SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9782 Thema: Nachnutzung der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung Friederikenstraße 37 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zum Jahresende 2016 wurde die Erstaufnahmeeinrichtung in der Friederikenstraße 37 in Leipzig endgültig geschlossen. Nach Auskunft des SMI in Antwort auf die Kleine Anfrage 6/6735 läuft der Mietvertrag für die Immobilie bis Ende Juni 2020. Informationen über Nachnutzungsmöglichkeiten konnten seinerzeit noch nicht gegeben werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Nachnutzungsmöglichkeiten wurden inzwischen für die Immobilie Friederikenstraße 37 in Leipzig geprüft und welche Nachnutzungsmöglichkeit wurde dabei ggf. gefunden? Für die Anmietung Friederikenstraße 37 wurde geprüft, ob Nachnutzungsmöglichkeiten durch die Polizei bestehen. Seit Mai 2017 wird die Anmietung durch die Polizeidirektion Leipzig zur Durchführung des Polizeitrainings genutzt . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/27/162- 2017/28855 Dresden, 06 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: . Juli 2017 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Frage 2: Welche Verhandlungen in Bezug auf die Nachnutzung oder in Bezug auf eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages werden derzeit geführt? Derzeit werden keine Verhandlungen zur Nachnutzung bzw. vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages geführt. Frage 3: Welchen Mietzins errichtet der Freistaat für die Nutzung der Immobilie Friederikenstraße 37? Von einer öffentlichen Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Saalegrund Entwicklungs GmbH (Vermieter) offenbart. Der Mietvertrag vom 28. Januar 2015 enthält zur Wahrung dieser Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Vermieters eine Geheimhaltungsklausel, wonach dem Mieter (Freistaat Sachsen vertreten durch den SIB) die Erteilung von Auskünften zu den Inhalten des Mietvertrages nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter gestattet ist. Die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters zur Weitergabe von Informationen liegt nicht vor. Nach dem Beschluss des BVerfG vom 14. März 2006 werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen danach im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne. Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Geheimnissen werden auch vertragliche Konditionen gezählt , durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes maßgeblich bestimmt werden. Bei dem Mietzins handelt es sich um eine interne Information, an deren Vertraulichkeit und Nichtveröffentlichung der Vermieter aus geschäftspolitischen und strategischen Gründen ein sachlich begründetes Interesse (Betriebs- und Geschäfts- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN geheimnis) hat. So könnten mit der Veröffentlichung des Mietzinses mögliche weitere Vertragsverhandlungen des Vermieters erheblich beeinträchtigt werden und die Verhandlungsposition der Saalegrund Entwicklungs GmbH schwächen. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte durch die Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Bonität des Vermieters ziehen. Auch dies würde für mögliche Geschäftspartner/- konkurrenten einen Wissensvorsprung bedeuten, was ebenfalls zu einer Schwächung der Verhandlungsposition des Saalegrund Entwicklungs GmbH bei ihrer Tätigkeit am Markt führen kann. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Abgeordneten an der Beantwortung ihrer Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht zu beantworten ist, da eine Veröffentlichung der Geschäftstätigkeit der Saalegrund Entwicklungs GmbH schaden könnte. Die Bewahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Vermieters steht insofern der Verpflichtung der Staatsregierung zur öffentlichen Beantwortung der Frage im Parlament entgegen. Die Staatsregierung ist jedoch bereit, im Wege der nichtöffentlichen Informationsübermittlung im zuständigen Ausschuss des Sächsischen Landtages in nichtöffentlicher Sitzung die Angaben mündlich vorzutragen. Hierdurch bleiben sowohl die durch Art. 51 Abs. 2 SächsVerf geschützten Rechtsgüter, als auch der Informationsanspruch des Parlaments aus Art. 51 Abs.1 SächsVerf gewahrt. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-07-07T12:19:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes