STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9781 Thema: Psychosoziale und psychiatrische Versorgung von Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob die sozialpsychiatrischen Dienste und die Psychosoziale Gemeindezentren der Landkreise und Kreisfreien Städte auch für Geflüchtete im Asylverfahren und mit Duldung offen stehen? Die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Psychosozialen Gemeindezentren stehen wie alle niedrigschwelligen gemeindepsychiatrischen Hilfsangebote jedem Bürger der jeweiligen Region, damit auch Geflüchteten im Asylverfahren und mit Duldung, offen. Frage 2: Wie viele Anfragen von Geflüchteten im Asylverfahren und mit Duldung gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 an die sozialpsychiatrischen Dienste bzw. Gesundheitsämter und welche Hilfsangebote folgten darauf ? (bitte wenn möglich pro Jahr, nach Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt und Art der Hilfe aufschlüsseln) Der Aufenthaltsstatus des Hilfesuchenden wird in der Regel nicht erfasst. Daher liegen keine statistischen Angaben zur Zahl der Anfragen von Geflüchteten im Asylverfahren und mit Duldung vor. Insgesamt ist die Zahl der Geflüchteten, die die gemeindepsychiatrischen Angebote aufsuchen, eher begrenzt. Meist handelt es sich um Patienten, die wegen einer Begutachtung zum Erhalt von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz vorstellig werden. Dabei wird an das Gutachten in der Regel auch eine Hilfebedarfsprüfung und Beratung der Betroffenen und ggf. auch Angehörigen angeschlossen. Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung in die psy- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-17/582 Dl]llsden, 0 Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ chiatrische Weiterbehandlung, beispielsweise in einer Flüchtlingsambulanz oder beim niedergelassenen Facharzt. Mitunter erfolgt auch die Vermittlung in eine psychotherapeutische Behandlung, was bei Duldungsstatus jedoch nur in Ausnahmefällen sinnvoll ist. Die Hilfen des Sozialpsychiatrischen Dienstes kommen darüber hinaus bei Kriseninterventionen , häufig in den Unterkünften der Asylbewerber, zum Einsatz. Eine wesentliche Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes besteht zudem in der Beratung anderer Institutionen sowie von Flüchtlingssozialarbeitern und ehrenamtlichen Helfern zu Hilfs- und Behandlungsmöglichkeiten und zum Umgang mit psychischen Auffälligkeiten. Frage 3: Wie werden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Sprach- und Kulturmittler - bzw. Dolmetscherdienste für die Inanspruchnahme von psychosozialen und psychiatrischen Hilfen durch Geflüchtete sowohl im Asylverfahren, mit Duldung als auch mit Anerkennung gewährleistet und wie werden diese finanziert? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln) Bei den niedrigschwelligen Leistungen der Sozialpsychiatrischen Dienste wie auch der Psychosozialen Gemeindezentren stehen, soweit keine Sprachmittlung durch Verwandte oder Bekannte möglich ist, ehrenamtliche Strukturen, wie zum Beispiel der Sprach- und Integrationsmittler Pool "Sprint" der Stadt Leipzig, der "Gemeindedolmetscherdienst " in Dresden oder der "Sprachmittlerpool" in Chemnitz, zur Verfügung. ln ihnen sind qualifizierte Muttersprachler, z.B. Ärzte mit Migrationshintergrund, oder auch Fremdsprachenstudenten und andere interessierte Personen mit der Fähigkeit, als Sprach- und als Kulturmittler zu wirken, organisiert. Diese ehrenamtlichen Sprachmittler sind gegen Entrichtung einer Aufwandsentschädigung tätig . Soweit bei einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung des Asylsuchenden der Einsatz von Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist, sind die Kosten zu den Behandlungskosten zu zählen und nach der jeweiligen Zuständigkeit vom Freistaat Sachsen oder den unteren Unterbringungsbehörden , den Landkreisen und Kreisfreien Städten, zu tragen. Frage 4: Auf die Kleine Anfrage Drs 6/ 3325 antwortete das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Dezember 2015: "gegenwärtig wird geprüft, inwieweit durch die Beratung und Vermittlung von Asylsuchenden in psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung ein erhöhter Förderbedarf besteht". Welches Ergebnis hatte die Prüfung und welche Bemühungen gab und gibt es zur Verbesserung der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung von Geflüchteten ? Im Ergebnis wurden die Haushaltsmittel für die Förderung der gemeindepsychiatrischen Versorgungssysteme in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe für den Bereich Sozialpsychiatrische Dienste sowie Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen von 3,5 Mio. Euro Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2016) auf jährlich 4,3 Mio. Euro (2017/2018) aufgestockt. Diese zusätzlichen Mittel sollen der Stärkung der Vermittlungsmöglichkeiten von Flüchtlingen in die psychiatrisch -psychotherapeutische Behandlung bzw. in das gemeindenahe Suchthilfesystem dienen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-07-05T07:36:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes