STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talslra߀7 | 01097 Drssden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9783 Thema: Abschiebungshaft gegen islamistischen Gefährder - Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6t9377 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 619377 sind in der Anlage I verschiedene Ermittlungsverfahren gegen einen am 02. Juni 2017 nach Marokko abgeschobenen,,islamistischen Gefährder" aufgeführt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden die Ermittlungsverfahren gegen den in der Vorbemerkung genannten mutmaßlichen,,islamistischen Gefährder" aufgrund welcher Rechtsnormen mit welchem Ergebnis abgschlossen oder eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Ermittlungsbehörde, Datum und Straftatbestandl ) Zur Beantwortung der Frage wird auf die tabellarische Aufstellung mit Stand 27. Juni 217 (Spalten 1 bis 6) in der Anlage verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) "1040E-KLR-1 '174117 Dresden, ?.¿uti zott Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost f¡ber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für elektronisch sign¡erte sowie tür vsrschlüsselto €loktronische Dokumente nur über das Elektronische Gêr¡chts- und Vêrwaltun gspostfach; nåh€re lnformât¡onen unter w.egvp.do Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENW Frage 2: Wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen aus der Vorbemerkung auch gegen weitere Personen als Komplizen oder Tatbeteiligte ermittelt? (Bitte aufschlüsseln nach Ermittl ungsverfah ren I ) Frage 3: Gegen wie viele Personen aus Frage 2 wird weiterhin aufgrund welchen Straftatbestands ermittelt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3 Es wurde und wird durch sächsische Staatsanwaltschaften gegen keine weiteren Personen im Sinne der Fragestellung ermittelt. Frage 4: Wie viele Opfer bzw. Geschädigte und welche Schadenssummen wurden aufgrund der Ermittlungen aus der Vorbemerkung festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Ermittlungsverfahrenl ) Zur Beantwortung der Frage wird auf die tabellarische Aufstellung (Spalte 7) in der Anlage venruiesen Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Anlage Tabellarische Übersicht zu den Fragen 1 und 4 Seite 2 von 2 Anlage zu Drs. 6/9783: Tabellarische Übersicht zu Fragen 1 und 4 Einleitende Ermittlungsbehörde Einleitungsdatum (Eingangsdatum) Straftatbestände Staatsanwaltschaft Verfahrensabschluss Verfahrensstand bzw. Abschlussverfügung Opfer/Geschädigte/ Schadenssummen Bundespolizeiinspektion Klingenthal 22.09.2015 § 265a StGB Chemnitz 18.12.2015 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO DB Regio AG 3,30 € Polizeidirektion Chemnitz 01.10.2015 § 185 StGB §§ 223, 224, 241, 52 StGB § 303 StGB Chemnitz 02.05.2016 Hinsichtlich §§ 223, 224 StGB kein hinreichender Tatverdacht; im Übrigen Strafbefehl antragsgemäß am 09.05.2016 erlassen; Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen (rechtskräftig) § 185 StGB: 2 Sicherheitsmitarbeiter der Asylaufnahmeeinrichtung Schneeberg § 241 StGB: 5 Sicherheitsmitarbeiter der Asylaufnahmeeinrichtung Schneeberg § 303 StGB: Malteser Hilfswerk ca. 200 € Polizeidirektion Leipzig 21.12.2015 §§ 242, 248a StGB Leipzig 01.02.2016 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO Betreiber einer Asylbewerberunterkunft 19,90 € Bundespolizeiinspektion Leipzig 30.11.2016 § 271 StGB Leipzig 11.01.2017 Strafbefehl antragsgemäß am 28.02.2017 erlassen; Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen; Einspruch des Angeklagten keine Opfer oder materielle Schäden Anlage zu Drs. 6/9783: Tabellarische Übersicht zu Fragen 1 und 4 Einleitende Ermittlungsbehörde Einleitungsdatum (Eingangsdatum) Straftatbestände Staatsanwaltschaft Verfahrensabschluss Verfahrensstand bzw. Abschlussverfügung Opfer/Geschädigte/ Schadenssummen Polizeidirektion Leipzig 08.02.2017 § 126 StGB Leipzig 29.05.2017 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweises ca. 500 Schüler und Lehrer (Räumung des Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer Leipzig); keine materiellen Schäden Staatsanwaltschaft Leipzig 08.04.2017 § 89a StGB Dresden - Ermittlungen dauern an keine Opfer oder materielle Schäden Landeskriminalamt Sachsen 11.04.2017 § 241 StGB noch keiner Staatsanwaltschaft vorgelegt - Ermittlungen dauern an 2 Mitbewohner der Asylbewerberunterkunft Borsdorf; keine materiellen Schäden KA6-9783 KA6-9783_Anl 2017-07-06T13:11:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes