STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9796 Thema: Verteilung von SGB II-Mittein in den Jobcentern sächsischer Optionskommunen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Vor-Ort-Recherche durchgeführt. Die Antworten beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmeträger von Arbeitsgelegenheiten (AGH) im Sinne des § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diesen Angaben liegt keine amtliche Statistik zugrunde. Die Antworten entsprechen den Angaben der Optionskommunen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welche drei Träger werden jeweils die meisten Mittel für öffentlich geförderte Stellen nach dem SGB II in sächsischen Optionskommunen vergeben (bitte differenzieren nach Optionskommune, sowie kommunalen , kirchlichen und freien Trägern) und wie groß ist deren Anteil an allen vergebenen Mitteln für öffentlich geförderte Beschäftigung in den jeweiligen Optionskommune? Die Antworten sind der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Zu welchem Anteil wird die Arbeit mit den betroffenen Menschen durch die direkten Empfänger dieser Mittel selbst durchgeführt bzw. wie oft wird sie an wen weiter vergeben? (bitte differenzieren nach Optionskommunen ) Optionskommune Antwort Landkreis Bautzen Es erfolgte keine Weiterleitung der Mittel. Erzgebirgskreis Die Antragsteller sind identisch mit den Trägern, die auch die zugewiesenen Teilnehmer betreuen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-17/584 Dresden, ,3Juli 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die finanziellen Aufwendungen werden direkt gesamt an die Träger überwiesen. Maßnahme in Maßnahme Eigenregie mit Kooperationspartner Trager I 83,08% 16,92% 100 % bei Kommunen Trager II 23,21% 76,79% 62,79% bei freien Tragern ; 37,21 % bei Kommunen Trager 111 100% Alle drei in der Anlage benannten Maßnahmeträger führen ihre Arbeiten mit den ihnen zugewiesenen Teilnehmern direkt durch. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Wie wird sichergestellt, dass die Kostenerstattung nach §16d Abs. 8 SGB II bei der Zuteilung von Arbeitsgelegenheiten in sächsischen Optionskommunen auch an diejenigen Träger weitergereicht wird, die letztlich die arbeitslosen Menschen betreuen, und welche Probleme sind der Landesregierung diesbezüglich bekannt ? Gofionskommune Antwort Landkreis Bautzen Nach § 16d Abs. 8 SGB II beantragt der Maßnahmeträger die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1 erforderlichen Mittel. Eine Weiterleitung erfolgt nicht. Erzgebirgskreis Aufgrund der Antwort zu Frage 2 besteht dieses Problem nicht. Landkreis Görlitz Anleiter, Sozialpädagogen und weiteres Fachpersonal werden beim Maßnahmeträger angestellt und i. d. R. nach Tarif, mindestens jedoch nach Mindestlohn, bezahlt. Die Personalkosten werden zu 100 % vom Jobcenter an die Maßnahmeträger überwiesen . Weitere maßnahmebezogene Kosten werden im Rahmen einer Grundpauschale mit Bescheid auf Antrag bewilligt und monatlich auf der Grundlage der vorzulegenden Monatsabrechnung an die Träger überwiesen. Dabei traten bisher keine Probleme auf. Landkreis Leipzig Soweit die Maßnahmen nicht ausschließlich in Eigenregie des jeweiligen Trägers durchgeführt werden, ist jeweils im Einzelfall zwischen den kooperierenden Trägern geregelt, durch wen und in welchem Umfang und mit welchem Personal die Betreuung der Leistungsberechtigten erfolgt. Diese Regelung muss aus der vom Träger eingereichten Maßnahmekonzeption ersichtlich sein. Entsprechende Regelungen dazu enthalten die .,Richtlinien des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig zur Beantragung , Durchführung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten gern.§ 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)". Landkreis Meißen ln einer schriftlichen Vereinbarung werden die maßnahmerele- Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat vanten Eckpunkte zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahme zwischen dem Maßnahmeträger und dem Jobcenter festgehalten, u. a. auch die Kostenerstattung nach§ 16d SGB II. SACHSEN Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. 6/9796- Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antworten zu Frage 1: Landkreis Bautzen Mittelverteilung an Maßnahmeträger im Sinne des§ 16d SGB II, jeweils Platz 1-3 sowie jeweiliger Anteil an Mitteln des § 16d SGB II : a) kommunale Träger: 1. Kamenzer Bildungs- 2. Museum der Westlausitz 3. entfällt gesellschaft gGmbH (19 %) (0,17 %) b) kirchliche Träger: 1. Ev.-Luth. Kirchgemeinde 2. entfällt 3. entfällt Kamenz (0, 18 %) c) freie Träger: 1. bao GmbH (17,91 %) 2. PSW Dienstleistungen 3. Oberlausitzer Holzgestaltung GmbH (11 ,69 %) e.V. (10,70 %) Der Anteil der Mittel nach § 16d SGB II an den insgesamt zur aktiven Eingliederung zur Verfügung stehenden Mittel beträgt 11,4 %. Erzgebirgskreis Die Trägerlandschaft ist breit gefächert. Große Träger für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II gibt es nicht; es wird kein Ranking geführt. Landkreis Görlitz An die nachfolgend genannten Träger wurden im Zeitraum Januar bis Mai 2017 die meisten Mittel für öffentlich geförderte Stellen nach§ 16d SGB II im Landkreis vergeben : bao GmbH -Dienstleister für Bildung, inab- Ausbildungs- und AuR e.V.- Verein für Arbeitsmarkt- und Arbeit und Orientierung Beschäftigungsgesellschaft mbH Regionalentwicklung Diese 3 freien Träger erhalten insgesamt 12,9% des Budgets. Landkreis Leipzig Columbus e.V. Leipzig (freier Träger): Fortbildungsakademie der Wirtschaft DEKRA Akademie GmbH Torgau (freier 19,49% (FAW) gGmbH, Außenstellen Träger): 12,88 % Geithain und Borna (freier Träger): ' 16,80% Landkreis Meißen Die meisten Mittel für öffentlich geförderte Beschäftigung im Sinne des § 16d SGB II, bezogen auf die monatlichen Maßnahmekosten pro Teilnehmer, erhielten folgende Träger: AWT GmbH/BBZ Meißen (freier Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH Sprungbrett Riesa e.V. (freier Träger) Träger) (kirchlicher Träger) Deren Anteil an den insgesamt vergebenen Mitteln für öffentlich geförderte Beschäftigung im Sinne des § 16d SGB II beläuft sich wie folgt: AWT GmbH/BBZ Meißen: 3,4 % Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH: Sprungbrett Riesa e.V.: 4,1 % 1,7% 2017-07-05T07:37:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes