STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9795 Thema: Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Bautzen: Keine Abschiebung nach Ungarn Sehr geehrter Herr Oräsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Leipziger Volkszeitung vom 6. Juni 2017 hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein irakischer Flüchtling „wegen systematischer Mängel im Asylrecht" nicht nach Ungarn abgeschoben wird. Die Richter hätten erhebliche Defizite bei der Durchführung von Asylverfahren in Ungarn festgestellt. (Az.: 4 A 584/16.A) Im Jahr 2017 wurden laut Antwort auf die Kleine Anfrage Drs 6/7768 insgesamt 31 Personen nach Ungarn abgeschoben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Konsequenzen hat das o.g. Urteil des OVG Bautzen auf geplante Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen im Rahmen der Dub- 1in-111-Verordnung von Geflüchteten aus Sachsen nach Ungarn? Das Urteil des Sächsischen OVG wird beachtet. Im Übrigen ist für die Entscheidung in DublinVerfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a1053/28/33 Dresden, 3 . Juni 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVIINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Personen wurden im Jahr 2017 von Sachsen nach Ungarn abgeschoben bzw. im Rahmen der Dublin-III-Verordnung rücküberstellt? (bitte nach Rechtsgrundlage, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson , Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Im Jahr 2017 wurden bisher noch keine Abschiebungen bzw. Überstellungen nach Ungarn durchgeführt. Die in der Vorbemerkung aufgeführte Zahl von 31 Personen wurde nicht 2017, sondern im Jahr 2016 im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Ungarn überstellt. Frage 3: Wie viele Übernahmeersuchen an Ungarn, die Geflüchtete aus Sachsen betreffen, sind derzeit anhängig und welche Auswirkungen hat das o. g. Urteil auf diese? Hierzu liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Übernahmeersuchungen werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Prof Gorg Unland Seite 2 von 2 2017-07-04T12:30:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes