STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9788 Thema: Unterzeichneter Staatsvertrag zum Gemeinsame Kompetenzund Dienstleistungszentrum (GKDZ) der TKÜ — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/9370 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Freien Presse vom 27.05.2017 ist zu lesen: ,Es war das Abkommen zwischen Sachsen, Thüringen, SachsenAnhalt, Brandenburg und Berlin über die Schaffung eines Gemeinsamen Kompetenz und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur polizeilichen Telekommunikationsüberwachung . [...] Das schwarzrote Kabinett Sachsens billigte sie als erste Landesregierung. Und nun das: Auf Drängen von Sachsen- Anhalt und Brandenburg wurde der Text noch einmal geändert. Seit 2. Mai kursiert zwischen den Landesregierungen ein neuer Vertragstext . Ulbigs Unterschrift ist damit wertlos. Der Zeitplan, nach dem das GKDZ Ende 2019 mit Sitz in Leipzig und Nebenstelle in Dresden ans Netz gehen soll, wankt selbst nach Einschätzung des sächsischen Innenministeriums.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist die Sächsische Staatsregierung über Änderungswünsche anderer Bundesländer zum Staatsvertrag über das Gemeinsame Kompetenz - und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur TKÜ informiert? Frage 2: Wann wurde ein neuer Entwurf des Staatsvertrags zum Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur TKÜ, in dem die Änderungswünsche anderer Bundesländer eingearbeitet sind, fertiggestellt ? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/29/26 Dresden, Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN Frage 3: Wann wurde der geänderte Staatsvertrag der sächsischen Staatsregierung vorgelegt ? Frage 4: Wann wurde der geänderte Staatsvertrag von der Sächsischen Staatsregierung unterzeichnet bzw. für wann ist die Unterzeichnung vorgesehen? Frage 5: Ergibt sich aufgrund der Änderungen des Staatsvertrags zum Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur TKÜ eine Veränderung des Zeitplans der Inbetriebnahme des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums und wenn ja in welcher Form? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Zu dem in den beteiligten Ländern bereits vorabgestimmten GKDZ-Staatsvertrag (StV) begannen die notwendigen Kabinetts- und Parlamentsbefassungen ab der zehnten Kalenderwoche. Das Sächsische Kabinett stimmte diesem bereits am 4. April 2017 zu. Die Unterschrift hierzu erfolgte am gleichen Tag im Rahmen der Kabinettspressekonferenz . Durch Sachsen-Anhalt wurde aus der laufenden Kabinetts- und Parlamentsbefassung ein Änderungsvorschlag am 21. April 2017 eingebracht, welchem sich die beteiligten Länder am 2. Mai 2017 anschlossen. Es handelt sich um eine Regelung hinsichtlich der Zusammenarbeit der Landesdatenschutzbeauftragten, wozu es unterschiedliche Auffassungen der Datenschutzbeauftragten gab. Diese wurden nunmehr in Abstimmung der Innenressorts mit den Landesdatenschutzbeauftragen ausgeräumt und eine einvernehmliche Regelung gefunden. Der GKDZ-StV wurde entsprechend angepest und wird dem Kabinett voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche zur Beschlus Passung vorgelegt. Danach erfolgt die Unterzeichnung des Staatsvertrages. Aus egewärtiger Sicht wird aufgrund dieser Verzögerung keine Gefährdung des aufgestellter ( Zeitplanes gesehen. Mit freundlichen Grüßen MaTkus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-06-26T08:53:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes