STAATSMINISTER1UM DES INNERN • SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden • Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9784 Thema: Abschiebung eines islamistischen Gefährders am 02. Juni 2017 — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/9377 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig vom 03.06.2017 ist zu lesen: „Sachsen hat am Freitagabend (2. Juni 2017) einen islamistischen Gefährder via Frankfurt am Main nach Marokko ausgeflogen. [...] Dem Marokkaner wird vorgeworfen, einen Terroranschlag vor der russischen Botschaft in Berlin vorbereitet zu haben." Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/med ien/news/211192, zuletzt aufgerufen am 06.06.2017)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welche marokkanischen Behörden wurde der mutmaßliche „islamistische Gefährder" aus der Vorbemerkung mit seiner Abschiebung übergeben? Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über eine Weiterführung strafrechtlicher Ermittlungen gegen den mutmaßlichen „islamistischen Gefährder" durch die marokkanischen Behörden? Frage 3: Welche Informationen bzgl. welcher Straftatsverdachte aus den Ermittlungsverfahren gegen den „islamistischen Gefährder" aus der Vorbemerkung wurden von welchen sächsischen Behörden sowie durch Nachrichtendienste an welche marokkanischen Behörden übermittelt? e FreistaatSAGSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/28/35 Dresden, 7 0 . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Alle marokkanischen Staatsangehörigen, die in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden, werden an die Bundespolizei übergeben, die ab der Übergabe für diese Personen zuständig ist. Absprachen mit den Behörden der Herkunftsstaaten, insbesondere auch zu Personen mit staatsschutzrechtlicher Relevanz, erfolgen ausschließlich durch den Bund. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Fortführung strafrechtlicher Ermittlungen in Marokko vor, es erfolgt auch keine Übermittlung solcher Erkenntnisse an die sächsischen Behörden, ebenso wenig haben sächsische Sicherheitsbehörden ihnen vorliedende Erkenntnisse an die marokkanischen Behörden übermittelt. Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass die Ermittlungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalt gemäß § 89a StGB gegen den mutmaßlichen „islamistische Gefährder" in Marokko weitergeführt werden und dass die aus den Ermittlungen gewonnen Erkenntnisse deutschen Behörden zugänglich gemacht werden? Die Vorrangigkeit des Strafverfolgungsanspruchs in der Bundesrepublik Deutschland wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft und im Ergebnis durch Erteilung des Einvernehmens nach § 72 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz verneint. Einen Strafverfolgungsanspruch im Königreich Marokko hat die Bundesrepublik Deutschland nicht. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Proy ;dorg Unland Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-07-04T12:33:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes