatz 2 mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette StPO, weil überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. Tatbestand, des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 300 Js 15475/11 1 Hausfriedensbruch Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 22 06 2011_ . . Antrag auf Erlass 21.09.2011 20.12.2011 Geldstrafe FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er eines Strafbefehls mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. 303 Js 16077/11 1 Widerstand gg. Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 29.05.2011 Einstellung gemäß 22.08.2011 Vollstreckungs- FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er § 154 Absatz 1 beamte mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette StPO überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. 300 UJs 13235/11 Gef. KV Der männl. Unbekannte Täter schlägt mit einem harten 20.09.2011 Einstellung gemäß 26.09.2011 Gegenstand von hinten gegen den Hinterkopf des Geschädigten § 170 Absatz 2 (Mitarbeiter Security), als dieser im Innenraum des Stadions eine StPO, weil Täter Person sichert. Der Geschädigte erlitt eine Schwellung im nicht ermittelt Nacken -Hinterkopf, sowie nachhaltige Schwindelgefühle. 303 Js 19041/11 1 Beleidigung Der TV warf einen Bierbecher auf einen Polizeibeamten. 29.05.2011 Antrag auf Erlass 23.01.2012 31.05.2012 Geldstrafe Dadurch wurde dessen Einsatzoverall beschmutzt. eines Strafbefehls 300 Js 16081/11 1 Verstoß gegen das Der TV vermummte sich und rannte mit ca. 30 Personen auf das 29.05.2011 Antrag auf Erlass 21.09.2011 20.12.2011 Geldstrafe VersammIG Spielfeld im Westsachsenstadion, was zum Spielabbruch führte. eines Strafbefehls 300 Js 13594/11 1 Hausfriedensbruch Der TV betrat das Spielfeld während des Oberligapunktspiels 29.05.2011 Antrag auf Erlass 23.09.2011 10.10.2011 Geldstrafe FSV Zwickau gegen Borea Dresden. Dazu musste er eines Strafbefehls mindestens einen Absperrzaun bzw. eine Polizeikette überwinden. Das unberechtigte Betreten des Spielfeldes bzw. des Stadioninnenraumes führte zum Spielabbruch. Seite 2 von 2 * Tatverdächtige 2017-07-04T12:37:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes